EU einigt sich auf weitgehende Maßnahmen im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern

Lesen Sie an dieser Stelle die gemeinsamen Regeln im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern.
In seiner Tagung vom 15. und 16. Oktober in Luxemburg einigte sich der Rat der europäischen Innen- und Justizminister (JAI) auf gemeinsame Regeln im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie.

Straftaten in jenem Bereich werden künftig mit fünf- bis zehnjährigen Haftstrafen geahndet. Des Weiteren dürfen verurteilte Täter nach Verbüßung ihrer Haft keinen Beruf mehr ausüben, wo sie mit Kindern und Jugendlichen Kontakt haben (Lehrer, Erzieher).

Während den Verhandlungen konnte der luxemburgische Justizminister Luc Frieden sicher stellen, dass die Mindeststrafe in Luxemburg für solche Vergehen weiterhin bei zehn Jahren bleibt.

Luxemburg verfügt mit dem Gesetz vom 31 Mai 1999 über ein effizientes Instrument zur Bekämpfung der Gewalt an Kindern sowie ihres sexuellen Missbrauchs. So wird durch dieses Gesetz der Besitz, der Handel und die Produktion von pornografischem Material, das Minderjährige zeigt, bestraft. Pädophile, die in Luxemburg wohnen und im Ausland Straftaten begehen, werden verfolgt, wenn die Vorkommnisse von der Staatsanwaltschaft in Erfahrung gebracht werden. Zur strafrechtlichen Verantwortung werden ebenfalls Personen gezogen, die Minderjährige nach Luxemburg bringen, um diese in der Produktion von pornografischem Material zu missbrauchen.

Nach der Einigung der EU-Innen- und Justizminister kommt nun zu hinzu, dass ebenfalls computersimuliertes Material, dass keine reellen Kinder und Jugendliche zeigt, unter Strafe gestellt wird.