Doppelpass: Drei Diskussionspunkte

Die Einfuhrung der doppelten Staatsbürgerschaft gehört zu den großen gesellschaftspolitischen Aufgaben dieser Legislaturperiode. Wie Laurent Mosar gegenüber dem “Wort” erklärte, stehen drei Punkte besonders in der Diskussion

Die Einfuhrung der doppelten Staatsbürgerschaft gehört zu den großen gesellschaftspolitischen Aufgaben dieser Legislaturperiode. Nachdem der Ministerrat am vergangenen 29. September einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Instanzenweg gegeben hatte, hat der Justizausschuss der Abgeordnetenkammer nun eine erste eingehende Analyse abgeschlossen. In einer nächsten Sitzung will die Kommission die verschiedenen Änderungsanträge unter die Lupe nehmen und dann zwecks Begutachtung an den Staatsrat weiterreichen.

Wie Laurent Mosar gegenüber dem “Wort” erklärte, stehen drei Punkte besonders in der Diskussion. Am 7. Februar wolle seine Kommission über die Aberkennung der Staatsbürgerschaft befinden, so der CSV-Politiker und Ausschussvorsitzende. Diese Bestimmung ergebe kaum noch Sinn, verweist Mosar auf den Umstand, dass sie in der Vergangenheit nicht zur Anwendung gekommen sei.

Klagen im Zusammenhang mit dem Doppelpass sollen nach Meinung des Justizausschusses vom Verwaltungsgericht behandelt werden. Das würde bedeuten, dass der initiale Text angepasst – er sah die Zuständigkeit des Zivilgerichtes vor -, und dass die Verfassung abgeändert werde. Der Institutionenausschuss mit seinem Präsidenten Paul-Henri Meyers sei bereits mit dieser Aufgabe betraut.

Was die Luxemburgisch-Kenntnisse und die Bürgerkunde anbelangt, will die Kommission das großherzogliche Reglement des Bildungsministeriums abwarten. Premierminister Jean-Claude Juncker hatte bereits verlauten lassen, dass die Regierung ihre Position auf der Grundlage eines gemeinsamen Berichtes von Bildungsministerin Mady-Delvaux-Stehres und Justizminister Luc Frieden festlegen wolle. Mosar gab gestern zu bedenken, dass auch der praktischen Umsetzung Rechnung getragen werden müsse. “Wir müssen Mittel und Wege finden, wie die erforderlichen Kurse landesweit angeboten werden können.” In der Diskussion bleibe darüber hinaus auch der Aspekt des “conge linguistique”.

Quelle: d’Wort vom 18. Januar 2007