Arbeit statt Arbeitslosenunterstützung

François Biltgen verfolgt ein klares Ziel: Jugendliche Arbeitssuchende auf dem Weg in ein festes Arbeitsverhältnis zu fördern und zu begleiten. Eine feste Arbeit ist die Voraussetzung für soziale und finanzielle Eigenständigkeit

Das Gesetzesprojekt 5611, das vor allem auch zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit dient, steht zur Abstimmung im Parlament an.

Im Gegensatz zu anderen Ländern liegt das Problem der Arbeitslosigkeit in Luxemburg nicht an einem Mangel an Arbeitsplätzen, sondern am Problem vor allem auf dem Hintergrund des übersättigten Angebots von Arbeitssuchenden in der Großregion – die einheimischen Arbeitslosen auf die offenen Stellen zu vermitteln. Dieses schwierige Problem ergibt sich größtenteils aus der Tatsache, dass die allermeisten Arbeitslosen keinen Schulabschluss mit Diplom haben. Die meisten geschaffenen Arbeitsplätze setzen aber höhere Qualifikationen voraus und werden daher sehr oft von besser qualifizierten Grenzgängern besetzt.

Ein Diplom ist noch immer der wichtigste Schlüssel zur Arbeitswelt. Bei den jugendlichen Arbeitslosen gibt es nur wenige Diplomierte . Drei Viertel der BAC+ Absolventen finden denn auch innerhalb von drei Monaten eine Arbeit. Vielleicht nicht immer in der gewünschten Spezialität, da es verschiedene Berufsbilder in Luxemburg nur in äußerst begrenzter Zahl gibt, dafür aber in einer anderen Spezialität, welche eine dem Studium angemessene Arbeit verbunden mit dementsprechender Entlohnung bietet.

Jeder Jugendliche, jeder Arbeitssuchende ist verschieden. Und diesen Unterschieden muss man im Rahmen eines individualisierten und begleitenden Angebots Rechnung tragen.

Die “convention d’activation individualisée”, ist eine der wichtigsten vorgeschlagenen Verbesserungen im neuen Gesetz. Der Arbeitssuchende wird nicht als “Verwaltungsnummer” angesehen. Auf beide Seiten, Arbeitsamt und Arbeitssuchender entfallen Rechte und Pflichten! Daher wird vor der Vertragsunterzeichnung den einzelnen individuellen Wünschen und Profilen der Arbeitssuchenden Rechnung getragen.

Die neue Philosophie der verstärkten individuellen Betreuung der Jugendlichen durch das Arbeitsamt soll deshalb nach wie vor auf eine gezielte Vermittlung auf offenen Stellen hin gerichtet sein.

Nur ein fester Arbeitsvertrag, vor allem ein unbefristeter Arbeitsvertrag, der in Luxemburg dank des Arbeitsrechtes noch immer die Regel ist, bietet einem Arbeitssuchenden die Möglichkeit auf soziale und finanzielle Eigenständigkeit.

Falls der Arbeitssuchende nicht die, für die offenen Arbeitsstellen vorgesehen Qualifikationen besitzt, bietet das Arbeitsamt eine Beschäftigungsmaßnahme an, die keinen Arbeitsvertrag darstellt, sondern ein Mittel zum Zweck, zum einzigen Zweck spätestens am Ende der Maßnahme einen richtigen Arbeitsvertrag zu erhalten.

Die wohl wichtigste Beschäftigungsmaßnahme ist der CIE (“contrat d’initiation emploi”), der die Nachfolge des erfolgreichen SIE (“stage d’initiation”) übernimmt. Während zwölf Monaten arbeitet ein Jugendlicher Arbeitssuchender in einem Betrieb. Der Betrieb ist verpflichtet dem Jugendlichen eine Ausbildung anzubieten, welche auch für andere Betriebe ihren Wert hat. Am Ende der Maßnahme steht die Aussicht auf eine feste Einstellung.

Wie bislang ist als Basisentlohnung 80% des Mindestlohnes vorgesehen, da neben der eigentlichen praktischen Arbeitsinitiierung ein Hauptaugenmerk auf eine individuell angepasste Ausbildung gelegt wird. Genau wie bislang soll der Arbeitnehmer aber freiwillige Zuschläge geben können, was denn auch die meisten Betriebe bislang taten um den Jugendlichen Qualifikanten an den Betrieb zu binden. Um die individuelle Ausrichtung der Maßnahme zu unterstreichen wird der Dreiecksvertrag zwischen Jugendlichem, Arbeitsamt und Betrieb spezielle Regeln vorsehen. Neu ist dieser Dreiecksvertrag der sicherstellen wird, dass es eben zu einer Ausbildungsmaßnahme kommt und nicht zu billiger Arbeitskraftverwendung. Neu ist auch die obligatorische Festschreibung eines Ausbildungsplanes und die Bezeichnung eines Tutors im Betrieb, der mit dem Arbeitsamt kooperiert. Im Gegenzug dazu, dass der Betrieb bereit ist, z.B. nicht auf Grenzgänger zurückzugreifen, sondern den beim Arbeitsamt gemeldeten Jugendlichen eine Chance gibt, erhält er direkte Zuwendungen während der Maßnahme und nach der Einstellung.

Die aktuelle CAT-PU Maßnahme die Jugendliche bei Staat und Gemeinden provisorisch parkte, ohne ihnen aber in den meisten Fällen die Aussicht auf eine Festanstellung zu bieten wird abgeschafft. Laut CEPS-Studie verringerte die Maßnahme die Chancen der Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt, statt sie zu verstärken. Es darf nicht darum gehen, Staat und Gemeinden billige Arbeitskräfte auf provisorischer Basis zur Verfügung zu stellen. Auch Staat und Gemeinden sollen feste Arbeitsplätze schaffen.

Stattdessen wir der “contrat-appui-emploi” (CAE) eingeführt, eine Ausbildungsmaßnahme, die aus 80% Arbeit besteht (und deshalb wie bislang schon vorgesehen, mit 80% des Mindestlohnes entschädigt wird) und 20% Ausbildung bzw. Vorstellungsgesprächen. Anbieter sollen Staat, Gemeinden aber auch Sozialinitiativen sein welche unter der juristischen Form einer Gesellschaft ohne Gewinnzweck funktionieren.

Nun wird auch wohl in Zukunft nicht jeder Jugendliche Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Viele haben neben der nicht ausreichenden Qualifikation zusätzlich noch andere individuelle soziale oder gar familiäre Probleme, die gelöst werden müssen. Deshalb brauchen wir auch in Zukunft die sozialen Beschäftigungsinitiativen wie bspw. ProActif, Forum pour l’Emploi, und Objectif Plein Emploi welche gesetzlich reformiert werden.

Neben ihrer bisherigen Ausbildungstätigkeit sollen sie in Zukunft den Arbeitslosen, die trotz aller eigenen Anstrengungen und jener des Arbeitsamtes keine Chance hatten den Arbeitsmarkt zu integrieren, das Recht auf eine menschenwürdige und wert fördernde Arbeit mit einem festen Arbeitsvertrag bieten.

François BILTGEN
Arbeits- und Beschäftigungsminister

(© Foto gouvernement.lu)