Der Bürgerbeauftragte für Luxemburg

Die Arbeit soll ab dem 1. Mai aufgenommen werden.

Am 16. Juli 2003 hatte das Parlament bekanntlich grünes Licht für einen Bürgerbeauftragten in Luxemburg gegeben. Fünf Monate später, am 18. Dezember 2003, wurde Marc Fischbach zum ersten Bürgerbeauftragten bestimmt. Mit seiner Vereidigung Ende Januar 2004 konnte Marc Fischbach, der zuletzt Richter am Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg war, dann seine neue Arbeit aufnehmen.
Bis die neue Anlaufstelle für Bürger, die sich vom Verwaltungsapparat geschädigt fühlen, seine Türen öffnet, werden jedoch noch einige Wochen vergehen. Als Stichdatum ist der 1. Mai ausgegeben.

Wie soll die Prozedur ab Mai dieses Jahres aussehen?

Fühlt sich eine Privatperson gegenüber einer Behörde geschädigt, kann sie mündlich oder schriftlich beim Bürgerbeauftragten Klage einreichen.

Diese Klage wird als zulässig erklärt wenn ein direktes, persönliches Interesse des Klägers vorliegt und wenn der administrative Weg ganz durchlaufen worden ist.

Am Ombudsmann liegt es dann, einen Fall “einsichtig zu erklären” und die betroffenen Parteien von der korrekten Handhabung zu überzeugen.

Darüber hinaus kann er Empfehlungen aussprechen bzw. kann Verbesserungsvorschläge unterbreiten (ohne dass er jedoch ein legislatives Initiativrecht besitzt).

Für Marc Fischbach steht fest, dass der Bürgerbeauftragte bei seiner Arbeit mehrere Prinzipien beherzigen muss. Marc Fischbach nennt in diesem Zusammenhang: Angemessenheit (équité), Gleichheit (égalité), Legalität (légalité).

Das Sekretariat des Bürgerbeauftragten wird im übrigen im ehemaligen Passbüro an der Place Clairefontaine eingerichtet.