50 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention

Europäischer Rechtsschutz mit Bürgernähe und Leitfaden für 800 Millionen Europäer.

Am 3. September 1953 ist die Europäische Menschenrechtskonvention in Kraft getreten. Ein denkwürdiges Jubiläum erklärte der Vorsitzende des Rechts- und Menschenrechtsausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, Eduard Lintner:

“Am 3. September 1953 trat in Rom die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in Kraft. Sie ist bis heute der wichtigste im Rahmen des Europarats ausgearbeitete multilaterale Vertrag und gilt praktisch auf dem ganzen europäischen Kontinent. Bemerkenswert ist, dass mit der Europäischen Menschenrechtskonvention der gemeinsame Schutz von Grund- und Freiheitsrechten – lange vor dem Zusammengehen auf wirtschaftlichem Gebiet – am Anfang der europäischen Einigungsbewegung stand. Was bei der Unterzeichnung in Rom noch als Vision zum Ausdruck gebracht wurde, dass die Konvention “die Grundlage für eine Europäische Verfassung bilden könnte”, hat sich bewahrheitet.”

Leitfaden für mehr Freiheit und Demokratie

Mit Hilfe des für die Auslegung und Rechtssprechung seit 1959 eigens geschaffenen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und der Wächterrolle des Rechts- und Menschenrechtsausschusses, der Plenarversammlung und des Ministerrats des Europarats ist es zudem gelungen, aus der EMRK ein wirksames Instrument der Konsolidierung und Durchsetzung demokratischer Grundsätze und der Menschen- und Freiheitsrechte in Europa zu formen, das viel für die Sicherung der Rechtsstaatlichkeit (“rule of law”) bewirkt hat.

In fast 4 000 Urteilen hat der EGMR bis heute grundsätzliche Richtungsentscheidungen getroffen und für Änderungen nationaler Gerichtsurteile und Verwaltungspraktiken zugunsten der Bürger gesorgt. Heute werden die Entscheidungen des Gerichtshofs von den Obergerichten vieler Länder unmittelbar anerkannt und zur Basis ihrer Entscheidungen gemacht. Das Ansehen der EMRK und des Gerichtshofs bringen es mit sich, dass eine ständig wachsende Zahl von Klagen auf den Gerichtshof zukommt.

Ein wichtiges Anliegen bleibt es demnach, den unkomplizierten Zugang jedes Bürgers zum Gerichtshof durch das Recht auf Erhebung einer Individualklage bei behaupteter Verletzung von Rechten, die durch die EMRK geschützt sind, und der Ausschöpfung des nationalen Rechtswegs, zu erhalten. “Gerade die Bürgernähe dieses europäischen Rechtsschutzes hat ihn zum unverzichtbaren Element im Gefüge der Absicherung von elementaren Bürgerrechten und Freiheiten werden lassen”, so der Vorsitzende des Rechts- und Menschenrechtsausschusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, Eduard Lintner. “Es gilt dieses Gut sorgfältig zu bewahren, behutsam fortzuentwickeln und für seine selbstverständliche Anerkennung in allen Staaten Europas zu sorgen”.

Weitere Stimmen

Lucius Wildhaber, Präsident des Europäischen Menschengerichtshofes würdigte die Konvention als wichtigste Errungenschaft des Europarates. Sie spiele in vielen Hinsichten eine entscheidende Rolle bei der Festigung des Rechtsstaates und der Demokratie in Mittel- und Osteuropa. Was anfangs als Bollwerk gegen totalitäre Regime betrachtet wurde, gelte heute für 800 Millionen Europäer.
Auch 50 Jahre nach deren Inkrafttreten bleibt die Vision der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) noch immer ein nicht abgeschlossenes Projekt, erklärt amnesty international zum Jahrestag.

In einem neuen Bericht führt die Menschenrechtsorganisation 25 europäische Länder an, in denen Folter und Misshandlung dokumentiert wurden. Unter den Opfern sind vor allem Angehörige ethnischer oder religiöser Minderheiten, Flüchtlinge, aber auch Strafverdächtige und sogar Kinder. “Europa ist noch längst kein sicherer Ort für alle, die hier leben. Diskriminierung führt in vielen Mitgliedstaaten des Europarates zu Verletzung der Menschenrechte durch Folter und Misshandlung”, heißt es. Die Unterzeichnung sei dennoch ein wichtiger Meilenstein in der Europäischen Geschichte.