Minister Luc Frieden im Gespräch mit “fonction publique”-Redakteur Steve Heiliger. Weil die Einbürgerung per Gesetz einfach nicht mehr zeitgemäß sei und im Widerspruch zu einem modernen Rechtsstaat stehe, verzichtet die Abgeordnetenkammer fortan auf eines ihrer angestammten Vorrechte: Aufgrund einer Verfassungsänderung übertrug das Parlament seine Prärogative in Sachen Naturalisierung am vergangenen 30. April an den Justizminister. Erwartet werden sich dadurch auch schnellere Verfahren, wie der zuständige Ressortminister Luc Frieden im „fp“-Interview erklärt.
fonction publique: Herr Minister Frieden, einstimmig nahm die Abgeordnetenkammer in ihrer Sitzung vom vergangenen 30. April zwei Änderungen an der Verfassung vor. Demnach wurde eine seit 1848 geltende Regelung, nach der eine Naturalisierung nur durch Parlamentsabstimmung vorgenommen werden kann, abgeschafft. Künftig wird der Justizminister diese Entscheidung treffen, und Naturalisierungsbeschlüsse können vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden. Was bewog den Berichterstatter, den CSV-Abgeordneten Paul-Henri Meyers, diesen Änderungsvorschlag einzubringen?
Luc Frieden: Die Initiative ging in der Tat von der Abgeordnetenkammer aus, die die Meinung vertritt, dass die Staatsbürgerschaft nicht länger vom Parlament per Gesetz zuerkannt werden sollte. In einem Rechtsstaat scheint es angemessen zu sein, dass das Parlament die legale Grundlage schafft, in deren Rahmen dann die Exekutive, in dieser konkreten Frage der Justizminister, entscheidet. Ich teile diese Auffassung ebenso wie die Meinung, dass der Rechtsstaat durch diese Verfassungsänderung gefestigt werde. Allein schon, weil der Beschluss des Justizministers, der nach objektiven Kriterien entscheidet, ja anfechtbar ist vor einer Luxemburger Gerichtsbarkeit. Im Gegensatz zu früher gehen wir mit dieser Verfassungsänderung über zu einer moderneren, ja einer zeitgemäßen Sicht der Dinge.
fonction publique: Im Zuge der Verfassungsanpassung soll nun im kommenden Herbst ein regelrechtes Gesetz gestimmt werden, das es bislang in der Form noch nicht gegeben hat: das Nationalitätengesetz, das auch die doppelte Staatsbürgerschaft regeln soll…
Luc Frieden: Ich möchte zunächst betonen, dass es keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der nun beschlossenen Verfassungsänderung und dem Nationalitätengesetz gibt. Die Verfassungsänderung sieht einzig und allein vor, dass künftig der Justizminister in dieser Frage entscheidet und nicht mehr das Parlament. Hierdurch erwarte ich mir im Übrigen auch schnellere Prozeduren. Allein schon, weil der Staatsrat kein Gutachten mehr abgeben muss. Es handelt sich künftig ja nicht mehr um einen Gesetzestext. Was nun das von Ihnen angesprochene Nationalitätengesetz betrifft, so dreht dieses sich nicht ausschließlich um die doppelte Staatsbürgerschaft. Es handelt sich vielmehr um einen generellen Text, der genau festlegt, unter welchen Bedingungen jemand Luxemburger werden kann. Es wird vermutlich auch in Zukunft immer noch eine gewisse Zahl von Bewerbern geben, die Luxemburger werden möchten und gleichzeitig bereit sind, ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufzugeben, entweder weil sie dies so möchten oder weil ihr Herkunftsland die Regelung der doppelten Staatsbürgerschaft bislang nicht kennt.
fonction publique: Um die doppelte Staatsbürgerschaft zu erlangen, müssen die Anwärter die im Rahmen dieses Gesetzes festgelegten Kriterien erfüllen. Nach anfänglichem Zögern hat die CGFP dem Prinzip der doppelten Staatsbürgerschaft grundsätzlich zugestimmt, vorausgesetzt natürlich, die Aufnahmebedingungen seien streng und rigoros. Wie sehen diese Kriterien nun konkret aus?
Luc Frieden: Diese Kriterien sind Teil einer Philosophie, die wir uns eigens für die Zuerkennung der Luxemburger Staatsbürgerschaft gegeben haben. Und diese Philosophie zielt darauf ab, die Luxemburger Staatsangehörigkeit in erster Linie dann zu erteilen, wenn wahre Anstrengungen hin zu einer echten Einbürgerung unternommen wurden. Im Übrigen ist ja niemand dazu verpflichtet, die Luxemburger Staatsbürgerschaft anzunehmen. Mit diesem Gesetz schaffen wir lediglich den hierzu erforderlichen Rahmen für Menschen, die gewillt sind, als integrierte Mitbürger, gemeinsam mit allen anderen Luxemburgern, die Zukunft unseres Landes zu gestalten. Zu den Grundvoraussetzungen, die Luxemburger Nationalität zu bekommen, zählen sowohl eine vernünftige Aufenthaltszeit im Lande als auch gute Sprachenkompetenzen und Kenntnisse hinsichtlich unserer Grundrechte und der Luxemburger Institutionen. Jedem, der – sei es aus beruflichen oder familiären Gründen – in Luxemburg leben möchte, die Luxemburger Staatsanghörigkeit uneingeschränkt zu erteilen, würde meines Erachtens jedenfalls keinen Sinn ergeben. Dadurch würde weder die soziale Kohäsion verbessert noch die angestrebte Integration gefördert.
fonction publique: Dennoch stellt sich die Frage, ob nicht die Gefahr besteht, dass die Luxemburger Staatsbürgerschaft auf einmal bradiert werde. Sie wissen, in welchem Maße sich gerade die CGFP und der öffentliche Dienst der Luxemburger Nationalität und den Luxemburger Institutionen verpflichtet fühlen. Daher verstehen Sie sicherlich auch die Besorgnis, dass diese Kriterien auf einmal verwässert würden und das Ganze als reine Formsache abgetan werde. Wäre es beispielsweise nicht vernünftiger gewesen, die Aufenthaltsdauer auf zehn statt sieben Jahre festzulegen, so wie es die CGFP auch von Anfang an befürwortet hat?
Luc Frieden: Eine Patentlösung gibt es in dieser Frage sicherlich keine. Das Land, aus dem ein Antragsteller kommt, kann ebenso ausschlaggebend sein für eine mehr oder weniger schnelle Einbürgerung wie das soziale Umfeld, in dem sich der Anwärter in Luxemburg bewegt. Sieben Jahre scheinen mir eine durchaus vernünftige Aufenthaltsdauer zu sein, die im Übrigen auch im europäischen Durchschnitt liegt. Wobei die Aufenthaltsdauer stets im Zusammenspiel mit den anderen Kriterien zu sehen ist…
fonction publique: …zu denen, wie vorhin erwähnt, auch Luxemburgisch-Kenntnisse zählen. Welches Sprachenniveau müssen Antragsteller denn letztlich beherrschen? Mit „Moiën„ und „Äddi“ sagen kann es doch sicherlich nicht getan sein. Muss nicht vielmehr erwartet werden, dass Anwärter unsere Sprache auch nachweisbar beherrschen?
Luc Frieden: Schauen Sie: Im Gegensatz zu früher gibt es heute eine Vielzahl von Nationalitäten in Luxemburg. Und daher scheint es mir wesentlich, die Sprache einerseits als Instrument der nationalen Identität zu fördern, andererseits aber auch als Bindeglied zwischen den unterschiedlichen Gemeinschaften zu nutzen. Die luxemburgische Sprache kann dieser Anforderung durchaus gerecht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass man sie erst einmal versteht: Man soll ja mitbekommen, was los ist im Lande, Nachrichten hören und Versammlungen in luxemburgischer Sprache beiwohnen können. Der Anwärter muss unsere Sprache also zunächst einmal verstehen. Hier verlangen wir denn auch ein Niveau, das der vom Europarat festgesetzten Norm „B 1“ entspricht. Was nun die gesprochene Sprache betrifft, soll mindestens das Niveau „A 2“ erreicht werden, eine der „B 1“-Norm leicht untergeordnete Stufe. Im Klartext ausgedrückt: Der Anwärter muss in der Lage sein, eine Alltagssituation in unserer Landessprache zu beschreiben.
fonction publique: Reichen diese Sprachenkenntnisse denn aus, um sich beispielsweise um eine Stelle im öffentlichen Dienst zu bewerben?
Luc Frieden: Nein. Mit diesen Sprachkompetenzen geht das sicherlich nicht. Die Regierung möchte ganz im Gegenteil auch künftig der Sprachensituation unseres Landes Rechnung tragen, indem die wesentlich höher angesiedelten Sprachenbedingungen für eine Anstellung im öffentlichen Dienst auch weiterhin spielen werden. Die soeben erläuterten sprachlichen Voraussetzungen zählen einzig und allein, um die doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen, reichen aber keinesfalls aus, um im Staatsdienst beschäftigt zu werden.
fonction publique: Bei Antragstellern, die seit 1984 und länger im Lande leben, soll diese Klausel nicht spielen. Finden Sie das vernünftig?
Luc Frieden: Im Zuge der Parlamentsdebatte wurde in der Tat beschlossen, dass Menschen, die zu einem Zeitpunkt in unserer Land kamen, zu dem unsere Sprache noch nicht einmal gesetzlich verankert war und zu dem auch noch keine bzw. nur sehr wenige Luxemburgisch-Kurse angeboten wurden, vom Sprachentest entbunden würden. Ich sehe dies als eine Art Übergangsbestimmung, die eine geringe Anzahl von Menschen betrifft, die vor 1984 in unser Land kamen, so etwa eine Reihe portugiesischer Gastarbeiter, denen unser Land viel zu verdanken hat.
fonction publique: Wer die luxemburgische Staatsbürgerschaft beantragt, muss sich auch mit seinem Adoptivland identifizieren können. Es kann und darf also nicht nur einzig und allein darum gehen, mit der doppelten Staatsbürgerschaft gewisse Rechte zu erlangen…
Luc Frieden: Stimmt. Zunächst einmal muss der Wille vorhanden sein, unser Land als „neuer Luxemburger“ gemeinsam mit allen anderen Luxemburgern gestalten und auf seine Zukunft vorbereiten zu wollen. Um dieser Herausforderung gerecht werden zu können, scheint es mir unabdingbar, gewisse Kurse wie beispielsweise Bürgerrechtskurse zu belegen, in deren Rahmen die Grundrechte und -pflichten, die uns Luxemburger charakterisieren, auf verständliche Weise vermittelt werden.
fonction publique: Müssten darüber hinaus nicht auch Grundkenntnisse unserer Kultur, Geschichte und Geografie vermittelt werden, so wie es dies beispielsweise das Schweizer Modell vorsieht? Oder werden diese Wissensfelder durch die Bürgerrechtskurse mit abgedeckt?
Luc Frieden: Zwei der vorgesehenen Lehrgänge werden obligatorisch sein, und zwar ein Kurs über die Luxemburger Institutionen und ein weiterer über unsere Grundrechte. Daneben verlangen wir, dass die Anwärter an einer Reihe von Konferenzen teilnehmen, wobei sie aus einem breiteren Angebot gezielt Themen wie Kultur oder Arbeitsrecht auswählen können. Die Teilnahme an mehreren dieser Konferenzen wird verbindlich sein. Der Teilnehmer hat allerdings die Möglichkeit, eine auf seine Interessen zugeschnittene Themenauswahl zu treffen. All diese Lehrgänge werden übrigens vom Unterrichtsministerium organisiert. Im Anschluss an die Sprachenkurse müssen die Antragsteller auch eine Prüfung ablegen. Bei den Bürgerrechtskursen wird dies allerdings nicht der Fall sein. Die Lehrgänge werden im Übrigen in mehreren in Luxemburg gängigen Sprachen abgehalten.
fonction publique: Darüber hinaus müssen Anwärter ein blankes Vorstrafenregister vorlegen…
Luc Frieden: Genauer gesagt, darf das Vorstrafenregister keine Eintragung enthalten, die über eine einjährige Haftstrafe hinausgeht. Auch hier haben wir uns an der bei unseren Nachbarn üblichen Norm orientiert.
fonction publique: Welche Integration soll denn letztlich gefördert werden? Soll jedem Antragsteller, der die Bedingungen erfüllt, das Recht auf die doppelte Staatsbürgerschaft eingeräumt werden, oder soll die Einbürgerung gezielt gefördert werden und beispielsweise nur EU-Bürgern zugute kommen?
Luc Frieden: Allein schon aus wirtschaftlichen Gründen kann Luxemburg sich einer Zuwanderung nicht verschließen. Und diese kam bislang fast ausschließlich aus anderen EU-Staaten. Das Nationalitätengesetz wird sich selbstverständlich an alle richten, die legal in Luxemburg leben möchten, meist aus beruflichen Gründen. Nach meiner Einschätzung wird die Möglichkeit auf doppelte Staatsbürgerschaft aber in erster Linie von Immigranten der zweiten Generation genutzt werden, die bislang davon absahen, Luxemburger zu werden, weil sie damit ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft hätten aufgeben müssen. Mit dem neuen Nationalitätengesetz können sie die Luxemburger Staatsangehörigkeit annehmen, ohne dafür auf ihre Wurzeln verzichten zu müssen. Ich denke beispielsweise an portugiesische Staatsangehörige der zweiten Generation, die selbst eine luxemburgische Schule besucht haben. Wer nachweislich sieben Jahre lang an einer Luxemburger Schule unterrichtet wurde, braucht im Übrigen auch keinen Sprachentest abzulegen. Das sieht die Gesetzesvorlage ausdrücklich so vor.
fonction publique: Mit Blick auf das Asylrecht hat der frühere französische Ministerpräsident Michel Rocard einmal gesagt: „La France ne peut pas accueillir toute la misère du monde“. Müsste eine solche Maxime nicht umso mehr für ein kleines Land gelten, auch um zu vermeiden, dass zu viele unterschiedliche Kulturkreise aufeinander treffen…?
Luc Frieden: Ich teile die Auffassung von Michel Rocard, auch mit Blick auf Luxemburg, bleibe allerdings der Meinung, dass ein Nationalitätengesetz stets in Zusammenhang mit einer vernünftigen Immigrationspolitik zu sehen ist, die darauf abzielt, die illegale Einwanderung zu unterbinden und die geregelte Zuwanderung zu fördern. Nur auf diese Weise wird es uns gelingen, die soziale Kohäsion zu erhalten. Das zeigt die Vergangenheit ganz eindeutig. Parallel dazu muss aber auch weiterhin auf eine wirksame Entwicklungspolitik gesetzt werden. Das Elend muss dort bekämpft werden, wo es am meisten verbreitet ist. Damit ist den Menschen in den betroffenen Gebieten mehr geholfen, als wenn man sie alle nach Europa holen wollte. Wer allerdings auf legalem Wege zu uns kommen möchte, jetzt und in der Zukunft, und gleichzeitig auch noch bereit ist, Anstrengungen hin zu einer wirksamen Einbürgerung zu unternehmen, dem muss auch die Möglichkeit gegeben werden, unsere Sprache zu erlernen, um später – unter Berücksichtigung der vorhin erwähnten Voraussetzungen – die Luxemburger Staatsbürgerschaft annehmen zu können. Was wiederum nicht heißen muss, dass jeder, der bei uns arbeiten oder leben möchte, unbedingt Luxemburger werden müsse. Hier muss jeder für sich selbst entscheiden, unter Berücksichtigung seiner ganz persönlichen Zukunftspläne.
fonction publique: Mit der Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft wird sicherlich auch ein Mehr an Arbeit auf die Verwaltung zukommen. Beabsichtigen Sie, Ihre Dienststellen so auszustatten, dass sie ihre neuen Aufgaben auch bewältigen können?
Luc Frieden: Eins ist auf jeden Fall jetzt schon sicher: Schon durch die Tatsache, dass der Justizminister künftig allein zuständig sein wird in dieser Frage, wird auch ein Mehr an Arbeit auf das Justizministerium und seine Beamten zukommen. Aus diesem Grunde hat die Haushaltsvorlage für das Jahr 2008 ja schon eine Aufstockung des Personalbestandes vorgesehen, und wir werden wohl nicht umhin kommen, diesen Schritt 2009 noch einmal zu wiederholen. Dies umso mehr, als der jetzt vorliegende Text auf Wunsch der Abgeordnetenkammer vorsieht, dass der Justizminister seine Entscheidung innerhalb von acht Monaten treffen muss. Wenn zahlreiche Anträge eingereicht werden, kann sich dieser Zeitraum in der Tat schnell als sehr eng erweisen.
fonction publique: Anlässlich der Haushaltsdebatten für das Jahr 2009 wird es dem Justizminister wohl gelingen, den Budgetminister von der Notwendigkeit einer zusätzlichen Personalerweiterung zu überzeugen…
Luc Frieden (lächelt): Diese Entscheidung wird gemeinsam mit allen anderen Regierungsmitgliedern getroffen.
fonction publique: Ungeachtet dessen wird die Zuerkennung der Luxemburger Staatsbürgerschaft eine noble Angelegenheit bleiben. Es kann daher kaum angehen, dass dieser Akt durch die Zustellung eines einfachen Papiers gewissermaßen im Briefkasten vollzogen wird. Andere Länder wie beispielsweise die Schweiz verbinden die Zuerkennung der zweiten Staatsbürgerschaft mit einer feierlichen Zeremonie, wodurch sich die Antragsteller einmal mehr der Bedeutung bewusst werden, in die nationale Gemeinschaft aufgenommen zu werden. Wie soll das später in Luxemburg vor sich gehen? Müsste nicht auch ein entsprechender Abschnitt in die Gesetzesvorlage eingeschrieben werden?
Luc Frieden: Dass die Zuerteilung der Luxemburger Staatsangehörigkeit in einem feierlichen Rahmen mit würdevollem Charakter erfolgen sollte, liegt für mich klar auf der Hand. Heute geht die Mitteilung von den Gemeinden aus, bei denen der Antrag auch eingereicht wurde. Ich denke, dass es entsprechende Modelle im Ausland gibt, an denen wir uns durchaus orientieren können. Durch die feierliche Zuerkennung soll sich der Antragsteller richtig bewusst werden, dass er jetzt Teil und damit vollwertiges Mitglied einer neuen Gemeinschaft mit entsprechenden Rechten und Pflichten ist. Dies ist sicherlich auch in einem gemeinsamen Europa vertretbar, wo es gleichwohl darum gehen muss, sich für ein gemeinsames Ziel, in diesem Falle die Zukunft unseres Landes, stark zu machen.
fonction publique: Die CGFP hat von Anfang an die Haltung vertreten, dass die Zuerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft auf dem Gegenseitigkeitsprinzip beruhen müsse. Sollte ein Luxemburger, der im Ausland lebt und die dortige Staatsangehörigkeit annehmen möchte, nicht auch die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft bekommen?
Luc Frieden: Mir ist sehr daran gelegen, dass Luxemburger, die aus beruflichen oder familiären Gründen im Ausland leben und die dortige Staatsangehörigkeit angenommen haben, künftig auch Luxemburger bleiben bzw. unsere Nationalität als zweite Staatsbürgerschaft zurückerlangen können. Das neue Nationalitätengesetz sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor, und zwar aufgrund einer vereinfachten Prozedur. Der Text richtet sich demnach auch an Luxemburger im Ausland. Abgesehen davon kann dieses Gesetz in der Tat nur dann spielen, wenn das Ursprungsland des Antragstellers die doppelte Staatsbürgerschaft ebenfalls zulässt.
fonction publique: Es gibt ja aber auch Länder, in denen es diese Möglichkeit bislang nicht gibt…
Luc Frieden: Sicher. Es gibt sogar eine ganze Reihe an Ländern, in denen es diese Möglichkeit nicht gibt. Ebenso richtig ist allerdings, dass sehr viele Staaten zurzeit dabei sind, die doppelte Staatsbürgerschaft einzuführen. Nachdem also in den 60er Jahren noch eine Tendenz bestand, die doppelte Staatsbürgerschaft überall in Europa auf ein Minimum zu beschränken, wird jetzt aufgrund einer ständig zunehmenden Mobilität der Bürgerinnen und Bürger das Konzept der doppelten Staatsbürgerschaft allmählich zum Regelfall.
fonction publique: Herr Minister, haben Sie vielen Dank für dieses Gespräch.
_________
Quelle: fonction publique, Mai 2008, Interview: Steve Heiliger