Geteile Rechte

Die CSV-Abgeordnete Laurent Mosar und Marie-Josée Frank schlagen eine Änderung der Sorgerechtsreglung (“autorité parentale”) zugunsten geschiedener und nicht verheirateter Väter vor. Die Regierung gab bereits grünes Licht. Mosar erklärt, warum es höchste Zeit ist, zu handeln.
Télécran: Wieso kommt der Anstoss zu dieser familienpolitisch wichtigen Änderung von zwei Volksvertretern und nicht vom zuständigen Minister.

Laurent Mosar: Luxemburg ist eines der letzten EU-Länder, das noch eine Sorgerechtsreglung kennt, die geschiedene und nicht verheiratete Väter diskriminiert. Bereits 1997 hat das Verfassungsgericht aufgrund einer Einzelklage diesen Umstand angeprangert. Doch die nötigen Änderungen sind kompliziert, betreffen sie doch viele Bereiche des Rechts, weshalb die Regierung wohl davor zurückgeschreckt ist. Auch das geplante Scheidungsrecht geht nicht weit genug in dieser wichtigen Frage. Ich habe daher bereits 2004 einen Vorschlag für ein gemeinsames Sorgerecht ausgearbeitet und diesen jetzt zusammen mit Marie-Josée Frank in monatelanger Kleinarbeit überarbeitet und erneuert.

Télécran: Was dürfen Väter sich davon erwarten?

Laurent Mosar: Es geht darum, im Interesse der Kinder die bestehende Reglung abzuändern, wonach im Streitfall bei einer Scheidung das Sorgerecht nur auf eine Person – in den allermeisten Fällen die Mutter – übergeht. Wie schlagen vor, dass immer beide das Sorgerecht ausüben, also auch nichteheliche Väter mit der Anerkennung des Kindes automatisch dieses Recht erhalten. Denn die Erziehung von Kindern soll Aufgabe, Recht und Pflicht beider Elternteil sein, egal, wie sie nach der Geburt persönlich zueinander stehen. Nur in berechtigten Härtefällen soll noch ein Elternteil dem andern das Sorgerecht auf richterliche Anordnung entziehen können.

Télécran: Besteht nicht die Gefahr, dass noch mehr Eltern ihren Streit ums Kind vor Gericht austragen?

Laurent Mosar: Ich sehe das nicht so. Schon jetzt gibt es solche, die sich bei der Scheidung gütlich einigen und solche, dir Prozesse führen. Unser Gesetzesvorschlag wird Eltern eher dazu bringen, sich gemeinsam Gedanken um das Wohl des Kindes zu machen. Auswirkungen auf die Frage der Unterhaltszahlungen hat die Neureglung im Übrigen nicht. So dass hier nicht zusätzliche Probleme entstehen.

Télécran: Rechnen sie mit einer schnellen Entscheidung im Parlament?

Laurent Mosar: Ja, denn ich sehe keine Partei, die Einwände gegen diese überfällige Anpassung der Rechtslage hat. Die hohe Zahl von binationalen Ehen in Luxemburg ist nur ein Grund mehr, zu handeln, denn da wird die Rechtslage noch komplizierter.