Die Europäische Verfassung ermöglicht den Ausbau des sozialen Europas

Die Europäische Verfassung baut die Bestimmungen über das soziale Europa aus und sichert sie ab. Sie nennt die sozialen Ziele der Europäischen Union: Soziale Marktwirtschaft, Vollbeschäftigung, Kampf gegen soziale Ausgrenzung, Preisstabilität, ausgeglichenes Wirtschaftswachstum
Referendum Affiche p2_1.gifDie Ausrichtung der europäischen Politik auf soziale Gerechtigkeit und nachhaltige Entwicklung, die sozialen Aspekten die gleiche Bedeutung wie wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten einräumt, wird als Grundwert der europäischen Politik anerkannt. Die Grundrechtcharta mit ihren maßgeblichen Arbeitnehmerrechten ist einklagbar in den Verfassungsvertrag integriert.

Deutliche Verbesserung

Der Europäische Gewerkschaftsbund, in dem rund 60 Millionen Arbeitnehmer zusammengefasst sind, begrüßt den Verfassungsvertrag, weil er in sozialer Hinsicht eine deutliche Verbesserung für Europa darstellt. Stichworte sind Mitbestimmungsrechte, Verbot der Kinderarbeit, Jugendschutz am Arbeitsplatz, Schutz vor willkürlicher Entlassung, Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen und kollektive Aktionen …

Neben wichtigen Gewerkschaftsrechten wird der Sozialdialog auf europäischer Ebene verankert (europäischer Sozialgipfel). Die im Verfassungsvertrag eingeschriebene horizontale Sozialklausel verpflichtet die Europäische Union bei allen Maßnahmen auf beschäftigungs- und sozialpolitische Erfordernisse Rücksicht zu nehmen.

Der Verfassungsvertrag führt ein europaweites Petitionsrecht ein. Eine Million Bürger aus verschiedenen EU-Staaten können der Kommission ein Gesetz vorschlagen. Die europäische Gewerkschaftsbewegung kann dieses Instrument zur Durchsetzung konkreter sozialpolitischer Ziele nutzen.

Ausbau der Kontrollrechte

Die Rolle der nationalen Parlamente wird durch den Verfassungsvertrag ausgebaut. Bei einer legislativen Initiative der Europäischen Kommission können sie ihre Kontrollrechte und -möglichkeiten bereits ab einem frühen Zeitpunkt geltend machen. Äußern ein Drittel der Parlamente Bedenken zu einem Direktivvorschlag der Kommission muss diese ihn zurückziehen oder überarbeiten. Der Verfassungsvertrag bietet damit die Möglichkeit umstrittenen Kommissionsvorschlägen wie beispielsweise der Dienstleistungsrichtlinie eine andere (sozialere) Ausrichtung zu geben.

Die Europäische Verfassung ist kein politisches Programm, sondern ein Rahmen innerhalb dem konkrete Politik gestaltet wird. Er bietet Sozialpolitikern wichtige und verlässliche Instrumente, um das soziale Europa auszubauen und weiterzuentwickeln.