Gestern traffen sich Minister mit drei Gewerkschaften um über die Bolkensteinrichtlinie zu diskutieren. François Biltgen dazu im Tageblatt
Sorgen bereitet dem Arbeits- und Beschäftigungsminister François Biltgen, dass auch der Bereich der Zeitarbeitsfirmen von der Bolkenstein-Direktive betroffen wäre. Würde dieser Sektor tatsächlich liberalisiert, bräuchte es keiner Direktive über Interimsarbeiter mehr, so Biltgen. Die Leiharbeit dürfte Biltgen zufolge nicht unter die Liberalisierungsrichtlinie fallen.
Die Ängste der Gewerkschaften, das im Richtlinierentwurf vorgesehene Prinzip des Herkunftslandes würde dem Sozialdumping Tor und Tür öffnen, teilt Biltgen nicht.
Die Entsenderrichtlinie der EU würde auch weiterhin spielen. Diese sieht vor, dass Arbeitsnehmer, die für Unternehmen eines anderen EU-Landes in Luxemburg eine Arbeit verrichten, nach den gängigen Bedingungen entlohnt werden müssen.
Bloß, die EU-Kommission könnte erneut den Vorwurf allzu strenger Kontrollen machen. Das sei bereits bei der Umsetzung der Entsenderrichtlinie geschehen. So verlangt Luxemburg von jedem aus einem anderen EU-Land operierenden Unternehmen, es müsse in Luxemburg die notwendigen betrieblichen Unterlagen in Verwahrung geben, damit die Behörden sie jederzeit einsehen können.
Quelle : Tageblatt vom 7. Januar 2005