Privatschulen – Das Recht zur freien Wahl

Der CSV Abgeordnete Claude Wiseler kommentiert das Gesetzesprojekt über die Finanzierung der Privatschulen.

Am 14. Mai wurde das stark umstrittene Gesetzesprojekt über die Finanzierung der Privatschulen von der Abgeordnetenkammer verabschiedet. Damit kann es vorab zu einem Abebben der bisweilen mit sehr hitzigem Engagement geführten Debatten, in denen sich die negative Grundhaltung der Linken in Sachen Privatschulen wiederum klar abzeichnete. Dass hierbei – wie stets gehabt – vor allem die Einrichtungen religiöser Trägergemeinschaften anvisiert wurden, dürfte wenig überraschen.

Erziehungsrecht der Eltern ist Menschenrecht

Wie unterschiedlich die politischen Haltungen auch sein mögen, man kommt nicht umhin, den Eltern das freie Entscheidungsrecht in Sachen Erziehung ihrer Kinder zuzugestehen. Es ist dies ein ” Menschenrecht “, das die Eltern, ohne irgendwelche Abstriche, beanspruchen dürfen und müssen. Die Privatschulen sind hier eine der möglichen Erziehungsoptionen, die sich in sämtlichen Ländern der EU anbieten.

Nehmen wir als Beispiel unsere Beneluxpartner Belgien und Holland, so stellen wir fest, dass in Belgien 6o% der Kinder in subventionierten Privatschulen unterrichtet werden und dass in Holland der Finanzierungsmodus für öffentliche und private Schulen der gleiche ist. Es handelt sich hier um ein in die Verfassung eingeschriebenes “Grundprinzip”.

Die neue Rechtslage in Luxemburg

Unser Land verfügt seit 1982 über ein Gesetz zur Finanzierung der Privatschulen. Die hier angesprochene Textneuerung bezweckt also lediglich den Ausbau und die Modernisierung des Basistextes.

Die wesentlichen Neuerungen sind in der Folge aufgelistet:

– Die Privatschulen, deren Unterricht gemäss den nationalen Lehrprogrammen erteilt wird, erhielten bis jetzt zwischen 40-80% Deckung ihrer Unkosten. Als Richtmass gelten die Kosten, die für eine öffentliche Schule mit der gleichen Schülerzahl anfallen.

Dieser Unkostenbeitrag wird durch das neue Gesetz von 40-90% erhöht.

– Die staatlich abgesicherte Unkostendeckung galt bis jetzt nur für den postprimären Unterricht. Sie wird durch den hier angesprochenen Text auf die Primärschulen ausgedehnt.

– Schulen, die sich nicht an nationale Programme halten, können, unter verschiedenen Bedingungen, bis zu einer Höhe von 40% ihrer Unkosten subventioniert werden (Beispiel Waldorfschule oder International School, die internationale oder ausländische Programme anbieten. )

– Bei Neubauten oder Umbauten können Privatschulen in Zukunft bis zu 80% der Kosten zurückerstattet bekommen.

Die Pflichten des Staates

Auf diese Art ermöglicht der Staat, dass die schulische Wahlfreiheit auch Wirklichkeit bleiben kann.

Im Konkreten hat der Staat die Verpflichtung:

– Die Qualität des Unterrichts abzusichern (diesbezüglich sind Kontrolleinrichtungen vorgesehen sowie die Zuständigkeit des Inspektorates festgeschrieben)

Die Entstehung einer 2-Klassengesellschaft zu verhindern. ( Die Privatschule darf nicht zu einer Einrichtung für finanziell Privilegierte werden) Dies ist auch heute für die subventionierten Privatschulen nicht der Fall. Das zu zahlende Minerval beträgt nur etwa durchschnittlich 350 Euro im Jahr. Bei staatlicher Unterstützung der heute nicht subventionierten Privatschulen dürften sicherlich hier ebenfalls die Minervale gesenkt werden. Somit schafft dieses Gesetz auch ein Plus an sozialer Gerechtigkeit.

Es darf nicht zu einem “edukativen Darwinismus “, zu einer Ausleseerziehung, also zu ausschließlich Eliteschulen kommen. Dies wiederum besagt nicht, dass Qualität nicht erstrebenswert ist, im Gegenteil. Aber sie muss auf allen Klassenstufen und mit der ganzen Bandbreite der Schulbevölkerung angestrebt werden. Ein Blick auf die heute bestehenden Privatschulen zeigt, dass die Schulbevölkerung ein Schnitt durch die verschiedenen Bevölkerungsschichten und die in Luxemburg lebenden Nationalitäten ist. Die Kohärenz der pädagogischen Projekte und das paraschulische Angebot müssen die Attraktivität der Privatschule stärken.

Wird dieser Text in seiner Vielgestaltigkeit mit Umsicht und pädagogischem Können in Kraft gesetzt, so wird das Schulsystem in seiner Gesamtheit gestärkt, die Privatschule für die nahe Zukunft abgesichert sein.

Claude Wiseler

Abgeordneter der CSV