CSV-Deputierter Laurent Mosar hat Gesetzvorschlag über elterliches Sorgerecht vorgestellt.
Zahlreiche gesellschaftspolitische Projekte sind in dieser Legislaturperiode auf den Instanzenweg gebracht worden; so werden derzeit u.a. die Gesetzvorlagen zum Opferschutz, zu den Partnerschaften und zum Scheidungsrecht beraten. Mit einem Gesetzvorschlag über die gemeinsame Ausübung des elterlichen Sorgerechtes hat nunmehr der CSV-Abgeordnete Laurent Mosar eine weitere diesbezügliche Initiative in die Wege geleitet.
Der Text verfolgt nach Aussagen des Autors mehrere Ziele: er betrifft die Gleichstellung der beiden Elternteile und der Kinder sowie und das Verantwortungsbewusstsein von Mutter und Vater. Darüber hinaus wird ebenfalls einem Urteil von März 1999 des Verfassungsgerichtes Rechnung getragen, das zur Schlussfolgerung gelangt war, dass die geltenden zivilrechtlichen Bestimmungen nicht mit der Verfassung vereinbar seien.
Konkret bedeutet das Prinzip der Gleichstellung, dass die Unterscheidung zwischen ehelichem Kind (enfant légitime) und nicht-ehelichem Kind (enfant naturel) aus der bestehenden Gesetzgebung verschwinden soll, stellte der CSV-Politiker klar.
Gleichstellung bedeutet für Laurent Mosar des weiteren, dass geschiedene, getrennt und zusammen lebende Paare gleichberechtigte Partner in der Erziehung ihrer Kinder sind und gleichermaßen in der Verantwortung stehen. Eine Tatsache, die heute bereits für verheiratete Paare der Fall ist, erklärte der Abgeordnete. So soll denn auch der Begriff des Sorgerechts (droit de garde) nicht mehr zur Anwendung gelangen. Mutter und Vater könnten sich gegebenenfalls abwechselnd um ihre Kinder kümmern (garde alternée).
Im Fall einer einverständlichen Scheidung soll genau dieser Modus Vivendi in dem dazu gehörenden Vertrag eingeschrieben werden. Andernfalls bleiben die Gerichte zuständig. Gerichte, die auch künftig entscheiden sollen, wie Unterkunftsrecht (droit d’hébergement) und Unterhaltspflicht (obligation d’entretien) geregelt werden, so Laurent Mosar.
Bleibt noch die Situation von Paaren, die ohne Trauschein zusammenleben. Nach den Vorstellungen von Mosar soll in diesem Falle die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich Vater und Mutter innerhalb eines Jahres auf das Prinzip des gemeinsamen Sorgerechtes verständigen können.
Recht zuversichtlich gibt sich der CSV-Abgeordnete, dass sein Vorstoß Eingang in die nationale Gesetzgebung finden wird. Er sprach bei der Vorstellung von einer gewissermaßen Ergänzung des Gesetzentwurfs von Justizminister Frieden über das Scheidungsrecht.