Nachbessern

Mitteilung der CSJ zum Partnerschaftsgesetz.

Die CSJ ist der Ansicht, dass die Gesetzesvorlage zur Partnerschaftserklärung noch in einigen Punkten nachgebessert werden muss.

Der Nationalrat der Christlich-Sozialen Jugend beschäftigte sich kürzlich mit der Gesetzesvorlage zur Regelung einer Partnerschaftserklärung.

Der Zentrumsabgeordnete Claude Wiseler (CSV), Berichterstatter zum “Partenariat” im Parlament, stellte den Regierungsentwurf vor und diskutierte anschließend mit den jungen Christdemokraten über die strittigen Punkte.

Erklärung vor dem Standesamt

Die CSJ bemängelt den Vorschlag der Regierung, dass die Partnerschaft vor dem Friedensgericht erklärt werden soll. Ihrer Ansicht nach, sei es angebracht, die Partnerschaft beim Standesamt / Etat civil der Gemeinde des gemeinsamen Wohnsitzes einzutragen, so die Jugend der CSV.

Dies sei einfacher zu vermitteln, auch wenn die Partnerschaft streng genommen keine Wirkung auf den zivilrechtlichen Stand einer Person habe.

Keine Wartezeit von drei Jahren

Die CSJ kritisiert des Weiteren, dass die Partnerschaft erst nach drei Jahren die Begünstigung bei der Erbschaftssteuer entfalten kann. Diese Regelung soll möglichen Missbräuchen vorbeugen. Die CSJ gibt aber zu bedenken, dass man dies Paaren nicht zumuten kann, die schon länger zusammenleben und fordert die Regierung auf zumindest eine Ausnahmeregelung vorzusehen.

Ende der Partnerschaft

Die Jugendlichen in der CSV können sich auch schwer damit abfinden, dass eine Partnerschaft durch eine einseitige Erklärung eines Beteiligten aufgelöst werden kann.

Das Ende der Partnerschaft solle vor dem Friedensgericht festgestellt werden, wo gleichzeitig über einen möglichen Anspruch auf Alimente entschieden werden kann.

Das Partnerschaftsgesetz erfüllt noch nicht alle Erwartungen. Es sei aber ein erster Schritt in Richtung gesetzliche Anerkennung von Verantwortungsgemeinschaften, auf den kühnere Schritte folgen müssen, so die Jugend der CSV.