Parteipolitik oder Gewissensfreiheit?

Diese Frage wurde in den letzten Monaten immer wieder im Zusammenhang mit der Debatte über Palliativmedizin und Euthanasie aufgeworfen. Von verschiedener Seite wurde versucht, der CSV ohne Unterlass zu unterstellen, sie wolle dem Land ihre partei- und gesellschaftspolitischen Ansichten aufdrängen.

Dabei hat die CSV ihre Position stets klar dargelegt und auch bis zum Schluss umgesetzt: Der Mensch soll sich prinzipiell nicht das Recht über Leben und Sterben anmaßen. Dem Gesetzgeber obliegt es, die Rahmenbedingungen für ein menschenwürdiges Lebensende, ohne unnötiges Leiden, zu setzen. Dies tut der Regierungsentwurf über Palliativmedizin. 

Gleichzeitig will es die Tradition der CSV, dass es in solchen grundlegenden Fragen keinen Fraktionszwang geben darf. Dies war der Fall in den 70ger Jahren als das Parlament die Todesstrafe abgeschafft hatte. Dies war ebenfalls in der Debatte über die Fragen der Palliativmedizin und der Euthanasie der Fall. Auch hat die Partei dies nicht zuletzt anlässlich ihres Kongresses vom 17. November 2007 unmissverständlich bekräftigt. Ob alle anderen Parteien das Prinzip der individuellen Gewissensfreiheit genauso integral angewendet haben, bleibt eine offene Frage. 

Die Mehrheit der Abgeordneten hat nunmehr neben dem Gesetz über Palliativmedizin, einen Euthanasietext gestimmt, der mehr Fragen aufwirft als er deren löst. Die Frage stellt sich, ob der Text überhaupt anwendbar ist. 

Die Frage sei erlaubt, warum es aus offensichtlich parteipolitischen Gründen zu einer Kampfabstimmung kommen musste. Weshalb war nicht der französische Weg möglich, etappenweise in Fragen des Begleitens des Lebensendes voranzuschreiten und bei jedem weiteren Schritt größtmöglichen Konsens anzupeilen, so wie es auch der Staatsrat vorgeschlagen hatte? Wenn nur wenige Länder bislang eine rechtliche Regelung der Euthanasie durchgeführt haben, hat das sicherlich seinen guten Grund. Und es ist ja nicht erstaunlich, dass Mediziner, Ethiker und Philosophen die unterschiedlichen Denkschulen und Überzeugungen anhängen, vor einer solchen rechtlichen Regelung warnen. 

Die CSV wird weiterhin gemäß ihren Grundsätzen für eine menschenwürdige Begleitung am Lebensende eintreten.