Budgetminister Luc Frieden nimmt Stellung zum Gesetz über die Quellensteuer
d’Wort: Was genau erwartet die so genannten Gebietsansässigen, wenn wie geplant zum 1. Januar 2006 die Vermögenssteuer in Luxemburg abgeschafft und gleichzeitig eine Quellensteuer eingeführt wird?
Sparen soll durch ein einfaches System gefördert werden. Privatpersonen, welche in Luxemburg ansässig sind, brauchen nach Inkrafttreten des Gesetzes betreffend die inländische Quellensteuer ab dem 1. Januar 2006 keine Vermögenssteuer mehr auf ihrem Privatvermögen zu entrichten. Sie sind auch von der Abgabe einer Vermögenssteuererklärung befreit. Auf den erworbenen Zinseinkünften wird ab 1. Januar 2006 eine Quellensteuer in Höhe von zehn Prozent erhoben. Ausgenommen von dieser Regelung sind Zinseinkünfte in Höhe von 250 Euro.
d’Wort: In der Finanzbranche hieß es, das geplante Gesetz schafft attraktive Rahmenbedingungen. Was ist an einer Steuer attraktiv? Und wie weit profitiert die Allgemeinheit von der Abschaffung der Vermögenssteuer?
Die Gesetzesvorlage lehnt sich an das Modell der europäischen Zinsrichtlinie an. Die inländische Quellensteuer ist eine so genannte Abgeltungssteuer. Der Steuerpflichtige ist nach Entrichten der Quellensteuer von seiner Steuerschuld auf den erworbenen Zinseinkünften befreit. Diese Einkünfte werden nicht mehr zusammen mit den anderen Einkunftsarten veranlagt. Sie brauchen nicht mehr in der Steuererklärung aufgeführt zu werden. Das Bankgeheimnis bleibt unangetastet. Der Steuersatz von zehn Prozent auf die Zinseinkünfte ist in der Regel niedriger als der durchschnittliche Steuersatz auf den Gesamteinkünften.
Die Abschaffung der Vermögenssteuer ist im Rahmen der Einführung der Quellensteuer zu betrachten. Die Abschaffung betrifft nur die Privatpersonen. Sie bedeutet zwar kurzfristig für den Staat einen Einnahmenverzicht. Sie bringt jedoch zugleich einen neuen und interessanten Standortvorteil für den Finanzplatz, wo sie Arbeitsplätze schafft, indem sie einen vermehrten Anreiz zum Sparen und zur Kapitalbildung schafft.
d’Wort: Wie und von wem wird die Quellensteuer erhoben? Wie läuft die Verrechnung?
Die Quellensteuer wird von der Bank bei Ausschüttung von Zinseinkünften (vornehmlich Zinserträgen auf Spar- und Terminkonten) erhoben. Sie wird danach regelmäßig und anonym an die Steuerverwaltung in Form einer globalen Überweisung, ohne zusätzliche Informationen, insbesondere ohne Angaben persönlicher Daten, weitergeleitet. Der Kunde erhält indes von seiner Bank ein Zertifikat, welches ihn über den Betrag der Zinseinkünfte, das Erfallsdatum der Erträge, sowie über die einbehaltene Quellensteuer informiert.
d’Wort: Bedeutet das Gesetz nicht einen enormen Verwaltungsaufwand für die Banken? Und ist der 1. Januar überhaupt realisierbar?
Die Gesetzesvorlage fußt auf den Bestimmungen der europäischen Zinsrichtlinie, welche seit dem 1. Juli 2005 in Luxemburg in Kraft ist. Die Informatiksysteme der Banken brauchen somit nicht vollständig umgestellt zu werden. Das Gesetz dürfte planmäßig zum 1. Januar 2006 in Kraft treten, wenn es vom Parlament verabschiedet wird.
Interview: Andreas Holpert
Quelle : d’Wort vom 14. Dezember 2005