Die Einführung des Punkteführerscheins ist ab dem 1. November in Kraft getreten. Im folgenden Beitrag beleuchtet der CSV-Deputierte Norbert Haupert die Bedeutung dieser Massnahme.
Einführung des Punkteführerscheins zum 1. November
Ab 1. November tritt der Punkteführerschein in Kraft. Im folgenden Beitrag beleuchtet Norbert Haupert die Bedeutung des Punkteführerscheins für eine Verkehrspolitik deren oberste Priorität die Sicherheit ist.
Im vergangenen Jahr starben 69 Personen bei Verkehrsunfällen. Statistisch gesehen ereignete sich alle fünf Tage ein tödlicher Verkehrsunfall. Verkehrsunfälle verursachen im Leben vieler Menschen einen Bruch, der nie mehr zu kitten ist.
Laut Angaben von Polizeiverantwortlichen ist der “Faktor Mensch” die Hauptursache von Unfällen. Erst danach folgen als Unfallursachen Fahrzeugmängel, der Straßenzustand oder Wetterbedingungen.
Auf den Faktor Mensch als Hauptursache von Unfällen zielt die Einführung des Punkteführerscheins ab, der am 1. November in Kraft tritt. Wesentlich ist, dass der Punkteführerschein sich nicht als Bedrohung gegen die besonnenen Verkehrsteilnehmer richtet. Der Punkteführerschein richtet sich gegen jene kleine Minderheit von Verkehrsteilnehmern, die durch ihren aggressiven Fahrstil auf den Strassen eine Gefahr für sich und andere darstellen. Dadurch, dass sie Ampeln und Geschwindigkeitsbegrenzungen missachten, andere Verkehrsteilnehmer drängeln oder an unübersichtlichen Stellen zu Überholmanövern ansetzen, bringen sie sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer in Lebensgefahr.
In Frankreich wurde der Punkteführerschein 1992 eingeführt. Positive Resultate waren schnell erkennbar. Die Zahl der Verkehrsunfälle ging deutlich zurück.
Gegen notorische Wiederholungstäter
Auch in Luxemburg gilt, dass das Risiko einer Geldstrafe viele Raser nur ungenügend abschreckt. Aggressivität im Straßenverkehr, die nicht nur die eigene Person, sondern auch gänzlich Unbeteiligte gefährdet, muss auf eine Weise sanktioniert werden, die stärker spürbar ist als eine finanzielle Strafe.
Diesbezüglich stellt der einjährige Entzug der Fahrerlaubnis nach dem vollständigen Verlust des Punkteguthabens eine Sanktion in Aussicht, die stärker ist als finanzielle Bußen. Es sind vor allem notorische Wiederholungstäter gegen die sich diese maximale Sanktion wendet. Fahrer, die einen Punkteverlust aufgrund eines einmaligen Vergehens hinnehmen mussten, bekommen diese abgezogenen Punkte nach einiger Zeit zurückerstattet. Des Weiteren haben sie die Möglichkeit, durch die Teilnahme an Lehrgängen ihren Punktestand zu verbessern.
Aus diesem Gesamtpaket an Maßnahmen ergeben sich die drei Hauptcharakteristika des Punkteführerscheins:
Seine abschreckende Wirkung. Er hält von verantwortungslosem Verhalten im Straßenverkehr ab.
Seine pädagogische Wirkung. Er zwingt die Regeln der Verkehrsordnung zu beachten.
Seine präventive Wirkung. Der Punkteführerschein setzt bei der wesentlichsten Gefahrenquelle im Straßenverkehr an, dem Autofahrer.
Höchste Priorität: Verkehrssicherheit
Die Straßenverkehrspolitik, in die sich der Punkteführerschein einschreibt, hat als höchste Priorität die Verkehrssicherheit. Politische Maßnahmen wie die Gurtpflicht, bzw. der höhere Sicherheitsstandard der Fahrzeuge haben in den drei zurückliegenden Jahrzehnten zu gewissen Verbesserungen geführt. Trotz eines vervielfachten Verkehrsaufkommens ging die Zahl der Verkehrstoten von 132 Toten im Jahre 1970 auf 69 Tote im vergangenen Jahr zurück. Anlass zur Zufriedenheit besteht trotzdem nicht. Jeder Verletzte und jeder Tote auf unseren Strassen ist einer zuviel.
Zu einer Straßenverkehrspolitik, deren oberste Priorität die Verkehrssicherheit ist, gehören jedoch ebenfalls Straßenbaumassnahmen, die sich vor allem auch an Sicherheitsaspekten orientieren, der Bau von Umgehungsstrassen, die den Durchgangsverkehr aus den Ortschaften halten sowie die Verlagerung des individuellen Straßenverkehrs auf den gemeinsamen, wenn möglich Schienentransport.
Norbert Haupert
Abgeordneter