Wohnungsbaupakt zwischen Staat und Gemeinden

Wohnungsbauminister Fernand Boden baut auf die Kooperation mit den Gemeinden, um die Schieflage am Wohnungsmarkt zu bereinigen
Fernand Boden ist bestrebt, die Schieflage am Wohnungsmarkt zu begradigen. Gestern stellte der Ressortminister jene Rezepte offiziel vor, mit denen er eine Stabilisierung der Grundstückspreise herbeiführen will. Dabei baut Boden auf die Kooperation mit den Gemeinden.

“Wir müssen die Gemeinden mit ins Boot bekommen. Andernfalls werden wir die Situation nicht in den Griff bekommen”, stellte der Minister klar, dass die Gemeinden als wichtiger Akteur in der Wohnungsbaupolitik wahrgenommen und eingebunden werden müssen.

Dass im Wohnungsbau Handlungsbedarf besteht, ist gewusst. Zuletzt hatte der Wirtschafts- und Sozialrat in seinem Jahresgutachten eine bedenkliche Bestandsaufnahme gemacht. Eine Bestandsaufnahme, die Boden u. a. mit dem Verweis auf die steigende Zahl an Baugenehmigungen relativierte. Den Angaben des Observatoire de l’habitat ist zu entnehmen, dass 2005 4 692 Genehmigungen erteilt wurden, 19,7 Prozent mehr als 2004. 2002 wurde für 2 956 Anträge grünes Licht erteilt.

Positive Tendenz bei Baugenehmigungen

Diese positive Tendenz will Fernand Boden fortführen und dadurch die Preisentwicklung beim Bauland stoppen. Jede Gemeinde, deren Bevölkerung in den nächsten zehn Jahren um 15 % wächst, wird mit 4 500 Euro je zusätzlichen Einwohner unterstützt – vorausgesetzt, der jährliche demografische Zuwachs liegt über einem Prozent. IVL-Gemeinden wird mit 6 750 Euro pro Einwohner unter die Arme gegriffen – unter der Bedingung, dass die Baudichte 25 Wohnungen je Hektar ausmacht.

Diese Beträge bleiben zehn Jahre unverändert und werden danach zurückgefahren. Die Kooperationen werden via Konvention geregelt; der staatliche Zuschuss macht zehn Millionen Euro aus.

Damit die Gemeinden einen aktiveren Part in der Wohnungsbaupolitik spielen dürfen, stellte Fernand Boden eine Reihe von rechtlichen und steuerlichen Schritten mit teils repressivem Charakter in Aussicht gestellt. So soll die Enteignungsprozedur reformiert werden. Auch sollen die Gemeinderäte ein Vorkaufsrecht bei Entwicklungszonen und Grundstücksreserven erhalten und bei der Erschließung soll verstärkt das Instrument des Erbpachtvertrags eingesetzt werden.

Da die Reform der Grundsteuer schon zu lange dauere, wie der Minister zugab, erhalten die Gemeinden die Gelegenheit, eine Gebühr zu erheben, falls ein genehmigtes Baugelände während drei Jahren brach gelegen hat. Die Taxe soll zwischen 0,5 und fünf Euro pro Quadratmeter ausmachen.

An den Staatsrat appellierte Boden, schnellstens das Gutachten zum Entwurf über die Abänderung des Mietgesetzes vorzulegen. Darin vorgesehen ist auch, dass Schöffenräte künftig grünes Licht bei der Zweckentfremdung von Wohnhäusern geben müssen; bei unbewohnten Häusern kann fortan eine Gebühr erhoben werden.

In einem Punkt soll der Spielraum der Gemeinden reduziert werden: Die 25-Prozent-Regel des Flächennutzungsgesetzes von 2004 soll dahingehend angepasst werden, dass die Gemeinden selbst nicht mehr zur Verteuerung der Grundstückspreise beitragen.

Quelle: Wort, 16. Mai 2006, Journalist Marc Schlammes

Das Massnahmenpaket der Regierung