“Kooperation heißt der Schlüssel zu erschwinglichem Wohnen.” CSV Generalsekretär Marco Schank
Kooperation heißt der Schlüssel zu erschwinglichem Wohnen. Gemeinsames Handeln von Staat und Gemeinden ist das Gebot der Stunde damit der Bau und die Finanzierung eines Eigenheimes für junge Familien in unserem Land möglich bleiben.
545 000 Einwohner werden im Jahr 2021 nicht weniger als 212 000 Wohnungen benötigen, so lauten die Prognosen. Dazu müssten bis zu 3 400 Wohneinheiten pro Jahr geschaffen werden, erklärte der zuständige Minister Fernand Boden in einer Sitzung der drei parlamentarischen Kommissionen Wohnungsbau, Territorialreform und innere Angelegenheiten vergangene Woche.
Um den überzogenen Grundstückspreisen in Luxemburg entgegenzuwirken hat die Regierung ein Paket von Maβnahmen geschnürt um zusammen mit den Gemeinden das Angebot an Bauland zu vergrößern. Im Moment gibt es eine sehr positive Tendenz bei Bauanträgen mit 4 692 Genehmigungen im Jahr 2005 und, für 2006, einer weiteren Steigerung von 2,5 %, dies beim Vergleich der erteilten Baugenehmigungen für die jeweils ersten neun Monate der Jahre 2005 und 2006.
Um diese Tendenz zu nutzen werden die Gemeinden, deren Bevölkerung in den nächsten zehn Jahren um 15% wächst, mit 4 500 Euro je zusätzlichen Einwohner unterstützt, der über dem jährlichen demographischen Zuwachs von einem Prozent liegt. IVL-Gemeinden werden mit 6 750 Euro pro Einwohner unter die Arme gegriffen. Im Ministerium geht man davon aus, dass diese Kooperationen den Staat jährlich zehn Millionen Euro kosten werden.
Von insgesamt 116 Gemeinden haben inzwischen bereits 28 Interesse an einer Kooperation mit dem Staat in Sachen Wohnungsbaupakt angemeldet, darunter 21 Kommunen, die den Kriterien des integrativen Verkehrs- und Landesentwicklungskonzeptes entsprechen.
Neben einer Reform der Enteignungsprozedur und einer entsprechenden Verfassungsänderung soll ebenfalls eine Reform der Grundsteuer erfolgen, welche es ermöglicht, die Hebesätze A und B voneinander loszukoppeln. So entsteht die Möglichkeit, fertig erschlossene Grundstücke, die nicht bebaut werden, höher zu besteuern.
Hinzu kommen ein Vorkaufsrecht für Staat und Gemeinden bei Entwicklungszonen und Grundstücksreserven sowie eine Reihe von rechtlichen und steuerlichen Schritten. So erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, eine Gebühr zu erheben, falls ein erschlossenes Baugelände, oder ein Gelände auf dem die Gemeinde ein Baugebot beschlossen hat, während drei Jahren brach gelegen hat. Die Taxe soll zwischen 0,5 und 15 € pro Quadratmeter ausmachen.
Darüber hinaus soll die Gesetzgebung in Bezug auf die Erbpacht (“emphytéose”) den neuen Erfordernissen angepasst werden. Vorgesehen ist Grundstücke unter der Form eines Erbpachtvertrages (“bail emphytéotique”) für Wohnungsbauprojekte zur Verfügung zu stellen. Hier will der Staat den Gemeinden 50 Prozent beim Kauf von Grundstücken beisteuern. Beim “bail emphytéotique” handelt es sich um einen langjährigen Pachtvertrag von bis zu 99 Jahren.
Sicher ist, dass dieses Bündel an Maßnahmen erst mittel- und langfristig Wirkung zeigen wird. Gesetze und Reglemente müssen abgeändert, Taxen eingeführt und entsprechende Entscheidungen in den Gemeinderäten getroffen werden. Trotzdem stehen die Chancen der Kooperation von Staat und Gemeinden gut um im Zusammenspiel mit den bestehenden Maßnahmen zum energieeffizienten Bauen letztendlich neue Perspektiven für die Wohnungsbeschaffung in Luxemburg herbeizuführen.
Marco Schank
CSV Generalsekretär