Des Menschen bester Freund…

…ist der Hund. So wird es sprichwörtlich formuliert. Natürlich gilt dieser Satz nur für diejenigen Menschen, die mit Hunden etwas anfangen können. Es gibt auch solche Menschen, die für Hunde nichts übrig haben und sogar Angst vor ihnen haben. Kürzlich hat das Parlament ein so genanntes „Hundegesetz“ beschlossen, das zwischen diesen beiden Auffassungen einen gesellschaftlichen Ausgleich schaffen soll. Freie Tribüne von Michel Wolter, CSV Fraktionspräsident, im LCGB Organ “Soziale Fortschrëtt”

Tatsache ist, dass immer dann, wenn es zu schwer wiegenden Unfällen kommt – vor allem, wenn Kinder von Hunden angegriffen werden – die Gesellschaft dazu neigt, strengere Regeln für die Hundehaltung zu fordern. Wenn über längere Zeit nichts Derartiges passiert, gibt es eine Tendenz, den Umgang mit Hunden wieder etwas ungezwungener zu sehen. Der Gesetzgeber hat die schwierige Aufgabe, Regeln zu schaffen, die allgemeine Gültigkeit haben, und Unfälle mit Hunden so weit wie möglich ausschließen – unabhängig davon, wie die gesellschaftliche Stimmung unter bestimmten Eindrücken gerade ist.

Unzählige Menschen verbringen (fast) ihr gesamtes Leben in Gesellschaft von Hunden, und nehmen ihren Begleiter überall mit, wo er denn willkommen ist. Für viele alte und allein stehende Menschen ist ein Begleithund oft das einzige Lebewesen, mit dem sie ständig Kontakt haben, und das ihnen stets treu bleibt. Auch eine große Zahl von Familien will auf ihren Hund nicht verzichten. Der muss natürlich ausgeführt werden, und so kommt es denn unausweichlich zu Begegnungen zwischen Menschen mit Hunden, den Hunden selbst und den anderen Menschen, die Hunde nicht so mögen. Fast alle diese Begegnungen verlaufen problemlos. Aber eben nur fast alle. Und da liegt das Problem zwischen Menschen mit Hunden und Menschen ohne Hund, zwischen denen die Vierbeiner gelegentlich zu erheblichen Verstimmungen führen.

Über das „Hundegesetz“ wurde lange Zeit viel Polemik betrieben. Eigentlich soll es jedoch dazu dienen, gerade solche Polemiken einzudämmen, indem es einen verständnisvollen Umgang zwischen Menschen mit Hunden und solchen ohne Hund zu fördern versucht. Es geht weniger um Verbote, Einschränkungen und neue Zwänge, als eben darum, Hundebesitzer, Hundegegner und all jene Menschen, die zwar keinen Hund, aber auch kein Problem mit Hunden haben, zu einem verantwortungsbewusstem Miteinander anzuregen.

Von den echten Problemen mit Kampfhunden wollen wir einmal absehen – hier werden neue Regeln geschaffen, die die Tatsache berücksichtigen, dass sehr oft weniger der Hund, als vielmehr der Halter das Problem darstellt. Generell soll einfach das Bewusstsein auf beiden Seiten verstärkt werden, dass die allermeisten Hunde treue Begleiter ihrer Besitzer sind, auf die diese nicht verzichten wollen, die sie allerdings so führen sollten, dass niemand sich durch die Hunde bedrängt oder bedroht fühlt. Denn was den einen ihr bester Freund, ist den anderen eine zumindest potenzielle Quelle von Unbehagen. Mit dem „Hundegesetz“ sollen diese beiden Empfindungen Berücksichtigung finden, damit Menschen mit Hunden, Menschen ohne Hunde und die Hunde selbst in unserer Gesellschaft anständig auskommen. Und zwar nicht nur neben einander, sondern im Idealfall miteinander. 

Michel Wolter, CSV Fraktionspräsident

Quelle "Soziale Fortschrëtt", März 2008