Vergangene Woche debattierte das Parlament über den Bericht der Spezialkommission für Ethik zu Euthanasie, Sterbebegleitung und Palliativmedizin. Diese Debatte war der Abschluss einer langen Diskussion in der Kommission und in den verschiedenen Parteien, bei denen deutlich wurde, dass zwar in vielen Bereichen Einigkeit besteht, allerdings die Meinungsunterschiede in der Frage der aktiven Sterbehilfe unüberbrückbar sind.
Vergangene Woche debattierte das Parlament über den Bericht der Spezialkommission für Ethik zu Euthanasie, Sterbebegleitung und Palliativmedizin. Diese Debatte war der Abschluss einer langen Diskussion in der Kommission und in den verschiedenen Parteien, bei denen deutlich wurde, dass zwar in vielen Bereichen Einigkeit besteht, allerdings die Meinungsunterschiede in der Frage der aktiven Sterbehilfe unüberbrückbar sind.
Die CSV war, ist und bleibt davon überzeugt, dass aktive Sterbehilfe nicht in Frage kommen kann. Zu gross sind die Missbrauchsmöglichkeiten, zu gewaltig ist der Schritt, durch den einem menschlichen Leben bewusst und direkt ein Ende gesetzt wird. Vor allem aber : wenn jeder Patient palliativmedizinisch optimal betreut würde, dann wäre die aktive Euthanasie wohl kaum noch ein Thema. Mit dieser Auffassung befinden wir uns in Einklang mit vielen Parteien und namhaften Politikern aller Parteien in ganz Europa.
Palliative Betreuung und Schmerztherapie wurden von allen Parteien als Patientenrecht anerkannt – nun müssen sie resolut ausgeweitet und flächendeckend verfügbar gemacht werden. Auch in der Frage der Übertherapierung sind sich alle Parteien einig : einen unumkehrbaren Sterbeprozess soll man in seinem natürlichen Verlauf nicht hindern, einen sterbenden Menschen nicht künstlich am Leben erhalten – an einem Leben, was für den Sterbenden oft keines mehr ist.
Bleibt der letzte Akt, die Frage der Fragen : ist jenseits dieser Auffassungen die Notwendigkeit gegeben, aktive Sterbehilfe zu leisten ? Auch darüber beriet das Parlament, und auch darüber stimmte es im Rahmen eines Entschliessungsantrags ab. Mit einer Stimme Mehrheit wurde dieser dann verworfen – was zeigt, wie gespalten das gesamte politische Spektrum ist, wenn es um wirkliche Gewissensfragen geht.
Was bleibt, ist das mehrheitliche Nein der Abgeordneten zur aktiven Euthanasie. Ein knappes Nein, doch ein Nein trotzdem. Diese wird in Luxemburg nicht eingeführt. Und wenn die Palliativmedizin und die Sterbebegleitung in ihrem vollen Umfang für jeden Patienten zur Verfügung stehen, wird deutlich werden, dass dies der einzige wirkliche Weg zu einem Recht auf einen Tod in Würde für jeden Menschen ist. Hilfe beim Sterben, aber keine Hilfe zum Sterben – dieser Leitsatz wird unsere Haltung auch weiterhin bestimmen.