Der Nutzung der erneuerbaren Energien einen hohen Stellenwert einräumen

Ein Beitrag von Marcel Oberweis, Kandidat auf der CSV Liste Bezirk Zentrum mit Reflexionen zu den Themen Umweltschutz, rationelle Energieverwendung und Nutzung der erneuerbaren Energien in den Unternehmen

Unser Energieverbrauch beruht zu mehr als 90 % auf den fossilen Energieträgern, insbesondere Erdölprodukte, Erdgas und Elektrizität. Die Verbrennung der beiden ersten Energieträgerarten schmälert die wirtschaftliche Basis unser Nachkommen und belastet die natürlichen Ressourcen durch die Schadstoffemissionen. Messbar sind bereits die ersten klimatischen Veränderungen: Zunahme von Unwetter, Überschwemmungen, Dürre und Wüstenausbreitung. Auch Wald- und Gebäudeschäden durch den sauren Regen sowie Schäden durch Smog resp. Ozonschichtverdünnung belasten immer stärker unsere Umwelt und die Gesundheit der Menschen.

Das Ziel: Energieverbrauch drastisch absenken

Laut der EU-Direktive soll zur Verminderung dieser Umweltbelastung der Anteil der umweltfreundlichen, erneuerbaren Energien bis 2010 im Energiemix auf 12 % im Primärenergieverbrauch erhöht werden, sogar auf 22 % im Bereich der Bereitstellung elektrischer Energie, für Luxemburg beträgt dieser Anteil 5,7 %. Die Regierung unter CSV Führung hat der Nutzung der erneuerbaren Energien einen hohen Stellenwert eingeräumt, die Industrie sowie die Klein- und Mittelunternehmen haben ihren Beitrag hinsichtlich der rationellen Energieverwendung geleistet, die Energie-Charta unterstreicht dies zur Genüge.

Das nun in der “Chamber” angenommene Gesetz 5099 beruht auf dem Wirtschaftsförderungsgesetz vom 27. Juli 1993, dessen Artikel 7 im Speziellen die Förderung der Nutzung der erneuerbaren Energien und der rationellen Energieverwendung erläuterte. Das Ziel war eindeutig, die Unternehmen sollten ihren Energieverbrauch drastisch absenken. 25 % der Investitionssumme in den Umweltschutz waren als Beihilfen vorgesehen und 33 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 23 Millionen € Beihilfen wurden von 1994 bis 2001 durchgeführt.

Die Beihilfen

Die Europäische Kommission, als Hüterin des Wettbewerbs, hat am 26. Januar 2001 einen neuen Kader für staatliche Beihilfen in Sachen Umweltschutz aufgespannt, sodass sich für die Regierung neue Momente ergaben und das bisherige Gesetz in einigen Punkten neugeschrieben werden musste. Das überarbeitete Gesetz weist nunmehr Beihilfen in mehrere Teilbereichen auf:

  • 30 % für Investitionen im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes,
  • 40 % für Investitionen der rationellen Energieverwendung,
  • 40 % für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
  • 40% für die gekoppelte Bereitstellung von Wärme und Strom.

Die Finanzierung wird durch das Finanz- und das Wirtschaftsministerium durchgeführt. Das vorliegende Gesetz sieht sich als Vorreiter einer Reihe weiterer Schritten auf dem Weg der geforderten nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft. Der Mentalitätswandel in unserer Wissensgesellschaft ist unleugbar, auch wenn dies einige Mitbürger nicht sehen möchten. Die Politikgestaltung in Sachen Umwelt ist angesichts der wirtschaftlichen Lage durch die Kunst des Machbaren geprägt, gilt es doch die drei Belange der Rio-Konferenz 92, die Wirtschaft, die Umwelt und das Soziale miteinander auszusöhnen und dies zum Nutzen unserer Nachkommen. Die Kompetivität der Unternehmen wird sicherlich nicht unter diesen Maßnahmen leiden, im Gegenteil, namhaften Unternehmen soll an dieser Stelle für ihre Umweltvisionen gedankt werden.

Das 21. Jahrhundert, nicht nur durch die Energiefrage geprägt

Auch wenn das Protokoll von Kyoto bis dato noch nicht unterschrieben ist, und dies aus fadenscheinigen Gründen einiger Großmächte, so sollen doch jetzt alle erdenklichen Schritte unternommen werden, den Energieverbrauch und die Schadstoffemission zu senken. Es ist unter Wissenschaftlern längst bekannt, dass das 21. Jahrhundert nicht durch die Energiefrage geprägt , sondern im erhöhten Maß, durch die Umweltbelange geprägt wird.

Wer also heute durch integrierten Umweltschutz, d.h. Umweltschutz unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, technischen, sozialen und ökologischen Bedingungen, Umweltbelastungen vermeidet, spart die Kosten von morgen zur Beseitigung dieser Belastungen. Dieses Ziel kann nicht durch Verzicht erreicht werden, vielmehr müssen Fortschritt, technologische Entwicklung und Ausbildung in Zukunft verstärkt darauf ausgerichtet sein, Technologien zu entwickeln, die dem Menschen nutzen, ohne jedoch der Umwelt zu schaden.

Marcel Oberweis
Kandidat auf der CSV Liste Zentrum
Professor für Energiewirtschaft an der Universität Luxemburg