Die CSV-Abgeordnete Nancy Arendt ép. Kemp mit einer Reflexion zur Reform des Scheidungsgesetzes.
Justizminister Luc Frieden hat diese Woche den Mitgliedern des parlamentarischen Ausschusses für juristische Angelegenheiten die Reform des Scheidungsgesetzes vorgestellt. Ziel der Gesetzesinitiative ist es, Schluss zu machen mit den langen und oft traumatischen Gerichtsprozeduren, die viele Scheidungen in den letzten Jahren ausgezeichnet haben.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, den bisherigen “divorce pour faute” abzuschaffen. An die Stelle der Schuldfrage tritt das Zerrüttungsprinzip. Die Scheidung soll nicht mehr auf Grund subjektiver sondern objektiver Kriterien ausgesprochen werden.
Es steht dem Staat nicht zu, den Eheleuten ihr Verhalten vorzuschreiben. Er ist aber dazu verpflichtet die verschiedenen Lebenssituationen in einem rechtlichen Rahmen festzuhalten, der ein friedlicheres Zusammenleben ermöglicht. Durch die Einführung des “divorce pour rupture irrémédiable” soll viel menschliches Leid und Streit in den Familien verhindert werden. Auch den Kindern bleibt von den Querelen vor Gericht vieles erspart. Der Entwurf sieht auch Schlichtungsmöglichkeiten vor, die den Eheleuten zu mehr Eigenverantwortung verhelfen soll.
Der Gesetzesentwurf steht für eine moderne Familienpolitik. Er sieht nämlich grundsätzlich vor das Sorgerecht, im Falle einer Trennung, bei beiden Eltern zu belassen. Diese Neuerung passt sich den gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte an und trägt der Rolle des Vaters in der Erziehung und Entwicklung des Kindes Rechnung. Der Entwurf entspricht darüber hinaus der UN-Kinderschutzkonvention aus dem Jahre 1989.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform sind die neuen, erstmals definierten Vorgaben bei der Bemessung des Unterhalts. Laut aktueller Rechtslage, wird nur dem Ehepartner einen Unterhalt bewilligt, der nicht in der Lage ist selbst für sich aufzukommen, da im Prinzip alle Partner für sich selbst verantwortlich sind. Dieses Prinzip bringt mit sich, dass viele Frauen, insbesondere ältere, die sich jahre- und jahrzehntelang um ihre Familie und die Erziehung der gemeinsamen Kinder gekümmert haben und deswegen keiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind, sich oft in einer finanziellen Notlage befinden. Für einige Frauen bedeutet heutzutage eine Trennung der Abstieg in die Armut.
Sogar wenn erwerblose Frauen die Chance bekommen, nach einer längeren Pause wieder ins Berufsleben einzusteigen, müssen sie in den meisten Fällen mit größeren finanziellen Einbussen, und dies bis ins Rentenalter hinein, rechnen. Die Dauer der Ehe, das Alter der Ehepartner, deren berufliche Qualifikation, die Möglichkeit für die erwerblosen Partner ins Berufsleben einzusteigen, aber auch die Zeit, die ein Ehepartner für die Erziehung der gemeinsamen Kinder geopfert hat sollen künftig bei der Bemessung des Unterhalts berücksichtigt werden.
Die langwierigen Prozeduren werden wesentlich erleichtert. Der vorliegende Text sorgt somit für mehr Gerechtigkeit und mehr Rücksicht für die Belange der Frauen. Er stellt eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Reformen der letzten Jahre dar.
Nancy Arendt, ép.Kemp
Berichterstatterin
CSV-Südabgeordnete