Die Innen- und Justizminister der Europäischen Union verständigten sich nach drei Jahren Diskussion nunmehr auf eine Richtlinie zur Familienzusammenführung für Nicht-EU-Bürger. Justizminister Luc Frieden sprach von einer “minimalistischen Lösung”, die viele “kann”-Bestimmungen enthält.
Der Kompromiss gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, auf nationaler Ebene schärfere Vorschriften einzuführen, als sie die europäischen Regelungen vorsehen. Die Regelung lässt den Mitgliedstaaten jedoch auch genügend Spielraum, um sie in einigen Punkten nationalen Erfordernissen anzupassen, heißt es.
Einzige Verpflichtung, die die 15 eingegangen sind, ist die Zusammenführung der so genannten Kernfamilie. Ein Prinzip, das es erlaubt einem in einem EU-Land lebenden Nicht-Europäer, Ehepartner und minderjährige Kinder zu sich zu nehmen.
So bedauerte Luc Frieden ebenfalls, dass sich die Union auf keine weiter reichendere Harmonisierung verständigen konnte.
Luxemburg wird mit der Umsetzung der Richtlinie keine Probleme haben, so der Minister, weil die in Brüssel getroffenen Entscheidungen dem aktuellen Ist-Zustand entsprechen. Er beabsichtigt daher direkt keine gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen. Dennoch wird die mittelfristige Entwicklung beobachtet.