Ein “Wort” -Gespräch mit dem CSV-Abgeordneten Marco Schank
d’Wort: Wie sollen die Übergangsregelungen zwischen den alten und den neuen Bebauungsplänen denn nun aussehen?
Es bleibt dabei, die Gemeinden haben sechs Jahre Zeit, einen neuen allgemeinen Bebauungsplan (PAG) auszuarbeiten. Diese Frist kann unter Umständen um ein Jahr verlängert werden. Die alten PAGs verfallen also spätestens in sieben Jahren. Die Kommunen wissen woran sie sind. Es gilt sich, den neuen Vorschriften anzupassen.
Die PAGs, die nach den Bestimmungen des Gesetzes von 1937 erstellt wurden, können in der Übergangszeit noch punktuell angepasst werden, wenn dies im öffentlichen Interesse ist. Wie der Innenminister vorschlug, sollen einzelne Artikel des Gesetzes, wie der umstrittene Paragraph 27, in der Übergangsphase nicht angewandt werden. Die Frist, um PAGs und PAPs, die sich noch in der 37er-Prozedur befinden, abzuschließen, wird auf zwei Jahre festgelegt.
d’Wort: Manche Kommunalpolitiker und auch Abgeordnete meinten, man brauche mit dem neuen Gesetz für jede Gartenlaube einen Teilbebauungsplan.
Das ist doch Unfug. Das stimmt ja überhaupt nicht. Um den letzten Bedenkenträgern den Wind aus den Segeln zu nehmen, schreiben wir deutlich ins Gesetz, dass ein Bürgermeister eine Baugenehmigung für Einzelobjekte erteilen kann, wenn das Vorhaben im Einklang mit dem bestehenden Bebauungsplan ist. Ich für meinen Teil habe das auch bis jetzt so gehandhabt. Das ist doch logisch.
d’Wort: Ein Streitpunkt waren die Expertenlisten. Konnte man sich da einigen?
Die Kommission war sich einig, dass wir die Ausarbeitung von PAGs Experten überlassen wollen. Das heißt, nur jenen die sich mit Raumplanung und Stadtentwicklung wirklich auskennen.
Das Ministerium erstellte eine Liste mit den zugelassenen Experten. Auch zur Ausarbeitung von Teilbebauungsplänen sind im Gesetz vom Juli 2004 Spezialkenntnisse in Stadtentwicklung vorgeschrieben. Es gab Bestrebungen, nicht zuletzt von Berufsorganisationen, diese Vorschrift zu lockern. Damit waren aber nicht alle in der Kommission einverstanden. Besonders die grünen Kollegen stemmten sich dagegen. Am Ende fand sich aber eine Mehrheit um die Ausarbeitung von PAPs Architekten, Ingenieuren und Landmessern anzuvertrauen.
Wie gesagt, nicht zur allgemeinen Zufriedenheit. Allerdings, hat Innenminister Halsdorf versichert, er wolle Ende 2007 überprüfen, ob diese Kenntnisse nicht doch erforderlich seien und eine Expertenliste erstellt werden müsste. In diesem Sinne wollen wir auch bei der Abstimmung über die Nachbesserungen im Plenum eine Motion einbringen.
d’Wort: Sie waren 2004 Berichterstatter. Sind Ihnen die mangelnden Übergangsregelungen
nicht aufgefallen?
Ein Gesetz muss seine Tauglichkeit immer in der Praxis unter Beweis stellen. Auch dem Staatsrat sind mögliche Stolpersteine entgangen. Das ist nichts Außergewöhnliches. Wissen Sie, das deutsche Gesetz in dieser Materie stammt erst aus den Siebziger Jahren und wurde inzwischen mehr als 40 Mal angepasst. Es ist bestimmt nicht die letzte Änderung am Gesetz vom 19. Juli 2004, die wir jetzt vornehmen.
Den Vorwurf, das Gesetz sei zum Ende der vergangenen Legislaturperiode durchgepeitscht worden, kann ich nicht gelten lassen. Wir haben alleine in 13 Kommissionssitzungen über den Text diskutiert. Es gab Gutachten und Unterredungen. Von Durchpeitschen kann keine Rede sein.
d’Wort: Die Vereinigung der Bauunternehmen, Aloc, fordert eine Generalüberholung des Flächennutzungsgesetzes.
Das steht außer Frage. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Unternehmer nicht mit der Grundausrichtung des neuen Gesetzes einverstanden sind. Aber im Parlament steht man unisono zur neuen Philosophie im Bereich der kommunalen Flächennutzung. Es gibt kein zurück zum Gesetz von 1937.
Ich habe übrigens den Eindruck, dass manche Probleme mit der neuen Gesetzgebung zu Tage bringen, dass die alten Bestimmungen falsch angewandt wurden.
d’Wort: Wie soll es nun weitergehen? Kommen die Änderungen rechtzeitig vor August 2005, wenn die jetzige Frist für anhängige Teilbebauungspläne abläuft?
Mit Sicherheit. Wir haben uns jetzt sehr beeilt. Unsere Änderungsanträge werden dem Staatsrat zu einer weiteren Stellungnahme weitergeleitet. Das Gesetz wird in den nächsten Wochen zur Abstimmung kommen. Wir wollen, dass es am 1. Juli in Kraft tritt.
d’Wort: Glauben Sie, dass nun Ruhe in dieses Dossier einkehren wird?
Wir wollten Klarheit. Wir wollten die Interpretationsschwierigkeiten bei den neuen Bestimmungen aus dem Weg räumen.
Ich glaube, dass wir mit diesen Nachbesserungen unserem eigenen Anspruch gerecht werden. Es gibt keinen Grund, nicht zu bauen. Ich bezweifle auch, dass in letzter Zeit keine Baugenehmigungen mehr erteilt wurden. Jetzt sollen sich alle Beteiligten an die neuen Regeln gewöhnen und mit ihnen arbeiten. Wie der Minister es vorgeschlagen hat, soll es zu einem “Monitoring” kommen, um die Anwendbarkeit der neuen Gesetzgebung im Auge zu behalten.
Interview: Laurent Zeimet
Quelle: d’Wort, 25. Mai 2005