Halbzeit: Die Leistungsbilanz der CSV Die Bürger messen die Parteien nicht an Absichtserklärungen und Versprechen, sondern an konkreten Entscheidungen und verwirklichten Reformen. Vor dem Hintergrund einer Legislaturperiode, die zur Hälfte absolviert ist, nimmt die CSV dies zum Anlass, um über einige Schwerpunkte der Arbeit, die von den Vertretern der CSV in Regierung und Parlament geleistet wurde, in chronologischer Abfolge zu informieren.
Wenn Sie die folgenden Punkte mit dem CSV-Wahlprogramm von 1999, bzw.
dem Koalitionsabkommen von CSV und DP vergleichen, werden Sie feststellen, dass sich die solide Leistungsbilanz der Regierung nicht nur auf den großen “Brocken” Steuerreform beschränkt. Sehr vieles konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Selbstverständlich gibt es auch in den nächsten Jahren noch vieles zu erledigen. Bereits eingeleitete Reformen und Projekte wie die Umsetzung der Rententisch-Beschlüsse, die Regelung der Rechte und Pflichten von Lebenspartnerschaften und die Reform des Kollektivvertragsgesetzes müssen verwirklicht werden. Dann hat Luxemburg die besten Chancen vorn zu bleiben.
Breitangelegte Steuerreform Schwerpunkt der vergangenen Monate war die breitangelegte Steuerreform: Massive Steuererleichterungen gab es für Privatpersonen und Betriebe, Ausdruck einer gesunden Finanzpolitik auf stabilem Fundament. Die Erhöhung des steuerfreien Einkommens verdeutlicht zudem den sozialpolitischen Charakter des Reformwerkes. Die Absenkung der effektiven Steuerlast für Betriebe wird von vielen Seiten als notwendige Politik im Interesse des Wirtschaftsstandortes Luxemburg gewertet. Doch viele andere Punkte charakterisieren die Bilanz.
Reform der Asylgesetzgebung Das Parlament votierte die Reform der Asylgesetzgebung am 16. Februar 2000. Diese Reform ermöglicht eine schnellere Bearbeitung der Asylanträge.
Neu ist im Rahmen des überarbeiteten Gesetzes die Verankerung eines speziellen Schutzstatuts im Fall eines massiven Zustroms von Menschen, die vor Konflikten oder humanitären Notsituationen flüchten.
Verbesserung der staatlichen finanziellen Hilfen für Hochschulstudien Unsere moderne Gesellschaft und unsere hochentwickelte Wirtschaft brauchen mehr Hochschulabsolventen. Einstimmig hieß das Parlament am 25. Mai 2000 das Gesetz zur Verbesserung der staatlichen finanziellen Hilfen für Hochschulstudien gut. Es weitete die finanziellen Hilfen auf den sogenannten dritten Zyklus aus. Der Umfang der Beihilfen orientiert sich an der Leistung der Studenten sowie an dem Einkommen und der Belastung der Eltern.
Neues Syndikatsgesetz Mit dem Syndikatsgesetz vom 12. Oktober 2000 wurde die Autonomie der Gemeinden gestärkt, mehr Transparenz hergestellt sowie das Mitsprache- und Informationsrecht der Gemeinderatsmitglieder ausgebaut. Eine immer wieder formulierte CSV Forderung wird endlich umgesetzt.
Vorbeugung der Überverschuldung Die Förderung der Solidarität in der Gesellschaft ist eine Priorität der Regierung. Ohne Gegenstimme votierte das Parlament am 12. Oktober 2000 das Gesetz zur Vorbeugung der Überverschuldung. Neben Präventivmaßnahmen stellt es vor allem denjenigen Personen, die in die Schuldenspirale geraten sind, die notwendigen Mittel und Wege zur Verfügung, um finanziell zu gesunden und wiederum ein menschenwürdiges Leben führen zu können.
Aktionsplan für Klein- und Mittelbetriebe Luxemburg zählte im Jahr 2000 ungefähr 14000 Klein- und Mittelbetriebe mit rund 100000 Beschäftigten. Die aktualisierte Fassung des Aktionsplans für Klein- und Mittelbetriebe, die am 21. Februar 2001 präsentiert wurde, enthält eine Fülle von Einzelmaßnahmen, die einen Sektor stärken, der das Rückgrat der luxemburgischen Wirtschaft ist.
Neubau des Centre National d’Audiovisuel Am 27. Juni 2001 stimmte das Parlament einstimmig dem Gesetzprojekt 4772 über den Neubau des Centre National d’Audiovisuel zu. Das CNA wird in Düdelingen zusammen mit einem lokalen Kulturzentrum und der neuen regionalen Musikschule errichtet. Mit der Eröffnung des Nationalen Kultur- und Sportzentrums auf Kirchberg erfolgt 2002 ein wichtiger Ausbau der Infrastrukturen im kulturellen Bereich.
Reform des Nationalitätengesetzes Die Reform des Nationalitätengesetzes wurde am 4. Juli 2001 im Abgeordnetenhaus verabschiedet. Die notwendige Aufenthaltsdauer zur Erlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft wurde dabei von zehn auf fünf Jahre herabgesetzt. Die entsprechenden Prozeduren wurden weitgehend harmonisiert und vereinfacht. Die Unkosten wurden abgeschafft. Die luxemburgische Sprache wurde als Integrationsfaktor anerkannt und bekräftigt.
Aufstockung des Justizapparats Einstimmig stimmte das Parlament am 11. Juli 2001 einer Aufstockung des Justizapparats zu. Im Rahmen eines mehrjährigen Programms werden 21 neue Richter- und 28 Verwaltungsposten geschaffen. Eine wichtige Maßnahme.
Revalorisierung der Industriebrachen Mit 52 Ja-Stimmen votierte das Parlament am 11. Juli 2001 das Gesetz über die finanzielle Beteiligung des Staates an der Entwicklungsgesellschaft Agora.
Die Aufgabe dieser Entwicklungsgesellschaft ist die praktische Umsetzung eines Gesamtkonzepts zur Revalorisierung der Industriebrachen. Die breitgefächerte Neunutzung der Industrieflächen, die sich über insgesamt 650 Hektar ausbreiten, ist eine einmalige Chance für den Süden des Landes.
Neuregelung der Arbeitszeiten Das Gesetzesprojekt 4825, das am 23. Juli 2001 deponiert wurde, sieht die Regelung der Arbeitszeiten im Hotel- und Gaststättengewerbe vor. Das Gesetzprojekt berücksichtigt dabei die Besonderheiten des Sektors wie die unterschiedliche Größe der Betriebe und die arbeitsintensiven Perioden während der Hochsaison.
Mehr tun für behinderte Mitmenschen Behinderte haben ihren Platz in unserer Gesellschaft. Eine sichere finanzielle Situation erleichtert dabei ihre Integration. Das Gesetzesprojekt 4827 das am 27. Juli 2001 deponiert wurde, verbessert die Einkommenssituation von behinderten Personen. Das Gesetz wird auch die finanzielle Situation von Schwerbehinderten regeln, die arbeitsunfähig sind. Sie erhalten Anspruch auf ein staatlich garantiertes Einkommen in Höhe des RMG.
Ombudsperson für Bürgernähe Das Gesetzprojekt über die Einsetzung einer Ombudsperson ist im Sinne einer stärkeren Bürgernähe der öffentlichen Institutionen. Das Ziel dieses Gesetztextes, das am 21. August 2001 im Abgeordnetenhaus deponiert wurde, ist die Schaffung eines Bürgerbeauftragten der unabhängig und überparteiisch ist. Er wird bei Konflikten zwischen Bürgern und Verwaltungen zu vermitteln versuchen. Anhand von Lösungsvorschlägen wird er auf die Schlichtung von Streitfällen hinwirken.
Reform der Invaliditätsregelung Mit dem Gesetzesprojekt 4872, das am 29. November 2001 deponiert wurde, wird es zur Reform der Invaliditätsregelung kommen. Es beseitigt eine soziale Lücke und schützt die Betroffenen vor dem finanziellen Absturz. Das Gesetzesprojekt orientiert sich dabei an der Tripartite-Einigung vom 25. Juni 2001.
“Uni Lëtzebuerg” konkret Luxemburg braucht die weitere Diversifizierung seiner Wirtschaft. Forschung, die Entwicklung neuer Technologien und der Ausbau neuer Studienwege tragen dazu bei, unserer Wirtschaft neue und zusätzliche Standbeine zu geben. Der Regierungsrat vom 13. Dezember 2001 beauftragte die Hochschulministerin das Gesetzesprojekt “Uni Lëtzebuerg” auszuarbeiten.
“Uni Lëtzebuerg” setzt auf die enge Verknüpfung einer hochqualitativen Lehre und Forschung in jenen Bereichen wo Luxemburg über besondere Kompetenzen verfügt. Das Projekt baut auf die Nähe zum Finanzplatz und zu den europäischen Institutionen.
Neues Wahlgesetz Auf dem Instanzenweg ist die Reform des Wahlgesetzes (Gesetzesprojekt 4885 deponiert am 13. Dezember 2001). In den Majorzgemeinden werden der zweite Wahlsonntag und die Sektionen abgeschafft. Die Briefwahl wird vereinfacht. Das Wahlalter wird auf 18 Jahre vereinheitlicht. Die Aufenthaltsdauer, die EU-Bürger zur Teilnahme an den Wahlen auf kommunaler und europäischer Ebene berechtigt, wird durchgehend fünf Jahre betragen.
Wohnraum schaffen Am 17. Dezember 2001 wurde das Aktionsprogramm Wohnungsbau präsentiert. Vor dem Hintergrund eines stetigen Bevölkerungswachstums, das zu einer Preisspirale auf dem Wohnungsmarkt führte, beinhaltet das Programm eine Reihe von Initiativen, die das Wohnangebot verbessern und damit den Preisdruck senken werden.
Kindergeld erhöht Ebenfalls mit der Zustimmung aller Abgeordneten wurde am 20. Dezember 2001 das Kindergeld um 24,75 Euro pro Kind und pro Monat erhöht. Seit 1990 ist das Kindergeld im Staatshaushalt von 2,5 Milliarden auf 19 Milliarden Franken gestiegen. Seit dem 1. Januar 2002 erhält eine Familie mit einem Kind 168,15 Euro pro Monat, mit zwei Kindern erhält sie 367,79 Euro.
Unterstützung Der Regierungsrat vom 11. Januar 2002 verlängerte den Heizkostenzuschuss für finanziell schwache Haushalte, der im vergangenen Jahr von der Regierung eingeführt worden ist. Die Prozeduren, um ihn zu beantragen, wurden dabei erleichtert. Eine willkommene Unterstützung für einkommensschwache Familien.
Novellierung des PAN-Gesetzes Mit der Zustimmung zur Gesetzesvorlage 4763 beseitigte das Parlament am 31. Januar 2002 Interpretationsprobleme im PAN-Gesetz. Die Arbeitnehmer erhalten mehr Sicherheit über ihre Arbeitszeit, den Arbeitgebern wird genügend Spielraum gelassen. Einstimmig hieß das Abgeordnetenhaus am gleichen Tag ebenfalls die Feiertagsregelung gut. Die Sozialpolitik hat stets Vorrang.