Ein Land, ein Preis

Wasserrahmengesetz Das Parlament gibt grünes Licht: Die EU-Wasserrahmendirektive wird in nationales Recht umgesetzt. Demnach wird der Wasserpreis ab 2010 nach dem Kostendeckungsprinzip verrechnet. Befürchtet werden aber erhebliche Preisdifferenzen innerhalb des Landes. Lesen Sie ein Télécran-Interview mit den CSV Abgeordneten Marco Schank und Ali Kaes, die einen Einheitspreis fordern.

TELECRAN: Herr Schank, Sie waren der Berichterstatter des Wasserrahmengesetzes. Wie geht es jetzt weiter? 

MARCO SCHANK: Die wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. Die Regierung muss schnellstmöglich die Parameter analysieren, die einen einheitlichen Wasserpreis auf nationaler Ebene noch verhindern. Anschließend müssen die notwendigen Maßnahmen umgesetzt und entsprechende Ausgleichsmechanismen ausgearbeitet werden. 

TELECRAN: Herr Kaes, als Präsident des Öslinger Abwassersyndikats Siden beobachten Sie die Situation sehr genau. Wie teuer wird denn nun das Wasser? 

ALI KAES: Der Durchschnittspreis pro Kubikmeter beläuft sich zurzeit in Luxemburg auf rund drei Euro. In Frankreich beträgt dieser ebenfalls drei Euro, in Belgien 3,5 Euro und in Deutschland 5,2 Euro. In diesen drei Ländern wird der gesamte Gestehungspreis bereits heute an die Wassernutzer weitergereicht. Da unsere technischen Rahmenbedingungen mit Deutschland vergleichbar sind, dürfte sich der Durchschnittspreis bei ungefähr fünf Euro ansiedeln. 

TELECRAN: Wie hoch wird der Unterschied zwischen ländlichem Raum und städtischen Gebieten ausfallen? 

MARCO SCHANK: Der ländliche Raum darf nicht aufgrund größerer Versorgungsnetze oder aufwendigerer Infrastrukturen Nachteile hinnehmen. Laut Schätzungen des Wasserwirtschaftsamts würde man beispielsweise in Weiswampach über zehn Euro und in Tandel 8,40 Euro pro Kubikmeter Wasser zahlen. Die gleiche Wassermenge in Luxemburg-Stadt oder Düdelingen wäre mit 4,52 und 4,15 Euro aber erheblich billiger. Deshalb sieht das neue Wassergesetz die Möglichkeit von Ausgleichzahlungen über den Staatshaushalt vor. 

TELECRAN: Warum fordern Sie einen einheitlichen Wasserpreis für Luxemburg? 

ALI KAES: Der einzelne Bürger ist in keiner Hinsicht verantwortlich für die Gestehungskosten, die sich in seinem Heimatort für Trinkwasser und Abwasserentsorgung ergeben. Dies hängt vielmehr von je nach Region sehr unterschiedlichen Faktoren ab. So zum Beispiel die Besiedlungsdichte. Nur durch einen regionalen Ausgleich, sprich einen einheitlichen Wasserpreis, können Unterschiede, die bis zum dreifachen Preis reichen können, vermieden werden. Ansonsten könnten wasserintensive Industrien und landwirtschaftliche Betriebe in einigen Regionen in ernste Schwierigkeiten geraten. Schließlich ist es eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, dass es bei dem unverzichtbaren Grundnahrungsmittel Wasser nicht zu Preisverzerrungen kommt -ein Land, ein Preis! 

TELECRAN: Wieso konnte angesichts der angeprangerten Ungerechtigkeit nicht sofort ein einheitlicher Wasserpreis festgelegt werden? 

MARCO SCHANK: Allein auf Grund der Tatsache, dass es sechs Trinkwassersyndikate und sieben Abwassersyndikate gibt, war ein landesweit einheitlicher Wasserpreis nicht möglich. Deshalb muss diese Zahl unbedingt verringert werden. Hinzu kommt, dass etwa Topographie, Fläche und Bevölkerungsdichte jede Gemeinde bei der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung vor unterschiedliche Herausforderungen stellen. Die CSV-Fraktion tritt darüber hinaus für eine Solidargemeinschaft innerhalb der Wasser- und Abwassersyndikate ein, damit den Mitgliedergemeinden zukünftig ein einheitlicher Preis pro Einwohner verrechnet wird. Diese Idee ist auch im Bericht der Spezialkommission zur Territorialreform festgeschrieben. 

TELECRAN: Wie wollen Sie einen einheitlichen Wasserpreis landesweit erreichen? 

ALI KAES: Die neue Gesetzgebung erleichtert es, einen einheitlichen Wasserpreis für die drei privaten Verbrauchergruppen – Haushalt, Industrie und Landwirtschaft – zu erreichen. Für die Landwirtschaft und die Industrie muss der Einheitspreis bei Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen Realität werden. Sollte dies nicht sofort für die Haushalte möglich sein, darf in einer Übergangsphase auf nationaler Ebene der Unterschied zwischen dem billigsten und teuersten Wasserpreis pro Kubikmeter nicht mehr als zehn Prozent betragen. Unsere Fraktion, die sich von Anfang an für einen einheitlichen Wasserpreis stark gemacht hat, teilt unsere Zielsetzung voll und ganz. Hier muss die nationale Solidarität spielen. 

TELECRAN: Wie wollen Sie den Innenminister von der Richtigkeit Ihrer Idee überzeugen? 

ALI KAES: Die nationale Solidarität ist eine Überzeugung, die der Innenminister mit uns teilt. Der gleiche Gedanke spielt ja zum Beispiel auch bei der Hochwasserproblematik, beziehungsweise bei den nationalen Einheitstaxen für die Wasserentnahme sowie für die Abwasserrückführung. 

TELECRAN: A propos nationale Solidarität: Die Anrainergemeinden des Stausees fordern bislang vergebens den so genannten Wasserfranken. Wie ist ihre Meinung dazu? 

MARCO SCHANK: Mehr als ein Drittel des nationalen Trinkwasserverbrauchs wird aus dem Stausee von Esch-Sauer gedeckt. Die Bewohner und Landwirte aus den Anrainergemeinden müssen seit Jahren aus Wasserschutzerwägungen Einschränkungen hinnehmen. Ein Ausgleich in Form eines Wasserfrankens, der zum Beispiel in Trinkwasserschutzgebieten in den Ausbau einer präventiven Wasserpolitik geht oder der Beratung der Landwirte dient, macht Sinn. 

Quelle: Télécran, 17. Dezember 2008, Daniel Michels