Aus dem Bevölkerungswachstum der vergangenen Jahre ergibt sich, dass der heimische Wohnungsbaumarkt unter einem starken Druck steht; auch sind die Grundstückspreise massiv angestiegen, so dass insbesondere junge Haushalte Schwierigkeiten haben eine eigene Wohnung zu finanzieren.
Vor diesem Hintergrund hat Premierminister Jean-Claude Juncker in der diesjährigen Erklärung zur Lage der Nation ein umfangreiches Massnahmenpaket zur Beseitigung der Engpässe auf dem Wohnungsbaumarkt in Aussicht gestellt.
Förderung des Angebots an Mietwohnungen
Mit der vom Parlament am 9. Oktober 2002 gutgeheißenen Reform des 79er Gesetzes zur Wohnungsbeihilfe wurde der zweite Teil des Maßnahmenpakets zur Förderung des Wohnungsbaus realisiert.
Die Reform visiert die Erhöhung des öffentlichen Angebots an Mietwohnungen. Dadurch, dass die staatlichen Beteiligung von derzeit 40 % auf 70, bzw. 75% aufgestockt wird, sollen Gemeinden zum Erwerb oder zum Bau von Mietwohnungen motiviert werden. Sozial schwächere Haushalte, die auf der Suche nach einer Mietwohnung sind, können eine staatliche Mietgarantie beantragen.
Zur Förderung des Bausparens erhalten Eltern, die bei der Geburt eines Kindes einen Bausparvertrag zu dessen Gunsten abschließen, 100 Euro von der öffentlichen Hand. Um in neuen Wohnvierteln, die soziale Vielfalt zu gewährleisten, sieht das reformierte Gesetz vor, dass der Anteil der Mietwohnungen bei jedem öffentlichen Wohnungsbauvorhaben mindestens 10% beträgt. Des Weiteren werden die Kompetenzen des Fonds du Logement zum Teil dahingehend neu gefasst, dass bei seinen Bauvorhaben besonders die spätere Funktionalität des neuen Wohnviertels berücksichtigt wird. Dies im Sinne einer harmonischen Stadt- und Dorfentwicklung.
In seiner Intervention im Anschluss an die Stellungnahmen der Abgeordneten stellte Wohnungsbauminister Fernand Boden die Überarbeitung des Mietgesetzes in Aussicht. Dadurch sollen Investitionen in Mietshäuser attraktiver gestaltet werden und Vermieter einen größeren Handlungsspielraum bekommen.
Steuerermäßigungen beim Verkauf von Baugrundstücken
Den ersten Teil des Maßnahmenbündels zur Behebung der Engpässe im Bereich des Wohnungsbaus hieß das Parlament bereits vor den Sommerferien gut. Es beinhaltete vor allem steuerliche Maßnahmen, durch die das Angebot an Wohnraum erhöht werden soll. Dies in Form von zeitlich begrenzten Steuerermäßigungen beim Verkauf von Baugrundstücken.
Neben weiteren Verbesserungen (schnellere Prozedur bei der TVA-Rückerstattung) beinhalten die gesetzlichen Regelungen vom 16. Juli 2002 ferner eine substanzielle Neuausrichtung bei den Dispositionen über die Enregistrement-Taxen. Unterhalb eines Freibetrags von 20.000 Euro pro Person wird keine Einschreibegebühr mehr verlangt.
Die beiden Maßnahmenpakete bewirken eine neue und stärkere Dynamik im Wohnungsbaubereich. Neben weiteren öffentlichen Initiativen wie dem Bau von 9000 Wohnungen im Rahmen des neuen fünfjährigen Wohnungsbauprogramms tragen sie maßgeblich dazu bei, den Druck, der auf dem Wohnungsbaumarkt lastet, zu senken und das aktuelle Wohnungsbauproblem zügig in den Griff zu bekommen.