Aus dem Ministerrat
Der Ministerrat verabschiedete in seiner Sitzung vom Freitag die Gesetzesvorlage zum Vertrag von Prüm, den die Innen- und Justizminister aus Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und Österreich am 27. Mai dieses Jahres unterzeichnet hatten. Ziel dieses Abkommens ist es, den grenzüberschreitenden Informationsaustausch im Sinne einer verbesserten Verbrechensbekämpfung zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Mit dem Vertrag von Prüm erhalten die Unterzeichnerstaaten Zugang zu den DNS-Datenbanken sowie den Fahrzeugzulassungsstellen der Partnerländer. Das Abkommen sieht ebenfalls den Austausch von personenbezogenen Daten zur Terrorvorbeugung und zur Wahrung der Sicherheit bei internationalen Großdemonstrationen vor.
Neben dem Informationsaustausch wird mit dem Abkommen eine Verbesserung der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit angestrebt. So sollen gemeinsame Patrouillen und polizeiliche Kontrollgänge über die jeweiligen Landesgrenzen hinweg ermöglicht werden. In dringenden Notfällen sollen die Sicherheitskräfte ihren Einsatz sogar im Nachbarland fortsetzen können.
Allerdings muss diese Grenzüberschreitung mit sofortiger Wirkung den zuständigen Behörden gemeldet werden. Außerdem muss der Einsatz dann abgebrochen werden, wenn die Polizei des Nachbarlandes die Ablösung übernehmen kann.
Großzügige Auslegung des Vertrags von Oviedo
Die Minister, die gestern unter dem Vorsitz von Jean-Claude Juncker zusammentrafen, einigten sich auf die Gesetzesvorlage zum Abkommen von Oviedo über die Menschenrechte und die Biomedizin. Entgegen des ursprünglichen Textes, der die Entnahme von Organen an lebenden Personen zu therapeutischen Zwecken auf deren unmittelbare Angehörige beschränkt, hat sich die Regierung zu einer großzügigeren Auslegung entschlossen. Nutznießer einer Organtransplantation sollen nicht nur die Eltern, Geschwister und Kinder des Spenders sein können, sondern auch dessen Ehepartner, ein direkter Verwandter oder ein vertraglich festgelegter Lebensabschnittspartner.
Voraussetzung für die Organentnahme ist, dass die Transplantation zur Lebensrettung des Empfängers oder zur Heilung einer schweren Krankheit unumgänglich ist, dass der Spender der Entnahme schriftlich zustimmt sowie die Transplantation von einem dreiköpfigen Expertenteam befürwortet wird.
Einige Abänderungen nahmen die Minister an der Gesetzesvorlage über die therapeutische Stammzellenforschung vor. Mit dem Text, der eine EU-Direktive in nationales Recht umsetzt, werden unter anderem die Qualitäts- und Sicherheitsbestimmungen der betroffenen Forschungsinstitute geregelt.
3,15 Millionen Euro für Bau eines Hospizes
Die Regierung hat sich dazu entschlossen, die Kosten für die Errichtung eines Sterbehauses zu übernehmen. 3,15 Millionen Euro wird der Bau dieses Hospizes in Luxemburg-Hamm kosten, das auf eine Initiative der Gesellschaft Omega 90 zurückgeht. Insgesamt sollen dort 15 Sterbende während der letzten Tage ihres Lebens betreut werden können.
Der Ministerrat einigte sich des Weiteren auf eine Abänderung der Krankenversicherung, um die Kosten für Entbindungen zur Tages- oder Nachtzeit unterschiedlich zu berechnen. Die entsprechenden Berechnungsfaktoren wurden um 75 Prozent erhöht.(jm)
Quelle: d’Wort, 15 Oktober 2005