40 Milliarden Franken 2002 wird das Jahr der Steuererleichterungen für die Betriebe. Jedoch auch für Privatpersonen und Kleinbetriebe, die dem Regime der “personnes physiques” unterliegen. Unter Berücksichtigung der steuerlichen Entlastungen, die bereits zum 1. Januar 2001 in Kraft getreten sind, wird es zu einer Netto- Entlastung in der Höhe von 27 Milliarden Franken kommen. Premier- und Finanzminister Jean-Claude Juncker sprach zu Recht von notwendigen Korrekturen, die angesichts der guten Finanzlage absolut zulässig sind.
Absenkung Die Abänderungen und Neuerungen der Steuergesetze sind Ausdruck einer gesunden Finanzpolitik auf stabilem Fundament. Trotz massiver Steuererleichterungen und hoher Investitionen bleibt der öffentliche Haushalt im Gleichgewicht. Besonders hervorzuheben des Eingangssteuersatzes auf acht Prozent und die Senkung des Spitzensteuersatzes auf 38 Prozent. Einfachere Steuergesetze werden die Struktur des Steuersystems verbessern.
Die Erhöhung des steuerfreien Einkommens verdeutlicht den sozialpolitischen Charakter der Reform. So werden in den Steuerklassen 1a und 2 erst ab 786 628 Franken, Steuern erhoben. Ein weiteres Kernelement betrifft die lineare Reduzierung der Besteuerungsprogression. Dies führt zu einer allgemeinen Absenkung der Steuerlast aller Steuerzahler; dies unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit bei der Einkommensbesteuerung.
Diese Steuerreform ist jedoch auch ein Programm für Wachstum und Beschäftigung, für die Absicherung der Arbeitsplätze. Das Maßnahmenpaket der steuerlichen Entlastung für Privatpersonen mit einer Steuererleichterung für Betriebe zu verknüpfen, unterstreicht den sozialen Charakter der von Premierminister Juncker vorgelegten Reform. Denn, was hat ein Arbeitnehmer von der Steuerreform, wenn die Steuern auf seinem Arbeitsplatz steigen und er möglicherweise dann auf der Straße steht? Steuerpolitik nach Maß.
Die gesamte effektive Steuerlast der Betriebe wird daher deutlich abgesenkt. Ziel dieser Politik: Die Konkurrenzfähigkeit der Betriebe im europäischen Vergleich zu sichern. Der Steuersatz für Körperschaften wird auf 30 Prozent abgesenkt; was einer Entlastung von 13 Milliarden Franken gleichkommt. Der Satz der Gewerbesteuer von über 9 auf 7,5 Prozent zurückgeführt. Ein wichtiges Entlastungsprogramm also. Ziel dieses steuerpolitischen Maßnahmenpaketes ist es die Investitionskraft und den Leistungswillen zu stärken.
Das ist Steuerpolitik nach Maß. Im Interesse des Standortes Luxemburg. Im Interesse der Beschäftigten.
Verbesserte Rahmenbedingungen sollen demnach das Wachstum stimulieren und die Beschäftigung fördern. So werden höhere Einkommen und mehr Wohlstand für alle geschaffen. Die von der CSV gestaltete Steuerpolitik wird ein wichtiger Katalysator für die wirtschaftliche Dynamik unseres Landes in einem immer schärfer werdenden Wettbewerb um Produktionsanteile und damit um Arbeitsplätze.
Wer die Steuerreform im Detail studiert wird feststellen, dass Betriebe und Unternehmen, Spitzen- und Niedrigverdiener von der Steuerreform angemessen profitieren werden. Die Steuerreform ist durchdacht, ökonomisch sinnvoll und sozial gerecht. Steuergeschenke wurden keine verteilt. Doch mehr Steuergerechtigkeit wurde geschaffen.
Jean-Louis Schiltz CSV-Generalsekretär