Die Mindestlohnerhöhung ist nicht in Frage zu stellen!

Marcel Glesener, CSV-Abgeordneter in einem Luxemburger Wort Kurzinterview zum Gesetzentwurf über die Mindestlohnanpassung.

Zum 1. Januar 2003 wird der soziale Mindestlohn um 3,5 Prozent (von 1.322,47 auf 1368,74 Euro bzw. von 1586,96 auf 1642,49 Euro) angepasst. Betroffen sein werden von dieser Maßnahme 37 020 Arbeitnehmer, 17 860 Frauen und 19 160 Männer.

Die Mindestlohnerhöhung sei trotz der jetzigen wirtschaftlichen Entwicklung richtig, betonte Marcel Glesener gegenüber dem “Luxemburger Wort”. Ebenso wie die Anhebung der Renten um 3,5 Prozent, die der CSV-Sozialexperte als einen “weiteren Schritt” hin zu mehr Rentengerechtigkeit wertet.

Zur Frage des Luxemburger Wort, ob die von Arbeitgeberseite angeführte Kritik – sie beanstanden die Anhebung des Mindestlohnes angesichts des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes – berechtigt ist, meinte Marcel Glesener: “Die Entscheidung der Regierung, eine Mindestlohnerhöhung vorzunehmen, ist nicht in Frage zu stellen – auch nicht vor dem Hintergrund einer verschlechterten wirtschaftlichen Verfassung des Landes. Diese Anpassung um 3,5 Prozent entspricht nämlich der mittleren Lohnentwicklung der Jahre 2000 und 2001.

Das Argument der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit, das von Patronatsseite angeführt wird, ist unbegründet. Eine Statec-Studie belegt nämlich, dass die nun bevorstehende Anpassung die generelle Lohnentwicklung nur geringfügig, zu 0,21 Prozent beeinflusst. Das ist demnach äußerst gering.

Darüber hinaus darf man nicht außer Acht lassen, dass dieses Geld, das die Betriebe ab 1. Januar 2003 mehr ausgeben müssen, direkt wieder in die Wirtschaft zurückfließt. Denn es ist gewusst, dass gerade im Niedriglohnbereich mehr Geld gleichbedeutend mit mehr Konsum ist.”

Als nicht vernünftig bezeichnete er die von einigen Seiten erhobenen Forderungen den Mindestlohn um sieben Prozent zu erhöhen.

(Luxemburger Wort am 17.12.02 Seite 3)