Jean-Louis Schiltz (CSV) zu Gast in der Wochenschrift “d’Lëtzbuerger Land”: “Die Unsicherheit im Straßenverkehr muss abgebaut werden und das massiv!”
Vor wenigen Tagen hat sich der tragische Flugzeugabsturz der Luxair bei Roodt-Syr gejährt. Der Jahrestag dieses schrecklichen Unfalls war ein Moment der Trauer und des Innehaltens. Es war auch ein Moment, der die Aufmerksamkeit darauf richtete, wie viel Unglück jede Art von Unfällen, besonders auch im Straßenverkehr, bedeuten.
Im ersten Halbjahr 2003 kamen 28 Personen im Straßenverkehr um. 153 Menschen wurden schwer verletzt. Weitere 406 haben leichtere Verletzungen davongetragen. Seit Juli sind elf weitere Menschen ums Leben gekommen.
Es besteht Handlungsbedarf
Es gibt Gemeinden in Luxemburg, die weniger Einwohner zählen als die Anzahl von Menschen, die innerhalb von sechs Monaten bei Straßenunfällen sterben oder verletzt werden. Es ist ein drastischer Vergleich, jedoch zeigt er, wie sehr in Sachen Verkehrssicherheit Handlungsbedarf besteht.
Die Unsicherheit im Straßenverkehr muss abgebaut werden und das massiv. Jeder Tote im Straßenverkehr ist ein Toter zuviel. Jeder Verletzte ist einer zuviel. Verkehrsunfälle mit Personenschaden wird es zwar immer geben. Sie sind trotzdem jedoch keine Fatalität, weil jeder einzelne von ihnen vermeidbar ist. Opfer im Straßenverkehr sind vor allem nicht hinnehmbar, wenn sie – wie so oft – auf hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen, aggressives Fahrverhalten und Alkoholmissbrauch zurückzuführen sind. Jeder Unfall, der in einem solchen Kontext passiert, ist schlicht und einfach nicht akzeptabel.
Keine Kriminalisierung des vernünftigen Autofahrers
Die Einführung des Punkteführerscheins vor einem Jahr war ein Schritt in die richtige Richtung. Vorschnelle Urteile sind manchmal schwer aus der Welt zu schaffen. Daher noch einmal: Der Punkteführerschein zielt nicht darauf ab, den vernünftigen Autofahrer zu kriminalisieren. Der Punkteführerschein richtet sich im Endeffekt gegen jene, die durch Rücksichtslosigkeit, Selbstüberschätzung und Bedenkenlosigkeit sich und gänzlich Unbeteiligte gefährden.
Doch umfangreichere Sensibilisierungsmaßnahmen scheinen nach wie vor notwendig. Auch über den Ausbau der Maßnahmen gegen rücksichtslose Wiederholungstäter sollte nachgedacht werden. Die ganz große Mehrheit der besonnenen Verkehrsteilnehmer würde mit stärkeren Kontrollen kein Problem haben.
Millimetergenaue Abwägung
Schwieriger, weil es an sensiblen Fragen rührt, verhält es sich mit der Überlegung, die Gesetzgebung dahingehend anzupassen, dass künftig Kameraaufnahmen der Polizei möglich wären und diese vor Gericht Beweiskraft hätten.
Hier gilt es millimetergenau abzuwägen, zwischen dem absoluten Schutz von Menschenleben und Maßnahmen, die in unserer freien Gesellschaft bürgerliche Grundfreiheiten beeinträchtigen könnten. Wird eine etwaige Kameraüberfahrung in Betracht gezogen, müsste daher von vorneherein klar sein, dass es keine rechtlichen Grauzonen gibt und jeder Missbrauch ausgeschlossen ist. Wahrlich, eine millimetergenaue Arbeit.
Die Diskussion, an der sich auch u.a. die “Sécurité Routière” und die “Association des Victimes de la Route” beteiligen, ist schwierig zu führen. Einfache Antworten wird es nicht geben. Doch es wäre verantwortungslos, wenn die Parteien versuchen würden, sich an der Diskussion vorbeizumogeln.