Volksabstimmung zur EU-Verfassung am 10. Juli 2005

Nach einem Treffen mit den fünf Fraktionspräsidenten des Abgeordnetenhauses teilte der Außenminister mit, dass die Volksabstimmung zur EU-Verfassung am 10. Juli 2005 stattfinden wird.

Nach einem Treffen mit den fünf Fraktionspräsidenten des Abgeordnetenhauses teilte der Außenminister mit, dass die Volksabstimmung zur EU-Verfassung am 10. Juli 2005 stattfinden wird.

Wie Außenminister Jean Asselborn zu berichten wusste, ist es bei der Suche nach einem Datum für das Referendum darauf angekommen, dieses erst nach der luxemburgischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2005 zu organisieren und es ebenso wenig mit den Gemeinderatswahlen von Oktober 2005 zusammenfallen zu lassen.

Auch EU-Bürger teilnahmeberechtigt

Der Vorschlag der Regierung, das Referendum am 10. Juli zu organisieren, stieß auf die Zustimmung der fünf Fraktionspräsidenten. Wahlberechtigt sind die Bürger, die auf den Wahllisten zu den Europawahlen vom 13. Juni 2004 eingetragen sind. Das heißt, dass auch die EU-Bürger, die sich an den Europawahlen beteiligt haben, zur Teilnahme am Referendum berechtigt sind. Von den Fraktionspräsidenten wurde dieser Vorschlag mit einer Ausnahme angenommen.

Der Außenminister betonte ebenfalls, dass das Referendum für das Abgeordnetenhaus bindend sein wird.

Im Zusammenhang mit dem Referendum zur EU-Verfassung müssen nun zwei Gesetzesprojekte auf den Instanzenweg gebracht werden: eines zur Annahme des Verfassungsvertrags und ein zweites über die Modalitäten des Referendums. Voraussichtlich wird das Abgeordnetenhaus Anfang 2005 mit den beiden Gesetzesprojekten befasst werden.

Laut Außenminister Jean Asselborn gelte es, die Bürger im Vorfeld des Referendums umfassend über den Inhalt der europäischen Verfassung zu informieren. Die Regierung werde eine entsprechende Informationskampagne organisieren. Gleiches erwarte er sich vom Abgeordnetenhaus und den Parteien.