In dieser Woche verabschiedete das Parlament den Antrag der Ethikkommission, der die Regierung auffordert, in Brüssel für eine Neuverhandlung der europaweit umstrittene Biopatentrichtlinie einzutreten. Das Parlament trägt somit den Überlegungen des Nationalen Ethikrates Rechnung, der in seinem Gutachten vor wenigen Wochen bereits mehrere begründete Einwände gegen eine Umsetzung der Direktive in nationales Recht vorbrachte. Die Bedenken gegenüber der Biopatentrichtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen war nicht nur ethischer, sondern auch juristischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Noten.
Die CSV zeigt sich mit dieser parlamentarischen Entscheidung mehr als zufrieden.
Die vielen Mitglieder der CSV, die im Vorfeld schwerwiegende Bedenken gegen die Biopatentrichtlinie formuliert haben, sahen sich bereits durch die Schlussfolgerungen des nationalen Ethikrates in ihren doch negativen und kritischen Grundpositionen gegenüber der Richtlinie bestätigt. Das Hauptargument: Das Patentieren des menschlichen Genoms und von Zelllinien gehört verboten.
Haltung bestätigt Das Beispiel der Patentierung auf das Brustkrebsgen verdeutlicht mit Nachdruck, wie Patente auf menschlichen Genen, der Forschung, der Medizin und hier insbesondere dem Patienten schaden. Ist das Patent erteilt, dürfen Dritte zwar theoretisch weitere Forschungsarbeiten, Diagnosen oder Therapien entwickeln, können diese aber nicht ohne entsprechende Lizenz vermarkten.
Suchtests nach Veranlagung für diesen Krebs, die heute im Übrigen schon fast gängig praktiziert werden, fallen ebenfalls unter diese Regelung. Im Klartext: ohne Zahlung, keine Lizenz- ohne Lizenz, keine Tests! Die Biopatentrichtlinie hemmt folglich die Forschung und verteuert die Medizin.
Zu Lasten des Patienten! Die zukünftigen Europäischen Regelungen der Biopatente dürfen deshalb nicht zum Freifahrtschein werden.
Als vor etwa fünf Jahren die Richtlinie ausgearbeitet wurde, konnten die wenigsten erahnen, was heute, forschungsmäßig betrachtet, möglich ist! Es ist daher mehr als notwendig die Biopatentrichtlinie zu hinterfragen, ja neu zu verhandeln! Die Entscheidung des Parlaments bietet eine neue Chance. Im Interesse der Menschheit. Und das ist gut so.
Jean-Louis Schiltz CSV-Generalsekretär