Der Minister wertet dieses Abkommen als Zeichen, dass die Sozialpartnerschaft in Luxemburg lebt
Arbeitsminister François Biltgen begrüßt das am Samstag dem 21. Februar 2006 zwischen den Sozialpartnern, der Union des entreprises luxembourgeoises UEL einerseits, sowie den Gewerkschaften OGB-L und LCGB andererseits abgeschlossene Abkommen über Telearbeit in Luxemburg.
Der Minister wertet dieses Abkommen als Zeichen, dass die Sozialpartnerschaft in Luxemburg lebt und durch das neue Kollektivvertragsgesetz von 2004 gestärkt wurde. Das Abkommen ist in der Tat ein landesweites “interprofessionnelles Abkommen” im Sinne dieser Gesetzgebung.
Der Arbeitsminister wird so schnell wie möglich die Prozedur einleiten, damit dieses Abkommen als allgemein verbindlich und somit rechtskräftig erklärt wird. Nach dem Abkommen über den individuellen Zugang zur beruflichen Fortbildung ist das Abkommen über Telearbeit, das auf einer Vorlage der EU-Sozialpartner beruht, das zweite “interprofessionnelle Abkommen” der Sozialpartner.
Weitere Verhandlungen betreffen die Teilzeitarbeit. “Den Sozialpartnern mehr Verantwortung zu geben in Zeiten, in denen gesetzliche Lösungen zu schwerfällig sind und somit Prekarität droht, bleibt der beste Weg, Flexibilität mit Sicherheit zu kombinieren”, so François Biltgen.
(communiqué par le ministère du Travail et de l’Emploi)