In einem Interview der “Neuen Zürcher Zeitung (NZZ)”, das Mitte Juli 2002 veröffentlicht wurde, nahm Premier- und Finanzminister Jean-Claude Juncker Stellung zur Zinsbesteuerung in der Europäischen Union und zum Bankgeheimnis.
In diesem Gespräch bekräftigte Juncker, dass Luxemburg sich in der EU stets für das Koexistenzmodell eingesetzt habe. Als vor zwei Jahren in Feira der Kompromiss über den Informationsaustausch zustande gekommen sei, habe Luxemburg deutlich gemacht, dass es einer endgültigen Lösung nur zustimmen könne, wenn es identische Regelungen mit Drittstaaten gebe, so Juncker. Eine Rückkehr zum Koexistenzmodell sah der Premier für angemessen – obwohl das nicht seine primäre Verhandlungsposition sei.
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Juncker äußerte sich auch zum Bankgeheimnis und meinte: “Es ist nicht mein Lebensziel, dem Bankgeheimnis in der Schweiz den Garaus zu machen. Ich bin nur Teil der EU, und diese EU setzt auf Informationsaustausch, weil sie denkt, der internationale Trend bewege sich ohnehin in diese Richtung. Aber ich muss darauf drängen, dass die mit Luxemburg konkurrierenden Finanzplätze innerhalb und außerhalb Europas identisch gelagerte Regelungen finden. Andernfalls wird es die in Europa angestrebte Regelung nicht geben. Nochmals: Wenn man beim Koexistenzmodell geblieben wäre, müssten wir jetzt über diese Themen nicht reden”.
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Juncker erklärte sich des Weiteren als Anhänger eines formellen Ministerrates der Finanzminister des Euro-Raums, der Beschlüsse fassen sollte. Diesbezüglich kommentierte er: “Ich bin der Auffassung, dass es einen Unterschied macht, ob ein EU-Mitgliedstaat der Euro-Zone angehört oder nicht. Und es scheint mir sinnvoll zu sein, wenn die Minister der Länder, die eine gemeinsame Währung haben, zu bestimmten wirtschafts-, finanz-, fiskal- und währungspolitischen Vorgängen Stellung nehmen und Beschlüsse herbeiführen können. Deshalb bin ich für einen formellen Euro-Finanzministerrat – unter der Maßgabe allerdings, dass wir sehr genau festlegen, über welche Politikelemente die Euro-Minister getrennt von den übrigen Finanzministern beraten und entscheiden können. Es müssen nicht alle denkbaren Bereiche der Wirtschafts- und Finanzpolitik in den Topf der Zuständigkeiten des Euro-Rates kommen”.
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(aus einem NZZ-Interview)