Der EU-Ratsvorsitzende, Premierminister Jean-Claude Juncker hat im Fall eines Neins der Franzosen zur europäischen Verfassung Nachverhandlungen vorerst ausgeschlossen
“Wir werden den Ratifizierungsprozess fortsetzen“, stellte Juncker am Mittwoch in Strassburg klar und kommentierte weiter, dass “Wenn ein Land mit ‘Nein’ stimmt, wird es keine Nachverhandlungen geben“. Jean-Claude Juncker räumte jedoch ein, dass Volksbefragungen schwieriger würden, sollten die Franzosen den neuen Vertrag beim Referendum am 29. Mai ablehnen.
Vor dem Europarat bekräftigte Jean-Claude Juncker seine Überzeugung, dass Europa die Verfassung brauche, selbst wenn diese nicht perfekt sei. Die Verfassung werde Europa prägen und voranbringen. Daher sei eine uneingeschränkte Unterstützung notwendig.
Nach bisherigen Umfragen ist bekanntlich eine knappe Mehrheit der Franzosen gegen die Verfassung. Der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte zusammen mit Staatspräsident Jacques Chirac daher am Dienstag in Paris eindringlich für den neuen Vertrag geworben. Bislang ist die Verfassung von fünf EU-Staaten – Italien, Spanien, Griechenland, Ungarn, Slowenien und Litauen – ratifiziert worden. Damit die Verfassung jedoch in Kraft treten kann, muss der Vertrag von allen 25 EU-Staaten bestätigt und unterzeichnet werden.
Auch Niederländer mehrheitlich dagegen
Am 1. Juni stimmen die Niederländer über den Vertrag ab. Derzeitigen Umfragen deuten auch in den Niederlande daraufhin, dass eine Mehrheit mit Nein stimmen würde. Weitere Referenden sind in Großbritannien, Dänemark, Polen und voraussichtlich ebenfalls in Tschechien geplant. In einem Protokoll der Verfassung ist vorgesehen, dass sich die Staats- und Regierungschefs mit dem neuen Vertrag noch einmal beschäftigen, wenn er von mehr als 20, aber nicht von allen 25 Staaten ratifiziert wurde.
Die Verfassung sieht erstmals das Amt eines EU-Außenministers vor. Zudem soll der Abstimmungsmechanismus vereinfacht werden, indem die Größe der Bevölkerung eines Mitgliedstaates ein stärkeres Gewicht bekommt.