In Luxemburg verfügen immerhin 70% der Haushalte über ein Eigenheim, und 90% der Familien leben in einer Wohnung mit drei oder mehr Zimmern.
In Luxemburg verfügen immerhin 70% der Haushalte über ein Eigenheim, und 90% der Familien leben in einer Wohnung mit drei oder mehr Zimmern. Zwischen 1990 und 1999 sind hierzulande 28.021 neue Wohnungen fertig gestellt worden, während die Bevölkerung um 56.200 Menschen zugenommen hat. Dies ergibt ein Verhältnis von einer neuen Wohnung auf zwei neue Einwohner. Die Probleme sind folgende. Die Anschaffung eines Eigenheims ist in den letzten Jahren viel zu teuer geworden; es stehen nicht genügend Mietwohnungen zur Verfügung, weil Investitionen in Mietwohnraum vergleichsweise unrentabel und aufwendig sind; und die Struktur der Haushalte hat sich erheblich verändert – kleinere Haushalte verbrauchen mehr Wohnraum. Wohnhäuser wurden überdies oft so gebaut, dass sie viel zu große Flächen verschlungen haben, um den Besitzern zu garantieren, dass ihr Grundstück groß genug ist, damit sie ihre Nachbarn nicht sehen müssen. Maßnahmen zur Steigerung des Angebots auf dem Baumarkt Die Schaffung von Baulandreserven Baulandreserven entstehen auf Arealen von Ackerland, die sich im Besitz des Staates oder der Gemeinden befinden, oder von diesen aufgekauft werden. Auf diesen Arealen, die zu Bauland deklariert werden, entstehen Wohnsiedlungen. Die Verkaufspreise innerhalb der Siedlungen werden auf der Basis des Wertes eines Grundstücks vor der Siedlungsplanung berechnet, und sind entsprechend niedriger, als wenn die Einrichtung von Kanäle, Wasserleitungen und Zufahrtsstrassen den Grundstückspreis schon in die Höhe getrieben hätten. Zu diesem Basispreis wird ein Zuschlag errechnet, der den jeweiligen Anteil an den Ausbau- und Erschließungskosten ausweist. Die Schaffung von Baulandreserven beruht auf der freiwilligen Abtretung von “Bauerwartungsland” an öffentliche Träger der Wohnraumerschließung. Steuerliche Begünstigungen und eventuelle Sanktionen Sollten die steuerlichen Begünstigungen, die bis zum Ende des Jahres 2004 die Eigentümer von Bauland, das sich im Bauperimeter befindet, zum Verkauf ihrer Parzellen anregen sollen, ihre Wirkung verfehlen, so werden ab 2005 Strafsteuern auf der spekulativen Zurückhaltung von Bauland eingeführt. Bis dahin will der Staat den Bürgern vertrauen, und Baulandeigentümer durch eine mehr als halbierte steuerliche Belastung von Einkommen aus Grundstücksverkäufen dazu ermuntern, nicht mehr Bauland zurückzuhalten, als sie ihrer eigenen Familie erhalten wollen. Der Staat unternimmt alles, um das Angebot auf dem Baumarkt zu erhöhen und so die Preise in den Griff zu bekommen. Gelingt dies nicht durch positive Maßnahmen – wird also der Beweis dafür erbracht, dass das Eigeninteresse am spekulativen Gewinn einen verantwortungsbewussten Umgang mit Baulandbesitz verhindert – kommt es zu Sanktionen. Der Regierungschef hat sich auf jeden Fall für den Vorrang der Vertrauensstrategie gegenüber einer Sanktionsstrategie entschieden, und das tut unserer Fraktion auch. “De bëllegen Akt” Die Enregistrement-Gebühren werden neu definiert. Auf dem Kauf von Bauland oder Wohnungen werden solche Gebühren nur noch jenseits eines Freibetrages von 20 000 Euro pro Person anfallen. Damit wird es beispielsweise einem Paar ermöglicht, Wohnraum im Wert von 40 000 Euro zu erwerben, ohne dafür einen Cent Enregistrement-Gebühr zahlen zu müssen. Sind die insgesamt anfallenden Gebühren höher als 20 000 Euro, so muss lediglich der Mehrbetrag entrichtet werden. Sind diese Gebühren niedriger als der Freibetrag, so kann der Unterschied später bei der Verrechnung anderer Abgaben geltend gemacht werden. Lucien Clement Die Zukunft des Handwerks Das Handwerk ist eine der Hauptstützen unserer Wirtschaft. Es gibt in Luxemburg ungefähr 4.300 handwerkliche Betriebe, was 25% der Gesamtzahl aller Betriebe entspricht. Die Handwerksbetriebe beschäftigen 54.000 Mitarbeiter, was einen 20-prozentigen Anteil an der Gesamtbeschäftigung ausmacht. Doch das große Problem des Handwerks ist heutzutage der Nachwuchs. In den Schulen und den Familien muss es zu einer positiveren Grundhaltung gegenüber den handwerklichen Berufen kommen. Eine der Ursachen für den aktuellen Nachwuchsmangel ist ganz sicher eine mangelnde Motivation. Motivation muss auch finanzieller Natur sein. Während einer handwerklichen Lehre verdienen Lehrlinge eindeutig weniger als den nicht-qualifizierten Mindestlohn. Dies ist für junge Leute in zunehmend eigenständigen Lebenssituationen natürlich ein Grund, sich nach einer anderen, besser bezahlten Arbeit umzusehen, und eine handwerkliche Lehre nicht in Betracht zu ziehen. Aus diesem Grund muss erreicht werden, ohne die Betriebe hierfür alleine zusätzlich zu belasten, dass das Einkommen der Lehrlinge auf das Niveau des Mindestlohnes angehoben wird. Dies kann durch Erfolgsprämien, monatliche Zusatzbezüge oder eine Mischlösung passieren. Die Betriebe investieren erhebliche Summen an Geld, aber auch Zeit und Energie in die Ausbildung der Lehrlinge, und diese Bemühungen sollten staatliche Anerkennung bei der Suche nach geeigneten Wegen zu einer finanziell attraktiveren Gestaltung der Lehre finden. Da sowohl in Luxemburg als auch in der Großregion das Reservoir an zusätzlichen Arbeitskräften für das Handwerk nahezu ausgeschöpft ist, begrüße ich, dass die Regierung gegenüber von arbeitssuchenden jungen Menschen aus den EU-Beitrittsstaaten wie Polen, Ungarn oder Slowenien, unseren Arbeitsmarkt sofort nach dem Beitritt dieser Staaten öffnen will, in dem Masse, wo es uns an Arbeitskräften fehlt. Biolandwirtschaft Wir sollten den Landwirten den biologischen Anbau nicht vorschreiben. Das sofortige Umstellen der landwirtschaftlichen Produktionsstrukturen ist ein Ding der Unmöglichkeit, und auch deswegen muss biologischer Anbau eine freiwillige Angelegenheit bleiben, die dazu staatlich unterstützt werden muss – schließlich ist es der Staat, der einen bestimmten Prozentsatz der gesamten landwirtschaftlichen Produktion biologisch erwirtschaftet haben will. Die Gesetze des Marktes sind bekannt – der Konsument wird also bereit sein müssen, das begrenzte Angebot an biologischen Produkten auch einige Cent teurer zu bezahlen, als er für Waren aus herkömmlichem Anbau ausgeben würde. So oder so wirkt sich ein zu hoher Druck auf die Preise früher oder später auf die Lebensmittelqualität und deren Sicherheit aus. Um die höchstmögliche Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, ist deswegen eine doppelgleisige Politik notwendig: die Sicherheit der Produkte aus konventionellem Anbau muss garantiert sein und verstärkt werden, während parallel der biologische Anbau gefördert und sein Marktanteil progressiv gesteigert werden soll. Patrick Santer Fusion der Sicherheitskräfte für mehr Sicherheit Die 1999 erfolgte Fusion von Gendarmerie und Polizei ist die Grundlage einer landesweit optimalen Polizeipräsenz. Die Ordnungskräfte werden so in die Lage versetzt, 24 Stunden auf 24 während 7 Tagen in der Woche auf dem ganzen Territorium des Landes eingreifen zu können. In dieser Hinsicht ist besonders begrüßenswert, dass die 6 regionalen Polizeibezirke noch in diesem Jahr voll operativ sein werden. In Luxemburg, Esch, Diekirch und Capellen ist dies bereits jetzt der Fall, in Mersch und Grevenmacher wird es im Oktober soweit sein. Eine verstärkte Polizeipräsenz ist schließlich nicht nur ein Garant für eine effektivere Repression, sondern ebenfalls für mehr Prävention. Die Sichtbarkeit der Ordnungskräfte stärkt ebenfalls das Sicherheitsgefühl der Bürger. Der Personalbestand der Polizei wird kontinuierlich aufgestockt, jedes Jahr kommen 60 Polizisten hinzu. Besonders wichtig ist diese Einstellungspolitik bei der Kriminalpolizei, deren Beamte sich zunehmend mit spezialisierten Bereichen der Polizeitätigkeit abgeben müssen, so etwa mit der immer komplizierteren Wirtschaftskriminalität, deren effektive Bekämpfung eine besondere Ausbildung der zuständigen Beamten voraussetzt. Eine effizientere Justiz Die Cité Judiciaire, deren Bau wir uns schnellstmöglich wünschen, wird das Sinnbild einer modernen und effektiven Justiz in Luxemburg sein. Den Bedürfnissen einer solchen Justiz sowohl im personellen wie im räumlichen und infrastrukturellen Bereich wird durch die Schaffung der Cité Judiciaire Rechnung getragen. Bei den Justizprozeduren sind Reformen notwendig. Reformen, die dem Bürger nachvollziehbar und verständlich erscheinen, und die Mühlen der Justiz zu einem schnelleren und einfacheren Mahlen bringen sollen. Die Staatsanwaltschaft hat diesbezüglich in ihrem letzten Jahresbericht konkrete Vorschläge formuliert. Diese betreffen beispielsweise einen verstärkten Rückgriff auf strafrechtlichen Ausgleich, die Reform des Strafbefehls, Änderungen bei der Verurteilung in Abwesenheit sowie den Zeugenschutz. In all diesen Bereichen soll es zu einer Neuausrichtung kommen, die den Interessen aller Beteiligten entspricht. Eine weitere Priorität der Justizpolitik muss der Strafvollzug sein. In Schrassig ist weiteres und besser ausgebildetes Personal unabdingbar – ebenso wie eine drastische Verbesserung des Dialogs und der Zusammenarbeit von Personal und Anstaltsleitung. Der Strafvollzug muss so organisiert sein, dass er eine effektive Strafe für Verbrecher darstellt, solange sie sich in Haft befinden. Dann ist die Strafe verbüßt, und der Strafvollzug im Gefängnis darf nicht gleichbedeutend mit immerwährender sozialer Ächtung sein – aus diesem Grund muss dafür gesorgt werden, dass die Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten während der Haft verbessert werden und so die soziale Reintegration der ehemaligen Häftlinge vereinfacht wird. Dies trägt in erheblichem Maß zur Abwendung von Rückfällen in die Straffälligkeit bei.
Norbert Haupert