Luxemburg verfügt über eine gute und effiziente Verwaltung. Dies hat nicht zuletzt die erfolgreiche Organisation mehrerer EU-Präsidentschaften bewiesen. Die 1995 eingeleitete Verwaltungsreform verfolgt das Ziel, die Qualität der Luxemburger Verwaltung noch weiter auszubauen. Die wesentlichsten Stichworte diesbezüglich sind: Leistungsfähigkeit und Bürgernähe.
In der Regierungserklärung vom 12. August 1999 skizzierte Premierminister Jean-Claude Juncker die Weiterführung der Verwaltungsreform unter der neuen Regierung. Er kündigte an, dass in dieser Legislatur das Statut der Staatsbeamten modernisiert würde. Die klassischen Prinzipien des Statuts, Unabhängigkeit, Neutralität, transparente Ernennungsregeln blieben dabei weiterhin garantiert.
Am 30. April 2003 votierte das Parlament das Gesetzprojekt über die Reform des allgemeinen Statuts der Staatsbeamten. Die Leitgedanken bei der Neufassung der Regeln über die Rechte und Pflichten der Staatsbeamten sind dabei Modernität und Transparenz. Die komplexe Reform, die zur Abänderung von acht Gesetzen und mehreren Verordnungen sowie zur Schaffung von zwei neuen Spezialgesetzen führt, beinhaltet eine Reihe wichtiger Neuerungen.
Anhebung der Altersgrenze für Bewerbungen
Die Altersgrenze für alle Bewerber für den öffentlichen Dienst wird auf 45 Jahre festgelegt.
Teilzeitarbeit im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Vor allem im Sinne einer besseren Vereinbarkeit zwischen Familien- und Berufsleben wird die Teilzeitarbeit ermöglicht. Dies im Rahmen einer 40-Stundenwoche zu 25, 50 oder 75 Prozent. Durch diese neuen Arbeitszeitmodelle gewinnt der Staatsdienst vor allem für Frauen an Attraktivität. Die Inanspruchnahme von Teilzeitarbeit unterliegt jedoch der Einschränkung, dass sie den Arbeitsablauf der betroffenen Verwaltung nicht beeinträchtigen darf. Beamte, die eine so genannte Schlüsselposition besetzen, können keine Teilzeitarbeit beanspruchen.
Erprobung von Telearbeitsmodellen
Im Rahmen eines Pilotprojekts wird die Heim- und Telearbeit erprobt. Modelle der Heim- und Telearbeit können ebenfalls maßgeblich zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
Reintegration von Frauen, die vor 1984 aus dem Dienst ausschieden
Frauen, die aus familiären Gründen vor 1984 aus dem öffentlichen Dienst ausschieden, können auf ihre frühere Arbeitsstelle zurückkehren. Ihre Laufbahn wird sich so weiterentwickeln, wie es der Fall gewesen wäre, wenn sie den Dienst nie verlassen hätten.
Reform des Disziplinarrechts
Das Disziplinarrecht wird reformiert. Durch die Schaffung des Postens eines Regierungskommissars, der für die Disziplinarinstruktion verantwortlich ist, werden die Untersuchungsverfahren zentralisiert. Dadurch sollen Verfahrensfehler und Interpretationsschwierigkeiten vermieden werden. Der bestehende Disziplinarrat, der bisher eine beratende Funktion innehatte, wird in ein Entscheidungsgremium umgewandelt, dessen Entscheide bindend sind, ohne, dass sie jedoch mit richterlichen Befugnissen gleichbedeutend wären.
Beamte, die sich nicht ordnungsgemäß verhalten haben sollen, ohne dass die Vorwürfe die Einleitung eines Disziplinarverfahrens rechtfertigen würden, müssen sich auf Anforderung ihres Verwaltungschefs schriftlich zu diesen Vorwürfen äußern (Rechtfertigungsbefehl). Über etwaige Folgen entscheidet der Verwaltungschef.
Mobilität zwischen Privatsektor und öffentlichem Dienst
Die Mobilität zwischen dem Privatsektor und dem öffentlichen Dienst wird gefördert. Gerade in spezialisierten Arbeitsbereichen mangelt es dem Staat an qualifiziertem und erfahrenem Personal. Für Experten aus der Privatwirtschaft soll daher durch die integrale Anerkennung der Berufsjahre und durch die Ernennung ohne Einstellungsprüfung nach einjähriger Tätigkeit als Staatsangestellter, der Wechsel attraktiver gestaltet werden.
Einbindung der Mitarbeiter
Das Gesetzprojekt schreibt ebenfalls die Pflicht zu regelmäßigen Mitarbeitergesprächen fest. Verwaltungschefs und Vorgesetzte müssen ihre Beamte wenigstens einmal im Jahr zu einem Gespräch und Ideenaustausch einladen – was die Motivation und die Kommunikation steigert.
Zugang von EU-Bürgern zum öffentlichen Dienst
Bezüglich des Zugangs von EU-Bürgern zum öffentlichen Dienst gilt weiterhin das Gesetz vom 17. Mai 1999, das die sogenannten prioritären Bereiche definiert, die auch Nicht-Luxemburgern zugänglich sind. Im vorliegenden Gesetzesprojekt sind die Funktionen aufgelistet, die aufgrund ihres hoheitsrechtlichen Charakters Luxemburger Staatsbürgern vorenthalten bleiben.
Flexible Urlaubsgestaltung
Die Rechte der Beamten in Urlaubsfragen werden ausgebaut. Das Gesetzprojekt sieht das Recht auf unbezahlten Zweijahresurlaub, bzw. Halbzeiturlaub vor, bis Kinder die erste Schulklasse besuchen. Dieses Recht kommt auch zum Tragen, wenn bereits Elternschaftsurlaub in Anspruch genommen wurde.