Frage der Menschenwürde: Einkommensregelung von behinderten Menschen

Die CSV-Abgeordnete Marie-Josée Frank: “Behinderte gehören nicht an den Rand. Ihr Platz ist in der Mitte der Gesellschaft.”

2003 ist das europäische Jahr der Behinderten. Es steht unter dem Motto “näischt iwwer eis ouni eis”. Das Motto macht deutlich, dass Selbstbestimmung und aktive Teilnahme die Grundlage einer modernen Integrationspolitik sind.

Behinderte gehören nicht an den Rand. Ihr Platz ist in der Mitte der Gesellschaft. Behindert zu sein, darf nicht bedeuten, behindert zu werden. Ausgrenzung ist der falsche Weg. Es geht um die Beseitigung von Barrieren.

Eine Politik, die nach diesen Leitlinien handeln will, muss Rahmenbedingungen gestalten, die es Behinderten erlauben, entsprechend ihren persönlichen Möglichkeiten durch eigene Arbeit zu leben. Doch auch wer aufgrund der Schwere seiner Behinderung nicht arbeiten kann, hat das Recht auf ein sicheres Einkommen. Dies vor dem Hintergrund, dass in der modernen Gesellschaft, das soziale, berufliche und finanzielle Statut einer Person eng miteinander verknüpft sind.

Recht auf ein sicheres Einkommen

Mit dem neuen Gesetz zur Einkommensregelung von behinderten Menschen werden diese Rechte maßgeblich ausgebaut. Das Gesetz, das kurz vor der Sommerpause einstimmig angenommen wurde, hat drei Schwerpunkte:

  • Die Arbeitskräfte in den “Ateliers protégés” erhalten für ihre Arbeit künftig den Mindestlohn. Sie schließen mit ihren Arbeitgebern einen Arbeitsvertrag ab. Dass sie das Statut eines Lohnempfängers erhalten, ist selbstverständlich, weil sie normal arbeiten wie andere Arbeitnehmer auch. Um die finanzielle Überlebensfähigkeit der “Ateliers protégés” zu gewährleisten, beteiligt sich der Staat zwischen 40 und 100 Prozent an der Lohnauszahlung.

    Rund 370 Personen sind augenblicklich von dieser Maßnahme betroffen. In absehbarer Zeit wird ihre Zahl jedoch steigen.

  • Der zweite Schwerpunkt des neuen Gesetzes ist die Regelung der Einkommenssituation von behinderten Mitmenschen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung keiner Arbeit nachgehen können. Unabhängig von ihrer bestehenden persönlichen Situation sichert ihnen die neue Gesetzgebung ein Einkommen in der Höhe des garantierten Mindesteinkommens (RMG).
  • Schließlich stellt das Gesetz den “Conseil supérieur des personnes handicapées” auf eine bessere legale Grundlage. Behinderte werden damit mehr als bisher in politische Entscheidungen eingebunden. Aufgabe des Rates ist es u.a. Gesetzesentwürfe und Reglemente zu begutachten, die sich auf die Lebens- und Arbeitssituation von Behinderten beziehen.

Schritt hin zur sozialen Integration

Das Gesetz zur Einkommensregelung von Behinderten hat keine großen Wellen geschlagen. Es ist trotzdem wichtig. Es garantiert Behinderten die finanzielle Unabhängigkeit, die nötig ist, um ihre persönliche Autonomie zu erweitern und ihre soziale Integration und Partizipation weiter zu verwirklichen. Nach dem Gesetz vom 29. März 2001 über die Zugänglichkeit öffentlicher Einrichtungen sowie anderer Projekte im Interesse von Behinderten wie dem Ausbau von “Ateliers protégés” und spezialisierten Altersheimen ist das neue Gesetz ein weiterer Schritt zu dem Ziel, behinderte Menschen in unserem Alltag voll zu integrieren.

Die CSV steht zu dem Gesetz über die Einkommensregelung von behinderten Menschen, das unter der Verantwortung der engagierten Familienministerin Marie-Josée Jacobs ausgearbeitet wurde.

Es ist eine wesentliche Aufgabe der Politik, Wegbereiter zu sein, in eine für alle lebenswerte Zukunft. Mit dem neuen Gesetz wurde für die betroffenen Menschen ein äußerst wichtiger Teil dieser Aufgabe bewältigt.

Marie-Josée Frank
CSV-Abgeordnete
Berichterstatterin zum Gesetzesprojekt 4827