Die EU-Verfassung stärkt die nationalen Parlamente
Bürgerinnen und Bürger beklagen sich oft, dass viele Gesetzestexte in “Brüssel” ausgearbeitet und angenommen werden, viel zu weit entfernt von den nationalen Parlamenten. Es ist dies einer der Vorwürfe, der momentan der Europäischen Union angelastet wird. Die nationalen Parlamente seien demnach fast gar nicht mehr oder nur bedingt in den gesetzesgeberischen Prozess eingebunden.
Im neuen Text ist eine klare Teilnahme der nationalen Parlamente eingeschrieben. Die EU hat den Ruf der Bürgerinnen und Bürger gehört. Die Aufgaben der nationalen Parlamente, die dem Bürger eigentlich am nächsten sind, werden durch die neue EU-Verfassung ungemein gestärkt. Bereits im Vorfeld der Diskussionen um neue Gesetzestexte werden die nationalen Vertreter im Parlament eingebunden.
Somit wird es auch in der Zukunft den Bürgern möglich sein, genauer zu sehen, was in Europa entschieden wird, und in welcher Weise dies ihn betrifft.
In diesem Sinne wurden vier wichtige Maßnahmen in dem Verfassungsvertrag festgehalten:
• Alle europäischen Gesetzestexte müssen den nationalen Parlamenten im Voraus unterbreitet werden. Das nationale Parlament muss dann innerhalb von sechs Wochen diesen Text begutachten und bewerten. Im Falle, dass eine negative Bewertung aus mehr als einem Drittel der Mitgliedsstaaten ausgestellt wird, muss dieser Gesetzestext überarbeitet werden. So hätte zum Beispiel die so genannte Bolkesteindirektive diese Hürde sicherlich in dieser Form nicht geschafft. Mit dieser Möglichkeit kommt den nationalen Parlamenten sicherlich in der Zukunft eine enorm wichtige Bedeutung zu. Sie sind in der Lage dem Gesetzestext die “gelbe Karte” zu zeigen, wenn elementare Prinzipien wie Verhältnismäßigkeit oder Subsidiarität nicht gewährleistet werden.
• Die nationalen Parlamente haben die Möglichkeit, über ihre jeweiligen Regierungen beim Europäischen Gerichtshof Klage zu führen. Hiermit bekommen die nationalen Parlamente die Möglichkeit eingeräumt, eine “rote Karte” zu zeigen.
• Den nationalen Parlamenten müssen alle entsprechenden Dokumente zugestellt werden. Diese Maßnahme wird zu einer erhöhten Transparenz führen und somit ein Plus an Verständnis für die Arbeiten innerhalb der Europäischen Union herbeiführen.
• Der Vertrag sieht außerdem eine noch engere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Parlamenten vor. Die Interessen der Bürger werden demnach besser vertreten. Es erlaubt zudem, die Arbeiten der einzelnen nationalen direktgewählten Vertreter besser aufeinander abzustimmen.
Den nationalen Parlamenten obliegt es, als Hüter der Interessen der einheimischen Bürgerinnen und Bürger aufzupassen, dass die europäische Gesetzgebung deren Rechte schützt.
Das Volk wählt seine Abgeordneten, deren Aufgabe es ist, im Interesse des Volkes zu handeln. Mit diesem neuen Verfassungsvertrag bekommt das Volk somit neue Möglichkeiten, sich stärker und intensiver in die Arbeiten der Europäischen Union einzumischen, mitzureden und mitzugestalten.
Alle diese Maßnahmen werden ein Mehr an Demokratie in der Europäischen Union schaffen.