Wohnraum zu erschwinglichen Preisen Etliche Politiker machen seit geraumer Zeit auf einen akuten Wohnungsmangel, der sich in der Stadt Luxemburg und den Randgemeinden bemerkbar macht, aufmerksam. Die angesprochene Problematik dehnt sich übrigens immer weiter auf den Rest des Landes aus.
Dieser relativen Wohnungsnot begegnet man sowohl im Bereich der Eigentumswohnungen wie dem der Mietwohnungen.
Trotz vielfältiger Beihilfen, die vom Staat oder den Gemeinden zwecks Anschaffung einer Eigentumswohnung zuerkannt werden (Bauprämie, Anschaffungsprämie, Sparprämie, Zinsbeihilfen, Umbauprämien, teilweise Rückerstattung der Mehrwertsteuer usw.), Beihilfen die sich jahrein, jahraus auf ein Total von mehr oder weniger fünf Milliarden Franken belaufen, kommt man nicht daran vorbei festzustellen, dass ein Eigenheim für viele unerschwinglich wird.
Auch wenn die Baukosten an sich über die letzten Jahre inflationsbereinigt mehr oder weniger konstant blieben, sind es die Grundstückspreise, welche bisweilen in Schwindel erregende Höhen getrieben, den Traum von der Eigentumswohnung einen Traum bleiben lassen.
Für diese Preisentwicklung sind hauptsächlich zwei Ursachen auszumachen: einerseits eine gesteigerte Nachfrage, bedingt durch eine Einwanderungswelle mit seit 1991 einem Saldo von 41000 Einheiten, gekoppelt mit einer leichten Steigerung der Geburten- und einem geringen Rückgang der Sterberate sowie einer Verminderung der durchschnittlichen Haushaltsmitgliederzahl, andererseits ein Angebot, welches dieser Nachfrage nicht gerecht wird, da große, als Bauland ausgewiesene Flächen entweder nicht zum Verkauf stehen, oder aber ihre Erschließung von den Gemeindeverantwortlichen gebremst wird.
Doch die Wohnungsnot wird auch durch eine zu strenge Reglementierung der Mietpreise verursacht, die nicht unbedingt dazu einlädt, in Mietwohnungen zu investieren.
Hierbei sei darauf hingewiesen, dass laut Mietgesetz von 1987 dem Vermieter eine maximale Jahresbruttorendite von 5% zusteht, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese Rendite gegebenenfalls auf das vom Erstbesitzer investierten Kapital berechnet wird. Hierbei kann es dann durchaus vorkommen, dass das Gesetz da nur eine Miete von 298 Euro (12.000 F) zulässt, wo die monatliche Marktmiete sich auf 868 Euro (35.000 F) beläuft.
Schlussfolgernd sei festgehalten, dass man in Zukunft wohl nicht daran vorbeikommen wird, dem schnellen Bevölkerungszuwachs und der sich daraus ergebenden Überhitzung des Wohnungsmarktes durch konkrete Einflussnahme über den Weg der Ausweitung der Subventionspolitik sowie fiskalischer Anreize, gegebenenfalls auch auf dem Gebiet des Grundstücksangebotes, zu begegnen.
Des Weiteren wäre es angebracht, die Definition des Begriffes Herrschaftshäuser dahingehend zu überdenken, dass die Miete einer größeren Zahl von Luxuswohnungen frei zu bestimmen wäre.
Schließlich wären die von Norbert Haupert kürzlich ins Gespräch gebrachten Steuerabschläge für die in den Wohnungsbau investierenden Personen wohl nützlich.
Diese steuerlichen Maßnahmen und ein Überdenken der Mietgesetzgebung, beide nur ein Teil des von Minister Fernand Boden vorgestellten “programme d’action logement”, könnten zu dem angestrebten neuen Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage im Wohnungssektor führen.
Gérard Turpel Mitglied des Bezirksvorstandes