Innenminister Jean-Marie Halsdorf im tageblatt-Gespräch über die Anpassungen der Gesetzgebung zur kommunalen Flächennutzung und Stadtentwicklung.
“t”: “Herr Innenminister, im Augenblick stehen Sie im Mittelpunkt der Kritik, weil es durch das neue Gesetz über die kommunale Flächengestaltung Probleme gibt. Wie steht es um Ihre Ankündigung, schnell, noch im Januar, Remedur schaffen zu wollen?”
Jean-Marie Halsdorf: “Januar haben wir nicht ganz geschafft. Aber nach den Fastnachtsferien wird es konkret. Die Probleme sind hauptsächlich Fragen der Interpretation zu einem an sich guten Gesetz. Die Philosophie des neuen Gesetzes ist eine vollständig andere als die im Gesetz aus dem Jahre 1937. Wir werden jetzt in einem Zusatzgesetz die Übergangs-Massnahmen neu definieren, so dass die Bebauungspläne, die noch auf der Grundlage des 37er Gesetzes zustande kamen, auch umgesetzt werden können.”
“t”: “Wie steht es um die anderen Punkte und was hat es mit der Ordonanz des Verwaltungsgerichts auf sich?”
Jean-Marie Halsdorf: “Wir gehen punktuell vor. Artikel 27 z.B. wird später geändert werden. Bestimmt werden wir die Listen der zuständigen Büros neu definieren, um klar zu stellen, wer einen Plan d’aménagement général – PAG und wer einen Plan d’aménagement particulier – PAP erstellen darf. Wir haben es mit einer völlig neuen Herangehensweise zu tun, wie gesagt. Wir brauchen Erfahrungswerte.
Bei der Ordonanz des Verwaltungsgerichts geht es um eine Aufteilung eines Geländes. Und da muss so oder so ein Plan d’aménagement particulier erstellt werden, ob man nun nach dem 37 er Gesetz oder nach dem neuen vorgeht. Mir ist zugetragen worden, dass es Gemeinden gibt, die dies nicht so gehalten und keinen PAP im Palle eines morcellement verlangt hätten. Diese Gemeinden lagen jedoch falsch.”
“t” “Was halten Sie vom Gesetzesvorschlag der DP-Abgeordneten Colette Flesch, als Übergangsbestimmung quasi einfach das Gesetz aus dem Jahre 1937 in bestimmten Punkten wieder in Kraft zu setzen?”
Jean-Marie Halsdorf: “So einfach wie Frau Flesch dies darstellt, ist es nicht. Das 37er Gesetz ist nämlcih abgeschafft. Das kann man nicht einfach so mal ebenfür eienWeile wieder aus irgendeiner Schublade ziehen und wieder für kurze Zeit aktivieren.”
(Quelle: tageblatt, 5. Februar 2005)