Luxemburger Wort Interview mit der parlamentarischen Berichterstatterin Marie-Josée Frank zur Orientierungsdebatte über das Hilfs- und Schutzsystem für Jugendliche in Luxemburg
Am vergangenen 1. Januar zählte Luxemburg, so das Luxemburger Wort laut Statec, 99.633 Einwohner unter 18 Jahren, die sich mehr oder weniger zu gleichen Teilen auf Kleinkinder, Kinder und Jugendliche verteilten. Obschon die Jugendlichen in Schwierigkeiten, ob es sich nun um minderjährige Straftäter oder minderjährige Opfer von Misshandlungen oder Vernachlässigungen in ihrem Familienmilieu handelt, nur einen geringen Prozentsatz der jungen Bevölkerung ausmachen, stieg in den vergangenen Jahren ihre absolute Zahl jedoch ständig an.
Lesen Sie an dieser Stellen einen Kurzausschnitt des Interviews mit der Berichterstatterin Marie-Josée Frank im Rahmen der Parlamentsdebatte über verschiedene Aspekte von “Jugend in Not”.
LW: “… Wieso kam es also zur Einsetzung eines parlamentarischen Sonderausschusses “Jugend in Not”?
Marie-Josée Frank: “Ausgangspunkt für die Spezialkommission waren die vom Parlamentsausschuss über die Drogenproblematik während seinen Arbeiten gewonnenen Erkenntnisse sowie diejenigen des Berichtes über das Luxemburger Justizwesen. …”
LW: ” … Welche Zielsetzungen gab sich daher die Spezialkommission?”
Marie-Josée Frank: “Ziel des Ausschusses war es weniger, eine wissenschaftliche Studie über die luxemburgische Jugend zu erstellen, als vielmehr über bestimmte Aspekte der jugendlichen Not im weitesten Sinne nachzudenken.
Bei den zahlreichen Unterredungen mit verschiedenen Trägern des sozialen Netzes und der Justiz sowohl über die praktischen Erfahrungen und Schwierigkeiten als auch über mögliche Defizite und Lösungsansätze im gesetzlichen Rahmen und im Bereich der sozialen und therapeutischen Einrichtungen und Dienste setzte sich sehr schnell die Erkenntnis durch, dass die Not der Jugendlichen hauptsächlich auf der Ebene der Familie beginnt.”
…
LW: “Bei allen Vorsorgemaßnahmen, die zu treffen sind, gilt es jedoch auch auf anderen Ebenen zu handeln. In welche Richtung geht diesbezüglich die Parlamentskommission?”
Marie-Josée Frank: “Im Zusammenhang mit dem Jugendschutzgesetz von 1992 sorgte vor allem der schützende Grundgedanke für viele Diskussionen. Dem wurde ein Modell entgegengestellt, das auf eine Übertragung der Entscheidungsvorrechte von den Justizbehörden an die Träger des sozialen Netzes hinzielt.
Mehrheitlich teilt die Spezialkommission jedoch die Meinung der Justiz, dass das System weiter auf dem Schutzkonzept beruhen soll. Abgelehnt wird deshalb ein Jugendstrafgesetz. Vielmehr soll die Entscheidung über die angebrachte Maßnahme weiter den Richtern vorbehalten bleiben … “
(aus Luxemburger Wort Ausgabe 26.11.2003 – das Interview führt Journalist Joseph Lorent)