Gemeinsame Regelung der Parteienfinanzierung

Die im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien haben sich auf eine gemeinsame Regelung der Parteienfinanzierung geeinigt

Bisher erhalten nur die Parteifraktionen im Parlament eine öffentliche Bezuschussung für ihre Arbeit. Des Weiteren erhalten die Parteien eine teilweise Wahlkampfkostenrückerstattung.

Der Erhalt der staatlichen Unterstützung ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. So müssen die Parteien insbesondere bei den National- und Europawahlen mit vollständigen Listen in allen Wahlbezirken antreten und einen Stimmenanteil von jeweils zwei Prozent bei den National- und Europawahlen erreichen. Parteien, die diesen Sockel erreichen, haben jährlich Anspruch auf 100.000 Euro. Für jeden weiteren Prozentpunkt bei den Landes- und den Europawahlen erhalten die Parteien jeweils weitere 11.500 Euro.

Auch Parteien, die den Sprung ins Parlament nicht schaffen, können die Bezuschussung beanspruchen, wenn sie die vorgenannten Bedingungen erfüllen.

Zehn Prozent der Subvention müssen für politische Bildung und Forschungsarbeit verwendet werden. Mit der Kontrolle der Finanzbuchführung ist der Rechnungshof betraut. Spenden dürfen nur noch von physischen Personen entgegengenommen werden. Der Name des Spenders muss bei Spenden von über 250 Euro genannt werden.

Ein gemeinsamer Gesetzvorschlag der im Parlament vertretenen Parteien wird in nächster Zeit deponiert.