Kürzlich wurde der Diskussionsentwurf der EVP-Gruppe im Europäischen Konvent für eine Verfassung der Europäischen Union vorgestellt.
Der Entwurf sei keine völlig neue Verfassung auf “weißem Papier”, hieß es. Vielmehr fasse der Entwurf die bisherigen Vorlagen in einem einheitlichen und klar strukturierten Verfassungstext zusammen. Mit der Einbeziehung der Charta der Grundrechte und der eindeutigen Festschreibung der Kompetenzen der Union sei zudem ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem bürgernahen Europa getan.
Der Transparenzgedanke
Die EVP-Gruppe im Europäischen Konvent verfolgt mit dem Diskussionsentwurf zwei Ziele.
Zum einen soll am Ende der Arbeit des Konvents ein konkretes Ergebnis in Form eines Verfassungsdokumentes vorgelegt werden.
Zum zweiten soll der Entwurf inhaltlich dazu beitragen, die Strukturen der Europäischen Union transparenter zu machen. Die Vorlage ist eine Diskussionsgrundlage für die weiteren Arbeiten im Konvent.
Den Transparenzgedanken setzt der Entwurf in einer klaren Struktur um. So werden die heute geltenden Verträge der Europäischen Union mit mehr als 600 Vorschriften in einem konsistenten Verfassungstext mit nur noch 200 Artikeln zusammengeführt. Gegliedert ist der Entwurf in die fünf Abschnitte “Charta der Grundrechte”, “Prinzipien der Union”, “Organisation der Union”, “Verstärkte Zusammenarbeit” und “Allgemeine und Schlussbestimmungen”.
Der Bürger muss mit seinen Rechten nach vorne, heißt es betreffend die Entscheidung, die Grundrechte bewusst im ersten Abschnitt zu platzieren. Die Charta wird damit europäisches Verfassungsrecht. Jeder Bürger kann beim Europäischen Gerichtshof einklagen.
Das Subsidiaritätsprinzip
Die eindeutige Klärung der Kompetenzen der Union wird im zweiten Abschnitt des Vertrages beschrieben. Integraler Bestandteil dieses Kapitels ist vor allem das Subsidiaritätsprinzip. So darf die Gemeinschaft nur dann tätig werden, wenn eine Maßnahme auf nationaler Ebene nicht genügt und es außerdem nachgewiesen ist, dass diese Maßnahme von der Union auch tatsächlich wirksamer durchgeführt werden kann.
Der Entwurf sieht des Weiteren vor, dass die Kommission jährlich ihr Gesetzgebungsprogramm und ihre gesetzgeberischen Vorschläge den nationalen Parlamenten zuleitet.
Drittens soll es eine intensivere rechtliche Kontrolle geben. So wird u.a. den Institutionen der Europäischen Union, den nationalen Regierungen und Parlamenten das Recht eingeräumt, vor Erlass einer Maßnahme ein Gutachterverfahren beim Europäischen Gerichtshof einzuleiten.
Weitere Informationen sind im Artikel “Der Diskussionsentwurf.”