Der neue “Code du travail” wird wesentlich zu der Einführung des einheitlichen Arbeitnehmerstatuts beitragen, so Marc Spautz, Berichterstatter des “Code du travail-Gesetzes
“Es ist eine technische Reform, die eine Zusammenstellung des bisherigen Arbeitsrechtes darstellt. Wir können nun mit dem “Code du Travail” viel effizienter arbeiten und auch leichter neue Gesetze integrieren”. So die Einschätzung des LCGB-Generalsekretärs Marc Spautz, der als Berichterstatter im Parlament an der Einführung zum 1. September 2006 des “Code du travail” mitwirkte.
Marc Spautz weist vehement den Vorwurf zurück, man habe verpaßt, das Arbeitsrecht bei dieser Gelegenheit zu “flexibilisien”. “Es konnte natürlich nicht das Ziel einer Kodifizierung sein, das geltende Arbeitsrecht über den Haufen zu werfen! Nichts wurde verändert, die Rechte der Arbeitnehmer wurden bei dieser Operation selbstverständlich nicht beschnitten! Alles andere wäre auch nicht annehmbar gewesen”.
Davon abgesehen, so Marc Spautz weiter, muss man natürlich auch das Arbeitsrecht kontinuierlich anpassen. Eine große Herausforderung kommt beispielsweise mit der Einführung des “Statut unique” auf uns zu. “Der Code du Travail wird auch der Arbeitsgruppe unter der Leitung von Arbeitsminister François Biltgen helfen, den Weg für ein einheitliches Arbeitnehmerstatut bis zum Ende dieses Jahres zu ebenen”.
Marc Spautz weist auch darauf hin, dass jetzt schnellstens die einzelnen Reglemente in einem Code Réglementaire zusammen gefaßt werden, damit wird das Arbeiten in der Arbeitsrechtgesetzgebung noch weiter vereinfacht.
Quelle: Soziale Fortschrëtt, September 2006