“Ein Schutz ganz im Sinne der Gewaltentrennung”

Die Abgeordneten haben die parlamentarische Immunität reformiert. Berichterstatter Paul-Henri Meyers im Wort Interview.

Artikel 68 und 69 der Luxemburger Verfassung wurden gestern von den Abgeordneten in erster Lesung umgeändert. Beide Bestimmungen betreffen die parlamentarische Immunität. Für Berichterstatter Paul-Henri Meyers gewährleistet dieser Schutz die Freiheit des politischen Mandats.

Wort: Die Abgeordneten können nicht wegen ihrer Meinung straf- oder zivilrechtlich verfolgt werden. Genießen die Abgeordneten Narrenfreiheit?

Paul-Henri Meyers: Selbstverständlich. Wie jeder Bürger kann und darf der Abgeordnete sagen, was er will. Er hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Er sollte allerdmgs bei der Wahrheit bleiben. Passiert ein Ausrutscher, greift Artikel 68 der Verfassung. Ich bin der Meinung, ein Abgeordneter sollte sich immer so ausdrücken, dass er nicht mit dem Strafgesetz in Konflikt gerät.

Wort: Ein Abgeordneter kann nun während der Session strafrechtlich verfolgt werden. Warum verzichtet man auf die vorige Genehmigung durch das Parlament?

Paul-Henri Meyers: Durch das Genehmigungsverfahren wurden alle Affären notgedrungen an die Öffentlichkeit gezerrt. Diese Prozedur war also eher eine Belastung, als ein Recht und die Abschaffung folgerichtig. Vorher riskierte der Abgeordnete am Pranger zu stehen ohne je verurteilt worden zu sein.

Wort: Also keine Privilegien aus Angst – vor dem Bürger?

Paul-Henri Meyers: Nein. Die Bestimmungen sollen dem Abgeordneten erlauben in aller Freiheit seine Meinung zu sagen und verhindern, dass er willkürlich festgenommen werden kann. Ein Schutz ganz im Sinne der Gewaltentrennung in einem Staat. Übrigens ist die Immunität des Parlamentariers in allen demokratischen Verfassungen festgeschrieben.

Quelle: Wort, 17. Februar 2006, Journalist Laurent Zeimet