Gesetz trägt neuen Gegebenheiten Rechnung

Kultur-Staatssekretärin Octavie Modert im Télécran-Interview über die Gesetzesvorlage betreffend die Reform des Denkmalschutzes

Seit fast sieben Jahren ist die Gesetzesvorlage über die Reform des Denkmalschutzes auf dem Instanzenweg. Auch die zweite, abgeänderte Fassung stieß auf heftige Kritik seitens des Staatsrates. Wie soll es jetzt weitergehen?

Der Staatsrat hat sich zweimal sehr ausführlich und kritisch mit dem Gesetzesprojekt befasst und hat im Detail eine Reihe konstruktiver Vorschläge gemacht, die wir ohne weiteres akzeptieren können. Eine grundsätzliche andere Vorgehensweise hat er jedoch nicht vorgeschlagen. Er hat aber auch Vorschläge formuliert, die wir nicht akzeptieren können. Wir haben jetzt zusätzliche Abänderungsvorschläge ausgearbeitet, die demnächst in der parlamentarischen Kulturkommission behandelt werden sollen. Da die Kommission ihrerseits auch vielleicht wieder Änderungsanträge macht, und der Staatsrat zu den Änderungen wiederum ein Gutachten erstellen muss, weiss ich nicht ob das Gesetz noch in diesem Jahr die parlamentarischen Hürden nimmt.

Der Regierungsvorlage fehle es an Ehrgeiz und Kohärenz, weil sie sich damit begnüge, die aktuelle Situation zu verwalten. Was antworten Sie auf diesen Vorwurf des Staatsrates?

Das kann man so nicht behaupten. Ich nenne nur das Beispiel des Ensembleschutzes, der in einem eigenen Artikel über die “secteurs sauvegardés” oder “périmètres de protection” im neuen Gesetz formuliert wird. Damit können zum Beispiel ganze Straßenzüge unter Schutz gestellt werden – besonders dort, wo eine zusammenhängende Schutzmaßnahme sich als angebracht oder nötig erweist. Das neue Gesetz sieht ebenfalls ein Inventar – auch potentieller archäologischer Ausgrabungsstätten vor, das den Verantwortlichen der Landesplanung zur Verfügung stehen soll. Dieser sektorielle Plan ist präventiver Denkmalschutz.

Werden die Denkmalschützer nicht auch in Zukunft immer zwischen zwei Stühlen sitzen?

Den einen geht der Denkmalschutz nicht weit genug, den anderen zu weit – das ist natürlich ein Problem, dem sich die Politik stellen muss. Oft herrschen aber auch ganz falsche Vorstellungen von Denkmalschutz vor. Wenn ein Gebäude unter Schutz gestellt ist, heißt das ja nicht, dass keine baulichen Änderungen mehr vorgenommen werden dürfen. Man muss sich nur an bestimmte Vorgaben halten und, im Falle eines “classement”, das Einverständnis des Kulturministers einnehmen. Viele Hausbesitzer haben das erkannt und arbeiten eigentlich sehr gut mit dem Denkmalschutzdienst zusammen.

Das mag auf den zutreffen, der ein schmuckes altes Bauernhaus für seine eigenen Wohnzwecke restauriert. Wie aber ist es um andere Teile unseres kulturellen Erbes bestellt?

Natürlich fällt in einigen Bereichen die Sensibilisierung der Öffentlichkeit leichter als in anderen. Ich persönlich kann mir aber gut vorstellen, dass zum Beispiel eine Arbeitersiedlung aus dem frühen 20. Jahrhundert genau so schützenswert ist wie ein historisches Bauernhaus. Auch Industriekulturanlagen zum Beispiel sind schützenswert.

In Luxemburg gibt es im Gegensatz zu unseren Nachbarländern immer noch kein Inventar historischer Bausubstanz. Und nach wie vor ist der “Service des sites et monuments” eine der wenigen staatlichen Dienststellen ohne eigenen Webauftritt. Hapert es nicht doch etwas mit der Öffentlichkeitsarbeit?

Octavie Modert: An dieser Denkmaltopographie wird konstant gearbeitet – mittlerweile sind etwa 70 Prozent der in Frage kommenden Gebäude erfasst. Seit 2005 ist außerdem beim Denkmaldienst eine Architektin für die Erstellung dieses Inventars zuständig. Was die Website angeht, kann ich Ihnen sagen, dass die demnächst online gehen wird. Verwaltungsintern ist sie bereits seit längerem fertig gestellt, bei der Umsetzung durch die damit beauftragte Agentur ist es allerdings zu Verzögerungen ihrerseits gekommen.

Quelle: Télécran, 24. Januar 2007, Jean-Louis Scheffen

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