Es gibt viel zu tun, packen wir es an

Die Luxemburger Wort Sommerserie: Schwarz-Rot unter der Lupe: ” Es gibt viel zu tun, packen wir es an” – Arbeitsminister Biltgen hat zwei wichtige Reformen in trockenen Tüchern

VON DANI SCHUMACHER 

In Sachen Beschäftigungspolitik hatte sich die Regierung bei ihrem Amtsantritt ehrgeizige Ziele gesteckt. Einige Meilensteine wie das Einheitsstatut und die Reform der Gewerbeinspektion konnten bereits abgearbeitet werden. Andere Dossiers, wie etwa die Reform der betrieblichen Mitbestimmung, stecken hingegen fest.

„En matière de droit du travail, les efforts tendant à un statut unique de droit privé seront poursuivis et intensifiés“, heißt es lapidar in dem Regierungsprogramm von 2004. Als hätte die Regierung Angst vor der eigenen Courage, findet die spätere „Jahrhundertreform“ nur eine knappe Erwähnung unter dem Punkt Verschiedenes. Im Frühjahr 2006 hat die Tripartite grünes Licht für das Vorhaben erteilt, am 29. April 2008 war es dann soweit: Das Parlament verabschiedet das Gesetz zum Einheitsstatut mit breiter Mehrheit. Ab dem 1. Januar 2009 wird es keine Arbeiter und keine Angestellten mehr geben, sondern nur noch Arbeitnehmer. Ein weiterer Vorteil der Jahrhundertreform ist die Zusammenlegung der einzelnen Sozialgremien: Arbeiterkammer und Angestelltenkammer fusionieren und werden zur Kammer der Arbeitnehmer. Die bestehenden Krankenkassen des Privatsektors und die Union des Caisses de maladie werden in einer Nationalen Gesundheitskasse aufgehen. Die Rentenkassen werden in einer Nationalen Rentenkasse zusammengeschlossen.

Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Reform der Gewerbeinspektion. Von einer „Antwort auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“ sprach Arbeitsminister François Biltgen, als er das Reformpaket vorstellte. Die Arbeiten sollten sich als recht verzwickt erweisen: Nachdem Biltgen den Gesetzentwurf Ende 2003, also noch in der vergangenen Legislaturperiode, eingebracht hatte, sollte es bis zum 13. Dezember 2007 dauern, ehe das Reformvorhaben die parlamentarischen Hürden nehmen konnte.

Mit dem beschäftigungspolitischen Teil des so genannten Tripartite-Gesetzes konnte Minister Biltgen dann gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. So erhielt der im Koalitionspapier ausgiebig behandelte „maintien dans l’emploi“ eine gesetzliche Basis. Statt zu reagieren, wenn das Kind bereits im Brunnen liegt, soll nun proaktiv gehandelt werden. Ein weiterer Schwerpunkt des 5611-Gesetzes ist der Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit. Über den „Contrat d’initiation à l’emploi“ (CIE) und den „Contrat d’appui-emploi“ (CAE) sollen die Jugendlichen gezielt auf den Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Die „conventions d’activation individualisées“ sollen die Arbeitslosen schließlich so schnell wie möglich wieder in Lohn und Brot bringen: Spätestens sechs, bei Jugendlichen drei, Monate nach der Einschreibung muss das Arbeitsamt ihnen einen maßgeschneiderten Vertrag anbieten. Im Frühjahr dieses Jahres konnte Arbeitsminister Biltgen schließlich noch eine EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen, die dazu beitragen soll, dass Männer und Frauen am Arbeitsmarkt die gleichen Chancen haben.

Trotz der Vielfalt an Maßnahmen liegt die Arbeitslosenquote auch weiterhin unverändert hoch: Ende Mai dieses Jahres waren bei der Adem 9 255 Arbeitslose registriert, die Quote betrug 4,1 Prozent. Weitere 4 465 Personen fanden vorübergehend einen Job im Rahmen einer Beschäftigungsmaßnahme.

Mehrere Projekte aus dem Arbeitsministerium befinden sich derweil noch auf dem Instanzenweg. Als besonders hartnäckig erweist sich die Gesetzesinitiative 5144, die eine gesetzliche Grundlage für die Beschäftigungsinitiativen schaffen soll. Eingebracht wurde der Gesetzentwurf bereits im Mai 2003. Anschließend wurde gleich dreimal nachgebessert, mit dem Ziel „à en faire une loi pour le rétablissement du plein-emploi“, wie es im Regierungspapier von 2004 heißt. Seit dem 17. Juni liegt nun das dritte Gutachten des Staatsrats vor. Im Koalitionsabkommen war auch die Einführung eines Sprachurlaubs vereinbart worden. Seit dem 29. Mai befindet sich das entsprechende Gesetzesprojekt nun auf dem Instanzenweg.

In Angriff genommen wurde zudem die Reform der Adem. Im September vergangenen Jahres konnte Arbeitsminister Biltgen endlich das OECD-Audit präsentieren. Erste Reformansätze waren bereits im Vorfeld realisiert worden, andere lassen nach wie vor auf sich warten.

Einige Hausaufgaben bleiben aber auch ein Jahr vor den nächsten Parlamentswahlen noch unerledigt. Da wäre zunächst die Reform der betrieblichen Mitbestimmung. In der Regierungserklärung hieß es noch, dass Dossier sei von „herausragender Bedeutung“. Doch dann kam das Einheitsstatut dazwischen und obwohl die Gewerkschaften immer wieder Druck machen, ist in dieser Legislaturperiode wohl kaum noch mit einem Durchbruch zu rechnen.

Auf sich warten lässt auch die Revision der beruflichen Wiedereingliederung von Arbeitnehmern mit beschränkter Arbeitsfähigkeit. Zwar sollten schon die Gesetze vom 21. Dezember 2004 und vom 1. Juli 2005 Remedur schaffen, doch alle Probleme konnten nicht beseitigt werden. Arbeitsminister Biltgen und Gesundheitsminister Di Bartolomeo wollen denn auch noch einmal nachbessern. In Sachen Mobbing liegt der Ball zur Zeit bei den Sozialpartnern. Können sie sich nicht einigen, will die CSV/LSAP- Koalition einen Gesetzentwurf erarbeiten, hatte Premier Juncker unlängst angekündigt. 

Die Hausaufgaben

Erledigt:
– Einheitsstatut
– Reform der Gewerbeinspektion
– Gesetzliche Grundlage für den Beschäftigungserhalt
– Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
– Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit

Auf dem Instanzenweg:
– Gesetzliche Grundlage für die Beschäftigungsinitiativen
– Sprachurlaub

Noch nicht umgesetzt:
– Betriebliche Mitbestimmung
– Berufliche Wiedereingliederung von Arbeitnehmern mit beschränkter Arbeitsfähigkeit

Quelle: Luxemburger Wort,  23. Juli 2008, Seite 2