Vergangenen Donnerstag hat eine Mehrheit im Parlament den Euthanasie-Gesetzesvorschlag angenommen. Als einzige Partei hat die CSV massiv gegen die Vorlage gestimmt (23 von 24 Abgeordneten). Nur zwei der vier ADR-Abgeordneten sowie ein Unabhängiger haben ebenfalls gegen den Err-Huss-Vorschlag gestimmt. Die CSV ist ihrer Linie treu geblieben. So wie sie auch bei der Abstimmung am 19. Februar ihrer Linie treu war und Nein sagte.
Auch nach der Abstimmung, die nunmehr definitiv ist, bleibt es uns ein Anliegen, die Position der CSV zu wiederholen, umso mehr vor allem die beiden Autoren der Vorlage immer wieder mit Rundumschlägen und billiger Polemik versucht haben, die CSV-Position total zu verzerren und in eine obskurantistische Ecke zu drücken.
– Die CSV setzt sich seit Jahren dafür ein, dass der Mensch am Ende seines Lebens einen menschenwürdigen Abschied erfahren kann und nicht unmenschlich zu leiden braucht. Deshalb hat sie seit 1996 eine flächendeckende Palliativmedizin gefordert, die nun endlich gesetzlich verankert wird. Wo die richtigen Rahmenbedingungen vorhanden sind für eine umfassende Schmerz- und Beschwerdelinderung sowie gegebenenfalls für einen Therapieverzicht, ist die Nachfrage nach Euthanasie äußerst gerin
– Die CSV lehnt das „acharnement thérapeutique“ ab, wenn alle aussichtsreichen Heilbehandlungen erschöpft sind. Bei unheilbar Kranken und Sterbenden haben lebensverlängernde Maßnahmen nicht mehr den absoluten Vorrang. Auch dies wird im Palliativmedizingesetz verankert.
– Das Euthanasie-Gesetz fußt auf dem Prinzip der menschlichen Freiheit. Doch nur die wenigsten von uns sind am Lebensende wirklich physisch und psychisch „frei“. Daher ist es falsch, vom selbstbestimmten Tod zu reden.
– Die CSV hat gegen den Euthanasie-Gesetzesvorschlag gestimmt, weil seine Autoren keine Antwort auf die Gefahr der „Schleusenöffnung“ geben können. Niemand vermag das Risiko eines Missbrauchs auszuschließen. Die CSV nimmt die Ängste ernst, die vor allem von älteren Mitbürgern geäußert werden. Ihre Befürchtungen, dass Druck auf sie ausgeübt werde, um die „billigere“ Euthanasie selbst anzufordern, dürfen nicht achtlos beiseite gedrängt werden.
– Die CSV erkennt an, dass es seltene, extrem schwierige Grenzfälle gibt, in denen weder die kurative noch die palliative Medizin helfen kann. Diese dramatischen Ausnahmefälle konfrontieren die Patienten, das medizinische Personal und die Familien mit Situationen, die nicht vorhersehbar sind. Es sind Situationen, die für niemanden, d.h. auch für den Gesetzgeber, nicht vorhersehbar sind. Daher stand die CSV dem Versuch einer gesetzlichen Regelung ablehnend gegenüber.
– Auf diesem einzigen Punkt, der Frage einer gesetzlichen Regelung seltener Ausnahmefälle, hat die CSV anlässlich des Nationalrates vom 30. Mai 2008 ihre Meinung angepasst. Die CSV hat dies getan, weil es nunmehr nur noch darum gehen konnte, bei einem Gesetz, das eine parlamentarische Mehrheit fand, die Missbrauchsgefahr auf das absolute Minimum zu reduzieren und ein Maximum an Sicherheitsventilen einzubauen – nicht zuletzt auch, um die von vielen befürchtete „Schleusenöffnung“ zu verhindern. Die CSV war in dieser ihrer Vorgehensweise konform zur Enzyklika „Evangelium Vitae“ von 1995. Im Punkt 73 gibt sie vor, dass sich bei Euthanasie und Abtreibung für christliche Politiker ein besonderes Gewissensproblem ergeben kann, „in denen sich eine parlamentarische Abstimmung als entscheidend herausstellen würde, in Alternative zu einem bereits geltenden oder zur Abstimmung gestellten ungleich freizügigeren Gesetz ein restriktiveres Gesetz zu begünstigen“; in diesen Fällen handele es sich um einen legitimen und gebührenden Versuch, ungleiche Aspekte zu begrenzen.
– Übrigens haben Umfragen (nicht zuletzt im Luxemburger Wort) regelmäßig bestätigt, dass die meisten Mitmenschen, die der Euthanasie zustimmen, sich eben für eine gesetzliche Regelung aussprechen, die nur Ausnahmefälle zulässt und vorher der kurativen und palliativen Medizin ihre Chancen einräumt. Die CSV-Vorschläge, die sich mit denen des Collège médical deckten, hätten somit zu einem parteiübergreifenden Konsens führen können.
– Leider waren diese Bemühungen umsonst. Die CSV konnte deshalb der Euthanasie-Vorlage nicht zustimmen und sieht sie als schlechtes Gesetz an, das noch immer viele Gefahren birgt.
Die Euthanasie-Vorlage ist keine Initiative der CSV-LSAP-Regierung. Sie hat diese Vorlage nicht initiiert. Die Euthanasie-Vorlage geht auf die Initiative von zwei Abgeordneten der LSAP und der Grünen zurück. Sowohl die Grünen wie die DP haben beide Male geschlossen für die Vorlage gestimmt sowie die meisten der LSAP-Abgeordneten (bei drei Enthaltungen). Bei einem solchen parlamentarischen Kräfteverhältnis besagen die demokratischen Spielregeln, dass eine Initiative von Abgeordneten zur Diskussion kommen muss und, wenn diese eine Mehrheit hinter sich vereinigt, auch in Kraft tritt.
Die CSV, die sich seit ihrem Bestehen für die parlamentarische Demokratie eingesetzt hat, muss und will dieses Verdikt annehmen. Sie wird sich dafür einsetzen, dass die von ihr befürchteten Auswüchse nicht eintreten. Das beste Mittel dazu ist ein flächendeckendes Angebot der menschenwürdigen Palliativmedizin.