Fragen zur Gentechnik

Fragen zur Gentechnik

1) Ist Ihre Partei für oder gegen das Klonen von Menschen? Wir lehnen das Klonen von menschlichem Erbgut ab. Jeder Mensch ist ein Individuum, ein einmaliges Geschöpf und kein Produkt

2) Ist Ihre Partei für oder gegen das Klonen von menschlichen Embryonen? Das Klonen von menschlichem Embryonen wird ebenfalls abgelehnt.

3) Ist Ihre Partei für oder gegen die Benutzung vorhandener Embryonen für Forschungszwecke? Angesprochen ist dabei insbesondere die Forschung an embryonalen Stammzellen, aus denen für Therapiezwecke neues Gewebe oder gar ganze Organe gebildet werden könnten. Solange es keine klareren Einsichten rund um die Biologie des Lebensbeginns gibt, können derartige Methoden nicht einfach befürwortet werden. Anlässlich des CSV-Nationalrates und des CSV- Nationalkomitees wurden folgende Standpunkte zur Diskussion gestellt: ? Forschung an embryonalen Stammzellen gehört nicht erlaubt, da es sich hier um die Zerstörung von menschlichem Leben handelt. Hinzu kommt, dass mehrere Wissenschaftlicher den Standpunkt vertreten, die möglichen Fortschritte und Resultate einer solchen Forschung seien im besten Falle fraglich und unklar.

? Die Forschung an existierenden Stammzellen soll erlaubt werden (“embryons surnuméraires”); dies sei aus wissenschaftlichen Gründen notwendig, eine andere Verwendung dieser Zellen sei ohnehin nicht möglich.

Die Frage der Forschung an embryonalen Stammzellen verlangt eine eingehende Vorbereitung und eine sorgfältige Abwägung. Es wäre sicherlich vermessen diese Diskussion einfach zu verneinen und im Nu abzuschließen zu. Es gilt demnach sich auch weiterhin eingehend mit dieser Frage zu beschäftigen, und dies nicht nur aus Respekt vor der Meinung des anderen.

4) Ist Ihre Partei für oder gegen die Keimbahntherapie? Der therapeutische Eingriff zur gezielten Reparatur eines defekten Gens – diese genetischen Veränderungen werden dann an die Nachkommen vererbt – in den Zellen der Keimbahn, d.h. in Ei-, Samen- und ihren Vorläuferzellen soll nicht erlaubt sein. Die Keimtherapie am Menschen ist in den europäischen Ländern verboten, die Technik wird jedoch in der gentechnisch unterstützten Tierzucht verwendet. Diese Frage ist daher Gegenstand aktueller Beratungen im entsprechenden Reflexionskreis.

5) Ist Ihre Partei für oder gegen die Erzeugung von Chimären zu Forschungszwecken? Wir sind gegen die Erzeugung von Chimären zu Forschungszwecken. Hier wird bekanntlich artfremdes Erbgut widernatürlich zusammengewürfelt. Es handelt sich gewissermaßen um Spielereien mit lebendigen Wesen. Ein Beispiel, das besonders deutlich aufzeigt, was geschieht, wenn Ethik und Gewissen sich als käuflich erweisen.

6) Ist Ihre Partei für oder gegen Präimplantationsdiagnostik (PID)? Die PID macht Versprechen, sie wird auch als Verfahren zur Heilung beschrieben und lockt auch damit. Gleichzeitig ist jedoch mit dieser Technik ein Einstieg in Selektionsmechanismen gegeben die zum sogenannten “Designerbaby” führen können. Eine definitive Position wird in einer Arbeitsgruppe erörtert, wir stehen der PID kritisch gegenüber.

7) Sind die Möglichkeiten der Eugenetik, d.h. zur Verbesserung des Menschen, die sich durch die PID eröffnen, für Ihre Partei positiv oder negativ zu bewerten ? Siehe Antwort der Frage 6.

8) Ist Ihre Partei für oder gegen die Freisetzung von genetisch manipulierten Pflanzen beim heutigen Stand der Forschung? Diese Frage ist ebenfalls Gegenstand der Arbeiten im Reflexionskreis Gentechnik.

Auch dieser Frage stehen wir kritisch gegenüber.

9) Ist Ihre Partei für oder gegen die Biopatentrichtlinie der EU, die großen Spielraum für die private Inbesitznahme von Leben eröffnet? Die europäische Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen soll einen Kader für biotechnologische Erfindungen auf europäischer Ebene darstellen.

Wissenschaftler und Ethiker drängen jedoch immer stärker und gleichermaßen auf eine Überarbeitung der Biopatent-Richtlinie.

Viele Mitglieder der CSV teilen diese Bedenken.

In seinem Gutachten über die Biopatentrichtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen brachte der Nationale Ethikrat mehrere begründete Einwände gegen eine Umsetzung der Direktive in nationales Recht vor. Diese Bedenken sind nicht nur ethischer sondern auch juristischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Natur. Schlussfolgernd empfiehlt der Nationale Ethikrat der Luxemburger Regierung die umstrittene Richtlinie neu zu verhandeln.

Die vielen Mitglieder der CSV, die schwerwiegende Bedenken gegen die Biopatentrichtlinie geäußert haben, sehen sich nunmehr durch die Schlussfolgerungen des Nationalen Ethikrates in ihren negativen Grundeinstellungen gegenüber der Richtlinie bestätigt.

Die CSV will sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass es in Luxemburg nicht zu einem gesetzgeberischen Kraftakt kommt, und dass Gespräche zur Neuverhandlung der Richtlinie auf europäischer Ebene in die Wege geleitet werden. Diese sollen in enger Kooperation mit den europäischen Mitgliedsstaaten geschehen, die diese Richtlinie noch nicht umgesetzt haben.

Es geht uns darum, dass die ethischen und juristischen Grenzen der Patentierbarkeit angemessen geregelt werden, und dass insbesondere das Patentieren von menschlichen Genen in Zukunft nicht möglich ist.

10) Hat sich Ihre Partei mit den Risiken, die mit der Gentechnik verbunden sein könnten, beschäftigt, Wenn ja, in welcher Form ? Die CSV hat in den Gremien – Nationalrat und Nationalvorstand – diese Thematik diskutiert und eine entsprechende Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, mit dem Ziel die ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Fragen in diesem Dossier zu erörtern.

Im Rahmen einer Pressekonferenz wurde beiliegendes Thesenpapier als erste Reflexionsarbeit der Öffentlichkeit vorgestellt.

Jean-Louis Schiltz CSV-Generalsekretär PS: Beiliegend das Thesenpapier und eine Pressemitteilung

Für eine verantwortungsvolle Nutzung der Gentechnik (Thesenpapier vom 30.Januar 2002)

? Gentechnologie, eine Chance und eine Herausforderung für Politik und Gesellschaft ? Gentechnologie ist eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts.

? Gentechnologien werden das Leben entscheidend prägen.

? Das Potential ist derzeit kaum abzuschätzen.

? Mit Euphorie wird über mögliche Heilungserfolge gesprochen. Doch im Wesen der Wissenschaft liegt, dass das Endergebnis eines zunächst vielversprechenden Weges nie sicher ist.

? Der Gedanke, dass in dieser Forschung sich tatsächlich ungeahnte Heilungsmöglichkeiten bieten könnten und die Sorge, genau diese Chance zu verpassen, hat bei vielen Gewicht und erleichtert keinesfalls die zutreffende Entscheidung.

? Einfache Antworten sind hier fehl am Platz: komplexe ethische, wissenschaftliche, rechtliche und wirtschaftliche Fragen sind zu klären – dies ist nicht nur eine Aufgabe der Politik.

? Die rasanten Fortschritte auf dem Gebiet der Gentechnik vereinfachen keinesfalls die Lösungsfindung.

? Die Debattenlage ändert sich von Tag zu Tag, weil die Wissenschaft neue, oft ethische unbedenkliche Wege gefunden hat.

? Wir sollen uns Zeit für eine offene und tabulose intensive biopolitische Diskussion. In allen diesbezüglichen Fragen ist ein sehr eingehender gesellschaftlicher Dialog erfordert.

? Klar ist auch, dass der Standpunkt (oder die Einstellung) von der persönlichen Situation abhängt. Wer sich von den Chancen der Biotechnologie die Verbesserung der eigenen Lebenssituation oder derjenigen Personen, die ihm nahe stehen verspricht, wird schneller zum Befürworter.

1. Wir lehnen das Klonen von menschlichem Erbgut ab: Jeder Mensch ist ein Individuum, ein einmaliges Geschöpf und kein Produkt.

Das Klonen von menschlichem Erbgut wird dementsprechend abgelehnt.

2. Gentherapie: 2.1. Forschung an adulten Stammzellen Es gibt die Möglichkeit genidentische Stammzellen aus dem Organismus des erwachsenen Patienten selbst zu entnehmen. Es sind dies die so genannten adulten Stammzellen. Deren genetisches Programm kann auf das Stadium pluripotenter, scheinbar auch totipotenter Zellen “zurückgeschraubt” werden, und diese Zellen können dann in die gewünschte Richtung orientiert werden.

Diese Forschung sollte gefördert werden. Es kommt dabei nämlich nicht zu Eingriffen in menschliches Leben. Die Verwendung von adulten (erwachsenen) Stammzellen könnte das umstrittene therapeutische Klonen überflüssig machen.

Hinzu kommt, dass nicht zuletzt deshalb, eine Reihe von Wissenschaftlern die Meinung vertreten, dass mit dieser Forschung sich große Möglichkeiten auftun und auch potentielle Resultate zu erwarten sind. Rezente Forschungsergebnisse unterstreichen dies eindeutig; die biotechnologische Forschung hat vor allem in diesem Bereich in den vergangenen Wochen eine ganze Reihe von vielversprechenden Möglichkeiten eröffnet.

An vielen Orten wird ganz ohne menschliche embryonale Stammzellen fruchtbare Forschung betrieben. An adulten Stammzellen, an Zellen aus dem Nabelschnurblut, an embryonalen Stammzellen tierischen Ursprungs.

2.2. Forschung an embryonalen Stammzellen Angesprochen ist dabei insbesondere die Forschung an embryonalen Stammzellen, aus denen für Therapiezwecke neues Gewebe oder gar ganze Organe gebildet werden könnten.

Solange es keine klareren Einsichten rund um die Biologie des Lebensbeginns gibt, können derartige Methoden nicht einfach befürwortet werden. Anlässlich des CSV-Nationalrates und des CSV-Nationalkomitees wurden folgende Standpunkte zur Diskussion gestellt: ? Forschung an embryonalen Stammzellen gehört nicht erlaubt, da es sich hier um die Zerstörung von menschlichem Leben handelt. Hinzu kommt, dass mehrere Wissenschaftlicher den Standpunkt vertreten, die möglichen Fortschritte und Resultate einer solchen Forschung seien im besten Falle fraglich und unklar.

? Die Forschung an existierenden Stammzellen soll erlaubt werden (“embryons surnuméraires”); dies sei aus wissenschaftlichen Gründen notwendig, eine andere Verwendung dieser Zellen sei ohnehin nicht möglich.

Die Frage der Forschung an embryonalen Stammzellen verlangt eine eingehende Vorbereitung und eine sorgfältige Abwägung. Es wäre sicherlich vermessen diese Diskussion einfach zu verneinen und im Nu abzuschließen zu.

Es gilt sich auch weiterhin eingehend mit dieser Frage zu beschäftigen, und dies nicht nur aus Respekt vor der Meinung des anderen.

3. Biopatentrichtlinie: Die europäische Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen soll einen Kader für biotechnologische Erfindungen auf europäischer Ebene darstellen.

Wissenschaftler und Ethiker drängen jedoch immer stärker und gleichermaßen auf eine Überarbeitung der Biopatent-Richtlinie.

Viele Mitglieder der CSV teilen diese Bedenken.

Nachdem der Nationale Ethikrat sein Gutachten abgeliefert hat, wird die CSV sich erneut mit der Richtlinie beschäftigen. Falls das Gutachten des Nationalen Ethikrates begründete Einwände gegen eine Umsetzung der Direktive beinhaltet, dann sollte nicht auf einen gesetzgeberischen Kraftakt gepocht werden.

4.Zusätzliche Bemerkungen: Notwendigkeit eines europäischen, ja sogar weltweiten Rahmens Fragen der Gentherapie sollten möglichst in einem europäischen oder sogar weltweiten Rahmen erörtert und vereinbart werden. Nur internationale Lösungen führen zu den entsprechenden Klärungen.

Pressemitteilung: Biopatentrichtlinie neu verhandeln In seinem Gutachten über die Biopatentrichtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen bringt der Nationale Ethikrat mehrere begründete Einwände gegen eine Umsetzung der Direktive in nationales Recht vor. Diese Bedenken sind nicht nur ethischer sondern auch juristischer, wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Natur. Schlussfolgernd empfiehlt der Nationale Ethikrat der Luxemburger Regierung die umstrittene Richtlinie neu zu verhandeln.

Die vielen Mitglieder der CSV, die schwerwiegende Bedenken gegen die Biopatentrichtlinie geäußert haben, sehen sich nunmehr durch die Schlussfolgerungen des Nationalen Ethikrates in ihren negativen Grundeinstellungen gegenüber der Richtlinie bestätigt.

Die CSV wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass es in Luxemburg nicht zu einem gesetzgeberischen Kraftakt kommt, und dass Gespräche zur Neuverhandlung der Richtlinie auf europäischer Ebene in die Wege geleitet werden. Dies soll in enger Kooperation mit den europäischen Mitgliedsstaaten geschehen, die diese Richtlinie noch nicht umgesetzt haben.

Es geht der CSV darum, dass die ethischen und juristischen Grenzen der Patentierbarkeit angemessen geregelt werden, und dass insbesondere das Patentieren von menschlichen Genen in Zukunft nicht möglich ist.

Mitgeteilt von der CSV 5. Februar 02